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[AnwaltOnline - Verkehrsrecht Dezember 2008]

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* AnwaltOnline - Verkehrsrecht                           Dezember 2008 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/verkehrsrecht/                       *
* ISSN: 1619-7151                                                      *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

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*1* Interessante Urteile & Neues

 >> Auf privaten Parkflächen nicht mit gefahrlosen Befahren rechnen!

Ein Pkw-Fahrer, der einen als privat gekennzeichneten Parkplatz zum
Rangieren nutzt, kann nicht damit rechnen, dass das Befahren gefahrlos
erfolgen kann. Es ist vielmehr damit zu rechnen, dass Vorrichtungen
installiert sind, die Unbefugte von der Benutzung abhalten sollen. Daher
kann auch regelmäßig kein Schadensersatz vom Eigentümer verlangt werden,
wenn es zu einer Fahrzeugbeschädigung an einer Metallabsperrung kommt.
Es besteht insofern keine Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers.

LG Coburg, 29.9.2008 - Az: 33 S 70/08

 >> Gewährleistungsausschluss auch bei gewerblichem Händler, der
Privatwagen verkauft?

Verkauft ein gewerblicher Autohändler seinen Privatwagen, so kann er die
Gewährleistung ausschließen, da er insoweit als Privatmann zu beurteilen
ist. Es besteht daher auch kein Anspruch auf Reparaturkostenersatz, wenn
die  Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde. Der Umstand, dass der
Verkäufer gewerblicher Händler ist, begründet keinen Rechtsschein
dahingehend, dass es sich um einen gewerblichen Verkauf handelt.

AG München, 23.7.2007 - Az: 212 C 23532/06

 >> Auch 35 km Fahrtstrecke macht Motorrad zu Gebrauchtsache

Auch wenn mit einer Strecke von 35 km lediglich eine geringe Benutzung
eines Motorrads für Vorführzwecke vorliegt, so ist dies dennoch eine
nicht unwesentliche Benutzung. Das Motorrad ist daher als gebraucht
anzusehen und die Verkaufsbedingungen für gebrauchte Fahrzeuge mit der
darin geregelten einjährigen Verjährungsfrist ab Auslieferung anwendbar.

LG Bremen, 19.6.2008 - Az: 6 O 1308/07

 >> Fahrerlaubnisentzug nach Blutentnahme ohne richterliche Anordnung?

Wurde bei einem Kraftfahrer ein rechtlich erheblicher Cannabiskonsum
festgestellt, so kann auf der Grundlage einer Blutprobe, für die keine
richterliche Billigung bestand, die Fahrerlaubnis entzogen werden, da in
einem solchen Fall von der Behörde auch die Rechte Dritter, die vor zum
Führen von Kraftfahrzeugen ungeeigneten Kraftfahrern geschützt werden
müssen, zu beachten sind. Die Grundsätze über Verwertungsverbote im
Strafprozess sind daher nicht übertragbar.

VG Berlin, 12.9.2008 - Az: 4 A 139.08

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Pendelschwingungen müssen kein Mangel bei Motorrad sein!

 >> Vorschäden verschwiegen - Versicherungsschutz futsch

 >> Schwacke-Liste 2007 als Schätzungsgrundlage für Mietwagenkosten

 >> Steinschlag durch Mäharbeiten - Schadensersatzanspruch?

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Weitere aktuelle Urteile

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*2* Das Thema des Monats

 >> Anhörungsbogen

Der Anhörungsbogen wird von der Bußgeldbehörde an Verkehrsteilnehmer
verschickt, denen ein Verkehrsverstoß zur Last gelegt wird. Dieser wird
i.a. binnen einiger Wochen nach dem Verkehrsverstoß auf dem Postwege
zugestellt. Im Anhörungsbogen wird zunächst mitgeteilt welcher Vorwurf
erhoben wird und gleichzeitig Gelegenheit gegeben, innerhalb von einer
Woche zu dem gegen ihn gerichteten Vorwurf Stellung zu nehmen. Der
Anhörungsbogen verschafft dem Betroffenen somit rechtliches Gehör.
Besteht keine Gewissheit über den Akteninhalt, so kann es insbesondere
dann, wenn ein Verstoß, der ein Fahrverbot nach sich ziehen kann, ratsam
sein, keine Angaben zur Sache zu machen, sondern einen Rechtsanwalt
hinzuziehen. Der Anwalt kann die Akte bei der Bußgeldbehörde anfordern.
Der Betroffene kann im Anhörungsbogen zunächst keine Stellungnahmen
abgeben. Er ist lediglich verpflichtet, seine Personalien anzugeben. Die
regelmässig gesetzte Wochenfrist für eine Stellungnahme kann unbeachtet
bleiben oder auch überzogen werden, da sich auch nach dieser Frist zum
Tatvorwurf geäußert werden kann. Dies gilt auch dann, wenn auf den
Anhörungsbogen nicht reagiert wird und ein Bußgeldbescheid erlassen
wird. Gegen diesen kann Einspruch eingelegt werden. Der Betroffene hat
dann erneut die Möglichkeit, Stellung zu nehmen.

Der versendete Anhörungsbogen führt dazu, daß die Verjährung
unterbrochen wird, so daß die Verjährungsfrist erneut beginnt.

Wenn der Anhörungsbogen an den Fahrzeughalter gesandt wird und dieser
keine Angaben zum Fahrer macht, kann die Behörde daraus u.U. den Schluss
ziehen, dass der Halter es ablehnt, an der Aufklärung des
Verkehrsverstoßes mitzuwirken. Dann hat sie bei nicht ganz
unwesentlichen Verkehrsverstößen die Möglichkeit, dem Halter die Führung
eines Fahrtenbuches aufzuerlegen.

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie diesen
Monat zusätzlich:

 >> Unabwendbares Ereignis und höhere Gewalt

Der Begriff des "unabwendbaren Ereignisses" beschreibt im Verkehrsrecht
den Umstand, dass ein Unfallschaden selbst von einem sogenannten
Idealfahrer nicht zu vermeiden gewesen wäre. In diesem Zusammenhang
bedeutet Idealfahrer, dass der Fahrer die äußerste, nach den Umständen
gebotene Sorgfalt angewendet hat. [... weiterlesen ...]

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