>> Gewährleistungsansprüche
durch unklaren Vertrag ausgeschlossen - Rückabwicklungsrecht
Im vorliegenden Fall hatte ein gewerblicher
Händler eine ungewöhnliche und undurchschaubare Vertragsgestaltung gewählt,
die alleine dazu diente, die Gewährleistungsrechte des
Käufers weitgehende auszuschließen. Dies stand zudem in
krassem Widerspruch zu der Ankündigung in der Werbung, bei der
der Eindruck erweckt wurde, der Käufer sei gegen ein Mangelrisiko in
besonderer Weise abgesichert. Tatsächlich jedoch sollte der angepriesene
Zustandsbericht gegen den Käufer verwendet werden. Der Käufer
kann daher den Kaufvertrag wegen Verschuldens bei Vertragsschluss rückabwickeln.
KG, 24.11.2008 - Az: 2 U 113/06
>> Ampel verwechselt - trotzdem Fahrverbot
Setzt ein Autofahrer nächtens seine Fahrt
bei anhaltender Rotlichtphase fort, weil er die für ihn maßgebliche
Ampel verwechselt hat, so liegt dennoch ein Rotlichtverstoß vor. Auch
in diesem Fall ist ohne Hinzutreten besonderer Umstände der
Ausspruch eines Fahrverbots als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme
gerechtfertigt.
OLG Bamberg, 24.7.2008 - Az: 3 Ss OWi 1774/08
>> Billigere Werkstatt muss nicht angenommen
werden!
Die Schadenskalkulation bei einem Unfall beruht
auf dem Preis einer Fachwerkstatt. Der Verweis auf eine günstigere
Reparaturmöglichkeit durch eine freie Werkstatt durch die Haftpflichtversicherung
wurde im vorliegenden Fall abgelehnt, da grundsätzlich
ein Anspruch auf Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt
anfallenden Reparaturkosten besteht - und zwar unabhängig
davon, ob er den Wagen tatsächlich vollständig, minderwertig
oder überhaupt nicht reparieren lässt. Es ist nach Auffassung des Gerichts
zu berücksichtigen, dass der Markt die Durchführung von Wartungs-
und Reparaturarbeiten in einer markengebundenen Vertragswerkstatt honoriert,
"der Marke" kommt auch bei älteren Fahrzeugen eine wertbildende
Komponente zu.
KG Berlin, 30.6.2008 - Az: 22 U 13/08
>> Bastlerfahrzeug = erhebliche Mängel?
Aus der Bezeichnung eines Gebrauchtwagens
als Bastlerfahrzeug kann auf erhebliche bestehenden Mängel geschlossen
werden. Daher kann ein Käufer sich später nur dann darauf berufen,
er sei von lediglich geringfügigen Mängeln ausgegangen, wenn vorher ausdrücklich
nach dem genauen Zustand des Autos gefragt wurde.
AG München, 4.8.2008 - Az: 231 C 2536/08
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>> Fahren unter Alkoholeinfluss - Die
Promillegrenze
Das Fahren unter Alkoholeinfluss stellt eine
Straftat dar, wenn der Täter absolut fahruntüchtig ist
oder im Bereich der relativen Fahruntüchtigkeit seine Fahruntüchtigkeit
nachgewiesen werden kann. Es handelt sich dann auch um einen Regelfall
für den Entzug der Fahrerlaubnis.
Ansonsten handelt gem. § 24a StGB ordnungswidrig,
" wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt,
obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille
oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die
zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt." Diese
0,5-Promillegrenze hat zum 1.4.2001 die 0,8-Promillegrenze ersetzt,
die somit vollständig entfallen ist.
Dasselbe gilt beim Fahren unter dem Einfluss
folgender Rauschmittel: Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamin
und Designer- Amphetamin. In diesen Fällen ist das Fahrverbot
die regelmäßige Folge der Tat und nur dann, wenn ganz besondere Umstände
für den Betroffenen sprechen, kann das Gericht oder die Bußgeldbehörde
von einem Fahrverbot absehen und dafür etwa die Geldbuße entsprechend
erhöhen. Der Umstand allein, dass der Betroffene beruflich oder privat
auf seinen Führerschein angewiesen ist, reicht allerdings nicht aus!
Der erstmalige Verstoß wird mit einem
1-monatigen Fahrverbot geahndet, im Wiederholungsfall sind es dann 3 Monate.
Wurde ein alkoholbedingtes fehlerhaftes Verhalten nachgewiesen, kann
der Entzug der Fahrerlaubnis auf die Dauer von mindestens 6 Monaten erfolgen.
Neben der 0,5-Promillegrenze gibt es noch die 1,1-Promillegrenze,
die die absolute Fahruntüchtigkeit beschreibt. Ein Überschreiten
dieser Grenze hat stets den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge. Ein
Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze hat i.d.R. ein Bußgeld
in Höhe von Euro 500,- und Fahrverbot für einen Monat zur Folge.
Nach einer wiederholten Promillefahrt erhöht sich das Bußgeld
sowie die Dauer des Fahrverbotes.
Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis sind
in ihren Auswirkungen unterschiedlich: Während der Verurteilte
seinen Führerschein nach Ablauf des Fahrverbots automatisch zurück erhält,
muss er beim Entzug der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist
eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Dabei kann die Fahrerlaubnisbehörde
auch, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, eine
neue theoretische und/oder praktische Fahrprüfung oder eine medizinsch-psychologische
Untersuchung (MPU) verlangen.
Der Unterschied zwischen der 1,1-Promilleregel
und der 0,5-Promilleregel ist auch strafrechtlich bedeutsam: Ein Verstoß
gegen die 0,5-Promilleregel ist eine Ordnungswidrigkeit,
der Fahrer ist anschließend nicht vorbestraft. Ein
Verstoß gegen die 1,1-Promilleregel hat indes die Folge, dass der Fahrer als
vorbestraft gilt.
Fahranfänger und Jugendliche
Seit dem 1. August 2007 gilt ein absolutes
Alkoholverbot für Fahranfänger. Betroffen sind Personen,
die sich noch in der zweijährigen Probezeit befinden sowie alle Fahrer vor
Vollendung des 21. Lebensjahres. Verstöße führen
zu empfindlichen Geldbußen (bis zu 1000 EUR) und Eintragungen im Verkehrszentralregister
(2 Punkte). Bei Fahrern in der Probezeit ist zudem ein Aufbauseminar
zu absolvieren. Darüber hinaus kann es zu einer Verlängerung
der Probezeit von zwei auf vier Jahre kommen. Bei einem Blutalkoholwert von
über 0,5 Promille erfolgt ein Fahrverbot.
Alkohol und Unfall
Bei einem Unfall kann bereits eine Fahrt ab
0,3 Promille als Straftat geahndet werden, wenn der Fahrfehler dem
Fahrer ohne die Alkoholeinwirkung nicht passiert wäre.
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>> Fiktive Abrechnung
Ein Unfallgeschädigter hat grundsätzlich
die Wahl, ob der Schaden tatsächlich repariert und der Schaden
gem. Rechnung abgerechnet wird oder aber die Schadensregulierung auf Gutachtenbasis
bzw. Kostenvoranschlagsbasis erfolgen soll. [...
weiterlesen
...]
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