>> Abschleppkosten, auch wenn der Wagen
vor dem Abschleppen weggefahren wurde?
Auch dann, wenn ein Fahrzeugführer seinen
verkehrswidrig abgestellten PKW weggefahren hat, bevor ein Abschleppvorgang
beendet ist, können die Kosten für die Tätigkeit des polizeilich
gerufenen Abschleppunternehmers verlangt werden. Dies gilt auch für
den Fall, dass nach Abbruch des Abschleppvorgangs ein anderes Fahrzeug abgeschleppt
wird.
VG Koblenz, 10.11.2008 - Az: 3 K 416/08
>> Aberkennung tschechischer Fahrerlaubnis
Steht bereits aufgrund der Angaben im Führerschein
fest, dass die nach Europarecht geltende Voraussetzung eines
Wohnsitzes in dem Ausstellermitgliedstaat nicht erfüllt
war, so kann ein Mitgliedstaat kann es ablehnen, in seinem Hoheitsgebiet
die in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellte Fahrerlaubnis
anzuerkennen. Ein Inhaber eines solchen Führerscheins hat unverzüglich
die entsprechende Fahrerlaubnis bei den Behörden vorzulegen, damit darin
eingetragen werden kann, dass sie in Deutschland nicht berechtigt sind,
Kraftfahrzeuge zu führen.
VG Stuttgart, 11.11.2008 - Az: 10 K 26/07
>> Keine Fernlichtpflicht auf dunklen
Landstraßen
Es besteht keine allgemeine Verpflichtung,
bei Dunkelheit das Fernlicht einzuschalten. Es ist nicht damit zu rechnen,
dass plötzlich Fußgänger von der Seite in die Fahrbahn laufen. Im
vorliegenden Fall lag auch kein Verstoß gegen das Sichtfahrgebot vor,
da die Fahrerin lediglich mit 55 bis 65 km/h statt der erlaubten 70 km/h unterwegs
war und das Fahrzeug noch innerhalb des Lichtkegels des Abblendlichts
stoppen konnte. Der Unfall mit dem Fußgänger war damit
unvermeidbar. Es bestand zudem weder eine Verpflichtung oder Veranlassung zum
Einschalten des Fernlichts als kurzzeitige Lichthupe noch dazu so langsam
zu fahren, dass vor jedwedem auftauchenden Hindernis noch rechtzeitig
gestoppt werden kann.
OLG Hamm, 14.11.2006 - Az: 9 U 115/06
>> In Luxusfahrzeugen muss die Telefoneinrichtung
funktionieren!
Im vorliegenden Fall traten bei einem Luxusfahrzeug
abnorme Fahrgeräusche auf, wenn bei Inbetriebnahme
des Audiosystems die bordeigene Stabantenne ausgefahren wird.
Darüber hinaus kam es zu einer Fehlfunktion der Telefoneinrichtung, bei
der bei Benutzung der telefoneigenen Handytastatur kein Freizeichen
ertönt, sondern der angerufene Gesprächspartner direkt in
der Verbindung ist. Hierbei handelt es sich um zwei Sachmängel,
die den Käufer zum Vertragsrücktritt berechtigen. Die Mängel sind bei einem
Luxusfahrzeug nicht unerheblich, da bei einem sehr hohen Anschaffungspreis
mit besonderem Komfort und äußerst geringer Fehleranfälligkeit
gerechnet werden kann.
LG Coburg, 18.11.2008 - Az: 22 O 513/07
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Der internationale Führerschein erleichtert
z.B. der Polizei die Feststellung, ob ein Fahrzeugführer
mit einer für das entsprechende Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis am Verkehr
teilnimmt. Der internationale Führerschein wird als Reisedokument
von den Straßenverkehrsbehörden ausgestellt. Zwar benötigen Inhaber
einer EU-Fahrerlaubnis in den meisten europäischen Staaten keinen
internationalen Führerschein, im außereuropäischen Ausland ist
es jedoch i.d.R. vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mit sich
zu führen.
Der deutsche Internationale Führerschein
wird regelmäßig gemäß dem Wiener Straßenverkehrsübereinkommen
von 1968 ausgestellt, der drei Jahre gilt. Diese werden auch in vielen Unterzeichnerstaaten
des Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr
von 1949 akzeptiert (z.B. USA, Kanada, Australien).
Innerhalb von Ländern der EU und des
EWR ist kein internationaler Führerschein erforderlich; in Schweden
wird zusätzlich der Internationale Führerschein empfohlen.
Außerhalb Europas ist ein internationaler Führerschein i.d.R.
erforderlich und auch von den jeweiligen Behörden vorgeschrieben.
Damit ein internationaler Führerschein
ausgestellt werden kann, ist eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis mit der neuen
Klasseneinteilung erforderlich. Inhaber von älteren Führerscheinen
müssen sich diesen zunächst umtauchen lassen, da die Ausstellung eines Internationalen
Führerscheins im zentralen Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrt-Bundesamt
gespeichert wird. Hierfür ist die Führerscheinnummer
einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis erforderlich. Die Ausstellung
des internationalen Führerscheins kostet ca. EUR 15 Gebühren.
Hinweis: Im Inland für deutsche Kraftfahrzeugführer
erteilte Internationale Führerscheine gelten
in der Bundesrepublik Deutschland nicht als gültige Fahrausweise!
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>> Reißverschlußverfahren
Das Reißverschlußverfahren ist
gesetzlich im § 7 Abs. 4 StVO geregelt:
"(4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen
für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens
nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren
gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen
in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar
[...
weiterlesen ...]
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