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[AnwaltOnline - Verkehrsrecht Februar 2009]

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* AnwaltOnline - Verkehrsrecht                            Februar 2009 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/verkehrsrecht/                       *
* ISSN: 1619-7151                                                      *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

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*1* Interessante Urteile & Neues

 >> Verbrauch zu hoch - Schadensersatz!

Liegen die Verbrauchswerte eines Neuwagens deutlich über den
Herstellerangaben, so kann eine Schadensersatzzahlung seitens des
Herstellers in Betracht kommen. Im vorliegenden Fall musste die Daimler
AG Schadensersatz, eine Minderung des Kaufpreises von ca. 4% sowie ein
privates Gutachten und die Rechtsberatung des Klägers zahlen.

OLG Stuttgart, 4.12.2008 - Az: 7 U 132/07

 >> Nutzungsausfall für Motorrad - auch wenn Pkw vorhanden ist?

Ein unfallbedingter Ausfall eines Motorrads begründet einen
ersatzfähigen Vermögensschaden, so dass gegen den Unfallverursacher ein
Anspruch auf Zahlung von Nutzungsausfall entsteht. Dies gilt auch dann,
wenn sich ein Pkw im Besitz des Geschädigten befindet und es sich um ein
besonders hochwertiges Motorrad handelt. In diesem Fall ist der Pkw
keine gleichwertige Alternative, da die jeweiligen Nutzungswerte sich
nicht entsprechen.

OLG Düsseldorf, 10.3.2008 - Az: I-1 U 198/07

 >> Polnische Fahrerlaubnis muss anerkannt werden

Hat ein Deutscher eine Fahrerlaubnis in Polen erworben, so ist diese von
den deutschen Behörden auch dann anzuerkennen, wenn der Betroffene in
Polen lediglich einen Scheinwohnsitz hatte, da von EU-Mitgliedsstaaten
ausgestellte Führerscheine gem. europäischen Rechts gegenseitig
uneingeschränkt anzuerkennen sind. Der Heimatstaat kann jedoch
ausnahmsweise die Fahrerlaubnis entziehen, wenn sich aus dem
Führerschein selbst oder aus amtlichen Äußerungen des Ausstellerstaates
ergibt, dass der Fahrerlaubnisinhaber dort keinen Wohnsitz hatte.

Anmerkung AnwaltOnline:
Durch Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung soll Missbrauch zukünftig
verhindert werden.

OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2008 - Az: 10 A 10851/08

 >> Fahrverbote werden nacheinander vollstreckt!

Hat ein Betroffener mehrere Fahrverbote erhalten, die gleichzeitig
rechtskräftig werden, so werden diese nacheinander vollstreckt. Es ist
nicht möglich die Fahrverbote gleichzeitig zu vollstrecken, da ansonsten
die Aufgabe des Fahrverbotes (Denkzettel- bzw. Besinnungsmaßnahme) nicht
erfüllt würde.

AG Stuttgart, 16.2.2006 – Az: 13 OWi 346/06

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Betrunken Motorboot gefahren - Führerscheinentzug?

 >> Wer grundlos bremst, zahlt!

 >> Unfall-Mietwagen muss gleichwertig sein

 >> Punktabzug - auf den Tatzeitpunkt kommt es an!

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Im Bereich Verkehrsrecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
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Weitere aktuelle Urteile

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*2* Das Thema des Monats

 >> Schadensfreiheitsrabatt

Der Schadensfreiheitsrabatt ist ein Rabatt, der entsprechend der Anzahl
der schadenfreien Versicherungsjahre gewährt wird. Vollkasko und
Kraftfahrzeughaftpflicht werden separat betrachtet. In der Teilkasko
gibt es keinen Schadensfreiheitsrabatt.
Kommt es zu einem Schaden in einer der beiden Versicherungen, so muß der
Versicherungsnehmer nicht immer wieder bei Null anfangen - es wird je
nach Schaden eine bestimmte Anzahl von schadenfreien Jahren abgezogen.
Die Anzahl ergibt sich aus der Rückstufungstabelle des
Versicherungsunternehmens.
Gegen Mehrbeitrag wird oft ein "Rabattschutz" angeboten, so daß im
Schadensfall keine Rückstufung erfolgt. Doch auch dann, wenn die
Versicherung den Schaden zunächst reguliert und kein Rabattschutz
besteht, kann eine Rückstufung vermieden werden indem der Schaden selbst
beglichen wird. Innerhalb von sechs Monaten nachdem die Versicherung
geleistet hat, kann sich der Versicherungsnehmer dafür entscheiden,
selbst für den Schaden aufzukommen. In diesem Fall erfolgt keine
Rückstufung. I.a. ist dies jedoch nur bei Schäden unter 500 EURO
sinnvoll.

Der Schadensfreiheitsrabatt kann i.d.R. zwischen Ehepartnern,
Lebenspartnern, die in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben, Eltern und
Kindern und in häuslicher Gemeinschaft lebenden Großeltern und Enkeln
übertragen werden. Der zulässige Personenkreis variiert jedoch unter den
Versicherungen, so daß sich hier vorab vergewissert werden sollte, ob
ein Übertrag überhaupt zulässig ist. Der Übernehmer der
Schadenfreiheitsklasse, kann nicht mehr schadenfreie Jahre übernehmen,
als er seit dem Erwerb des Führerscheins selbst hätte erlangen können.
Der Rabatt kann nur vollständig übertragen werden und steht anschließend
dem Abgebenden nicht mehr zur Verfügung.

Hinweis: Wird das Versicherungsunternehmen gewechselt, so wird der
Schadensfreiheitsrabatt mitgenommen. Der neue Versicherer bringt die
Anzahl der schadenfreien Jahre in Erfahrung und nimmt dann eine
Neueinstufung vor. Vor einem Wechsel sollte daher immer die Einstufung
geklärt werden.

 >> Neuer Bußgeldkatalog

Zum 01. Februar 2009 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten.
Schwere Verkehrsverstöße werden künftig härter bestraft.
Den neuen Bußgeldkatalog finden Sie auf unseren Seiten unter der URL:

http://www.anwaltonline.org/verkehrsrecht/show.asp?x=gesetze/bussgeldkatalog/index.html

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie diesen
Monat zusätzlich:

 >> Schäden in der Waschanlage

Nahezu jeder Besitzer eines Autos fährt dieses auch mehr oder minder
regelmäßig in die Waschanlage. Doch nicht immer ist das Auto nach der
Behandlung nur sauber - es kann vorkommen, daß es beim Waschvorgang zu
Beschädigungen kommt.

Zunächst ist bei einem solchen Schaden der [... weiterlesen ...]

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