>> Unter Alkoholeinfluß Vorfahrt
genommen - Versicherung ist leistungsfrei!
Es ist eine grob fahrlässige Unfallverursachung
anzunehmen, wenn ein angetrunkener Autofahrer (0,7 Promille) in
eine - wenn auch wenig übersichtliche - bevorrechtigte Straße
einfährt und mit einem anderen Fahrzeug, welches die Höchstgeschwindigkeit
beachtet hat, kollidiert. Die Vollkaskoversicherung des Unfallverursachers
muss daher den Eigenschaden nicht regulieren.
OLG Saarbrücken, 28.1.2009 - Az: 5 U
698/05-102
>> Unfallreparatur - Anspruch auf Marken-Werkstatt!
Ein Unfallgeschädigter hat einen Anspruch
auf Kostenersatz für die Reparatur in einer Marken-Werkstatt. Der
Verweis auf eine preiswertere freie Werkstatt durch die Versicherung des
Schädigers ist nicht zulässig.
AG Frankfurt/Main, 17.7.2009 - Az: 30 C 420/09-47
>> 130%-Abrechnung - Mehrwertsteuer
ist zu berücksichtigen!
Kommt es beim Kraftfahrzeughaftpflichtschaden
für den Umfang des Schadensersatzes darauf an, ob die vom Sachverständigen
kalkulierten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert
übersteigen (130%-Abrechnung), ist in der Regel auf die
Bruttoreparaturkosten abzustellen. Die Mehrwertsteuer ist also
bei den Reparaturkosten zu berücksichtigen.
BGH, 3.3.2009 - Az: VI ZR 100/08
>> Miese Straße - Warnschild
reicht nicht aus!
Ist eine mit Bitumenmaterial erstellte oder
ausgebesserte Straße durch Verlust ihrer Splittanteile bei Nässe
vergleichbar glatt wie eine Straßenbahnschiene und hält dieser
Zustand längere Zeit an, so kann dies unabhängig von der Existenz detaillierter
technischer Regelwerke eine Verletzung der Pflicht zur Straßenverkehrssicherung
begründen. Die Aufstellung von Warnschildern reicht in einem
solchen Fall nicht aus.
OLG Frankfurt/Main, 14.9.2009 - Az: 1 U 309/08
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Wenn der Winter bevor steht und wie in jedem
Jahr widrige Verhältnisse auf Deutschlands Straßen drohen, stellt
sich die Frage nach dem Umrüsten auf Winterreifen. Sinnvollerweise wird zumindest
derjenige, der in schneereichen und kalten Gegenden wohnt,
auf Winterreifen umrüsten. Doch obwohl drei Viertel der deutschen Autobesitzer
bei winterlichen Straßenverhältnissen das Fahren
mit Sommerreifen als gefährlich einstufen, ist kaum jeder Zweite bereit,
tatsächlich auf Winterreifen umzurüsten.
Was wohl viele Autofahrer von der Umrüstung
auf Winterreifen abhält, sind die Kosten. Hier sollte aber genau nachgerechnet
werden: Vier Winterreifen sind weitaus günstiger
als der geringste Auffahrunfall. Auch gewähren einzelne Versicherungen
Rabatt, wenn regelmäßig Winterreifen aufgezogen werden. Im umgekehrten
Fall kann Böses drohen: Wer mit Sommerreifen im Winter in einen Unfall
verwickelt wird, riskiert nicht nur seinen Versicherungsschutz. Selbst
bei nicht selbstverschuldeten Unfällen haftet
man zumindest anteilig, so daß ein Teil des Schadens von einem selbst übernommen
werden muß.
Seit Mitte 2006 findet sich in der StVO (§2
Abs. 3a) ein Passus, der oft als Winterreifen-Pflicht interpretiert wird.
Im Gesetzeswortlaut ist indes von Winterreifen keine Rede:
"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung
an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere
eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.
Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen
Gütern fährt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte
oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen
und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen."
Eine generelle Winterreifenpflicht besteht
somit nicht. Vielmehr wird eine Bereifung gefordert, die an die Witterungsverhältnisse
angepaßt ist. Welche Anforderungen hier im einzelnen
zu stellen ist, wird sich wohl erst durch entsprechende Urteile ergeben.
Es kann jedoch angenommen werden, daß abgefahrene Sommerreifen
bei Schnee und Eis mit einem Bußgeld belegt werden. Darüber
hinaus wird auch der Kasko-Schutz gefährdet, wenn im Falle eines Unfalls
die mangelhafte Bereifung (mit-)ursächlich ist.
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>> Parken auf dem Gehweg
Mangels zur Verfügung stehendem regulären
Parkplatz nutzen Verkehrsteilnehmer immer wieder den Gehweg,
um ihr Fahrzeug dort (teilweise) abzustellen. Das Befahren von
Geh- oder Radwegen ist jedoch grundsätzlich untersagt, da Fahrzeuge
[...
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>> Unfall und Haftpflicht - auch bei
Angehörigen?
Ein Verkehrsunfall ist dann besonders problematisch,
wenn hierbei mitfahrende Angehörige verletzt wurden.
Die Geschädigten können sich nun mit einer Schadensersatzforderung an den
Schadensverursacher wenden und von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers
[...
weiterlesen
...]
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