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[AnwaltOnline - Verkehrsrecht November 2009]

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* AnwaltOnline - Verkehrsrecht                           November 2009 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/verkehrsrecht/                       *
* ISSN: 1619-7151                                                      *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

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*1* Interessante Urteile & Neues

  >> Unter Alkoholeinfluß Vorfahrt genommen - Versicherung ist
leistungsfrei!

Es ist eine grob fahrlässige Unfallverursachung anzunehmen, wenn ein
angetrunkener Autofahrer (0,7 Promille) in eine - wenn auch wenig
übersichtliche - bevorrechtigte Straße einfährt und mit einem anderen
Fahrzeug, welches die Höchstgeschwindigkeit beachtet hat, kollidiert.
Die Vollkaskoversicherung des Unfallverursachers muss daher den
Eigenschaden nicht regulieren.

OLG Saarbrücken, 28.1.2009 - Az: 5 U 698/05-102

  >> Unfallreparatur - Anspruch auf Marken-Werkstatt!

Ein Unfallgeschädigter hat einen Anspruch auf Kostenersatz für die
Reparatur in einer Marken-Werkstatt. Der Verweis auf eine preiswertere
freie Werkstatt durch die Versicherung des Schädigers ist nicht zulässig.

AG Frankfurt/Main, 17.7.2009 - Az: 30 C 420/09-47

  >> 130%-Abrechnung - Mehrwertsteuer ist zu berücksichtigen!

Kommt es beim Kraftfahrzeughaftpflichtschaden für den Umfang des
Schadensersatzes darauf an, ob die vom Sachverständigen kalkulierten
Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen
(130%-Abrechnung), ist in der Regel auf die Bruttoreparaturkosten
abzustellen. Die Mehrwertsteuer ist also bei den Reparaturkosten zu
berücksichtigen.

BGH, 3.3.2009 - Az: VI ZR 100/08

  >> Miese Straße - Warnschild reicht nicht aus!

Ist eine mit Bitumenmaterial erstellte oder ausgebesserte Straße durch
Verlust ihrer Splittanteile bei Nässe vergleichbar glatt wie eine
Straßenbahnschiene und hält dieser Zustand längere Zeit an, so kann dies
unabhängig von der Existenz detaillierter technischer Regelwerke eine
Verletzung der Pflicht zur Straßenverkehrssicherung begründen. Die
Aufstellung von Warnschildern reicht in einem solchen Fall nicht aus.

OLG Frankfurt/Main, 14.9.2009 - Az: 1 U 309/08

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

  >> Undichte Heckscheibe ist ein erheblicher Sachmangel

  >> Zusammenstoß mit Fahrradfahrer in der Einbahnstraße

  >> An Rechts-vor-links-Kreuzungen besonders vorsichtig sein!

  >> Auto ohne genaue Untersuchung in Zahlung genommen -
Gewährleistungsanspruch?

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Im Bereich Verkehrsrecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
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Weitere aktuelle Urteile

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*2* Das Thema des Monats

  >> Winterreifen

Wenn der Winter bevor steht und wie in jedem Jahr widrige Verhältnisse
auf Deutschlands Straßen drohen, stellt sich die Frage nach dem Umrüsten
auf Winterreifen. Sinnvollerweise wird zumindest derjenige, der in
schneereichen und kalten Gegenden wohnt, auf Winterreifen umrüsten. Doch
obwohl drei Viertel der deutschen Autobesitzer bei winterlichen
Straßenverhältnissen das Fahren mit Sommerreifen als gefährlich
einstufen, ist kaum jeder Zweite bereit, tatsächlich auf Winterreifen
umzurüsten.

Was wohl viele Autofahrer von der Umrüstung auf Winterreifen abhält,
sind die Kosten. Hier sollte aber genau nachgerechnet werden: Vier
Winterreifen sind weitaus günstiger als der geringste Auffahrunfall.
Auch gewähren einzelne Versicherungen Rabatt, wenn regelmäßig
Winterreifen aufgezogen werden. Im umgekehrten Fall kann Böses drohen:
Wer mit Sommerreifen im Winter in einen Unfall verwickelt wird, riskiert
nicht nur seinen Versicherungsschutz. Selbst bei nicht
selbstverschuldeten Unfällen haftet man zumindest anteilig, so daß ein
Teil des Schadens von einem selbst übernommen werden muß.

Seit Mitte 2006 findet sich in der StVO (§2 Abs. 3a) ein Passus, der oft
als Winterreifen-Pflicht interpretiert wird. Im Gesetzeswortlaut ist
indes von Winterreifen keine Rede:

"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse
anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und
Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein
kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern fährt, muss
bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede
Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten
Platz zum Parken aufsuchen."

Eine generelle Winterreifenpflicht besteht somit nicht. Vielmehr wird
eine Bereifung gefordert, die an die Witterungsverhältnisse angepaßt
ist. Welche Anforderungen hier im einzelnen zu stellen ist, wird sich
wohl erst durch entsprechende Urteile ergeben. Es kann jedoch angenommen
werden, daß abgefahrene Sommerreifen bei Schnee und Eis mit einem
Bußgeld belegt werden. Darüber hinaus wird auch der Kasko-Schutz
gefährdet, wenn im Falle eines Unfalls die mangelhafte Bereifung
(mit-)ursächlich ist.

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie diesen
Monat zusätzlich:

  >> Parken auf dem Gehweg

Mangels zur Verfügung stehendem regulären Parkplatz nutzen
Verkehrsteilnehmer immer wieder den Gehweg, um ihr Fahrzeug dort
(teilweise) abzustellen. Das Befahren von Geh- oder Radwegen ist jedoch
grundsätzlich untersagt, da Fahrzeuge [... weiterlesen ...]

  >> Unfall und Haftpflicht - auch bei Angehörigen?

Ein Verkehrsunfall ist dann besonders problematisch, wenn hierbei
mitfahrende Angehörige verletzt wurden. Die Geschädigten können sich nun
mit einer Schadensersatzforderung an den Schadensverursacher wenden und
von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers [... weiterlesen ...]

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