Liegen die Verbrauchswerte eines Neuwagens
deutlich über den Herstellerangaben, so kann eine Schadensersatzzahlung
seitens des Herstellers in Betracht kommen. Im vorliegenden
Fall musste die Daimler AG Schadensersatz, eine Minderung des Kaufpreises
von ca. 4% sowie ein privates Gutachten und die Rechtsberatung
des Klägers zahlen.
OLG Stuttgart, 4.12.2008 - Az: 7 U 132/07
>> Nutzungsausfall für Motorrad
- auch wenn Pkw vorhanden ist?
Ein unfallbedingter Ausfall eines Motorrads
begründet einen ersatzfähigen Vermögensschaden,
so dass gegen den Unfallverursacher ein Anspruch auf Zahlung von Nutzungsausfall
entsteht. Dies gilt auch dann, wenn sich ein Pkw im Besitz des Geschädigten
befindet und es sich um ein besonders hochwertiges Motorrad handelt.
In diesem Fall ist der Pkw keine gleichwertige Alternative, da die jeweiligen
Nutzungswerte sich nicht entsprechen.
OLG Düsseldorf, 10.3.2008 - Az: I-1 U
198/07
>> Polnische Fahrerlaubnis muss anerkannt
werden
Hat ein Deutscher eine Fahrerlaubnis in Polen
erworben, so ist diese von den deutschen Behörden auch dann anzuerkennen,
wenn der Betroffene in Polen lediglich einen Scheinwohnsitz hatte,
da von EU-Mitgliedsstaaten ausgestellte Führerscheine gem. europäischen
Rechts gegenseitig uneingeschränkt anzuerkennen sind. Der
Heimatstaat kann jedoch ausnahmsweise die Fahrerlaubnis entziehen,
wenn sich aus dem Führerschein selbst oder aus amtlichen
Äußerungen des Ausstellerstaates ergibt, dass der Fahrerlaubnisinhaber dort
keinen Wohnsitz hatte.
Anmerkung AnwaltOnline: Durch Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
soll Missbrauch zukünftig verhindert werden.
OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2008 - Az: 10 A
10851/08
>> Fahrverbote werden nacheinander vollstreckt!
Hat ein Betroffener mehrere Fahrverbote erhalten,
die gleichzeitig rechtskräftig werden, so werden diese
nacheinander vollstreckt. Es ist nicht möglich die Fahrverbote gleichzeitig
zu vollstrecken, da ansonsten die Aufgabe des Fahrverbotes (Denkzettel-
bzw. Besinnungsmaßnahme) nicht erfüllt würde.
AG Stuttgart, 16.2.2006 – Az: 13 OWi 346/06
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Der Schadensfreiheitsrabatt ist ein Rabatt,
der entsprechend der Anzahl der schadenfreien Versicherungsjahre gewährt
wird. Vollkasko und Kraftfahrzeughaftpflicht werden separat betrachtet.
In der Teilkasko gibt es keinen Schadensfreiheitsrabatt. Kommt es zu einem Schaden in einer der beiden
Versicherungen, so muß der Versicherungsnehmer nicht immer wieder bei
Null anfangen - es wird je nach Schaden eine bestimmte Anzahl von schadenfreien
Jahren abgezogen. Die Anzahl ergibt sich aus der Rückstufungstabelle
des Versicherungsunternehmens. Gegen Mehrbeitrag wird oft ein "Rabattschutz"
angeboten, so daß im Schadensfall keine Rückstufung erfolgt.
Doch auch dann, wenn die Versicherung den Schaden zunächst reguliert
und kein Rabattschutz besteht, kann eine Rückstufung vermieden
werden indem der Schaden selbst beglichen wird. Innerhalb von sechs Monaten
nachdem die Versicherung geleistet hat, kann sich der Versicherungsnehmer
dafür entscheiden, selbst für den Schaden aufzukommen.
In diesem Fall erfolgt keine Rückstufung. I.a. ist dies jedoch nur
bei Schäden unter 500 EURO sinnvoll.
Der Schadensfreiheitsrabatt kann i.d.R. zwischen
Ehepartnern, Lebenspartnern, die in häuslicher Gemeinschaft
zusammenleben, Eltern und Kindern und in häuslicher Gemeinschaft
lebenden Großeltern und Enkeln übertragen werden. Der zulässige
Personenkreis variiert jedoch unter den Versicherungen, so daß sich hier vorab
vergewissert werden sollte, ob ein Übertrag überhaupt zulässig
ist. Der Übernehmer der Schadenfreiheitsklasse, kann nicht mehr schadenfreie
Jahre übernehmen, als er seit dem Erwerb des Führerscheins
selbst hätte erlangen können. Der Rabatt kann nur vollständig übertragen
werden und steht anschließend dem Abgebenden nicht mehr zur Verfügung.
Hinweis: Wird das Versicherungsunternehmen
gewechselt, so wird der Schadensfreiheitsrabatt mitgenommen. Der
neue Versicherer bringt die Anzahl der schadenfreien Jahre in Erfahrung
und nimmt dann eine Neueinstufung vor. Vor einem Wechsel sollte
daher immer die Einstufung geklärt werden.
>> Neuer Bußgeldkatalog
Zum 01. Februar 2009 ist der neue Bußgeldkatalog
in Kraft getreten. Schwere Verkehrsverstöße werden
künftig härter bestraft. Den neuen Bußgeldkatalog finden Sie
auf unseren Seiten unter der URL:
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>> Schäden in der Waschanlage
Nahezu jeder Besitzer eines Autos fährt
dieses auch mehr oder minder regelmäßig in die Waschanlage.
Doch nicht immer ist das Auto nach der Behandlung nur sauber - es kann vorkommen,
daß es beim Waschvorgang zu Beschädigungen kommt.
Zunächst ist bei einem solchen Schaden
der [...
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...]
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