>> Fahrverbot aufgrund von mehreren
Geschwindigkeitsüberschreitungen
Es kann nicht wegen beharrlicher Pflichtverletzung
ein Fahrverbot verhängt werden, wenn zur vorliegenden
Geschwindigkeitsüberschreitung um 40 km/h außerhalb einer geschlossenen
Ortschaft zwei weitere Geschwindigkeitsverstöße von 25
km/h bzw. 33 km/h vorlagen, die jedoch bereits 14 bzw. 21 Monate zurücklagen.
OLG Bamberg, 15.10.2007 - Az: 2 Ss OWi 263/07
>> Schlaglochunfall - Schadensersatz?
Es besteht kein Schadensersatzanspruch eines
Fahrzeuginhabers gegen eine Gemeinde hinsichtlich von Schäden, die
entstanden sind, weil der Wagen mit einer Geschwindigkeit von 20-25 km/h
durch ein tiefes und großflächiges, mit Regen gefülltes
Schlagloch gefahren ist, obwohl das Loch zumindest als Pfütze erkannt wurde
und hinter der Wasseransammlung rot-weiße Baken aufgestellt waren.
Hier liegt ein derart hohes Mitverschulden vor, dass eine Haftung des
Straßenbetreibers dahinter zurücktritt.
LG Köln, 7.8.2007 - Az: 5 O 126/07
>> Geländewagen als Wasserfalle
- Minderung!
Im vorliegenden Fall gelangte bei einem neuen
BMW X3 bei Regen unter bestimmten Voraussetzungen beim Öffnen
der Hintertüren Wasser auf die Rücksitzbank. Dieses Problem ist auf
die Konstruktion der Karosserie zurückzuführen. Ein vernünftiger,
durchschnittlicher Käufer muss jedoch bei einem neuen und derart hochwertigen Geländewagen
nicht damit rechnen, dass auf Grund der heute modernen
Karosserieform Wasser in den Fahrgastraum läuft. Daher steht dem
Käufer ein Minderungsanspruch i.H.v. 3% zu.
LG Aurich, 9.5.2008 - Az: 1 S 60/08
>> Betanken eines fremden Fahrzeuges
mit Bio-Diesel - grob fahrlässig?
Es ist nicht grob fahrlässig, wenn ein
fremdes Fahrzeug versehentlich mit Bio-Diesel statt mit Diesel betankt wird.
Es ist nicht allgemein bekannt, dass Bio-Diesel nur im Ausnahmefall
aufgrund entsprechender Hinweise getankt werden kann. Der Name Bio-Diesel
verleitet den Durchschnittsbürger ohne spezielle technische
Kenntnisse vielmehr zu der Annahme, es handele sich lediglich um einen
ökologisch vorteilhaften Dieselkraftstoff.
LG Osnabrück, 14.12.2007 - Az: 2 O 1793/07
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>> Verkehrssünden - Was Kosten
Geschwindigkeitsüberschreitungen?
Die Überschreitung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit ist einer der häufigsten Verkehrsverstöße.
Hier handelt es sich zumindest um eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die mindestens
mit einem Verwarnungsgeld zu ahnden ist. Bei größeren Verstößen
(ab Geschwindigkeitsüberschreitungen um 21 km/h oder mehr) kommt neben einem Bußgeld
eine Eintragung im Verkehrszentralregister und sogar ein Fahrverbot
von bis zu drei Monaten hinzu. Der Regelfall ist im Bußgeldkatalog
geregelt. Die Folgen einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
haben wir nachfolgend aufgelistet:
Tempoüberschreitungen Geldbuße
Punkte Fahrverbot außerorts
in Euro
(Monate)
bis 10 km/h
10 keine nein 11 - 15 km/h
20 keine nein 16 - 20 km/h
30 keine nein 21 - 25 km/h
40 1
nein 26 - 30 km/h
50 3
1 bei wiederholtem Verstoß 31 - 40 km/h
75 3
1 bei wiederholtem Verstoß 41 - 50 km/h
100 3
1 51 - 60 km/h
150 4
1 61 - 70 km/h
275 4
2 über 70 km/h
375 4
3
Besonders sei auf die Geschwindigkeitsüberschreitung
von 26-30 km/h und 31-40 km/h hingewiesen. Zwar ist beim erstmaligen
Verstoß nicht mit einem Fahrverbot zu rechnen, wurde jedoch
bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt und wird binnen
Jahresfrist seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung
von mindestens 26 km/h begangen, so ist für
den Regelfall zusätzlich ein Fahrverbot von einem Monat vorgesehen (§
4 Absatz 2 Satz 2 Bußgeldkatalog-Verordnung).
>> Haftung bei Testfahrt (Probefahrt)
Sinn und Zweck der Testfahrt ist es, etwaige
Schäden am Fahrzeug festzustellen bzw. sich von der Gebrauchsfähigkeit
eines Fahrzeugs zu überzeugen. Bevor der Entschluss zum
endgültigen Vertragsabschluss gefasst wird, führt der potenzielle
Käufer daher normalerweise eine Probefahrt durch. Als Käufer sollte
man sogar auf einer Probefahrt bestehen. Fraglich ist, wer haftet, falls
es dabei zu einem Schaden am Vorführwagen kommt. Führt der Kunde eines Autohändlers
eine Probefahrt durch, so ist der Wagen in der Regel besonders versichert.
In diesem Zusammenhang hat das OLG Koblenz entschieden (13.01.2003 - Az:
12 U 1360/01), dass bei Probefahrt eines auf dem Betriebsgelände
eines Autohändlers zum Verkauf abgestelltes Fahrzeug von einer stillschweigenden
Haftungsfreistellung zugunsten des Fahrers für den Fall auszugehen,
dass das Fahrzeug infolge leichter Fahrlässigkeit beschädigt
wird und die Beschädigung im Zusammenhang mit den eine Probefahrt eigentümlichen
Gefahren steht. Der Kunde haftet hier nur, sofern ein Schaden
am Testwagen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wird. Ein
anderes gilt nur für den Fall, dass der Händler vor der Testfahrt ausdrücklich
hierauf hinweist. Soll eine Haftungsvereinbarung abgeschlossen werden,
so ist es wichtig, sich die Bedingungen genau durchzulesen.
Ist allerdings der Verkäufer kein Händler,
sondern soll von privater Hand gekauft werden, so gilt nichts anderes,
als wenn man sich von einem Freund ein Auto leiht: Man haftet für
alle Schäden voll, d.h. auch schon bei leichter Fahrlässigkeit, da in einem
solchen Fall nicht davon ausgegangen werden kann, dass eine Vollkaskoversicherung
besteht. Es ist daher sinnvoll, eine schriftliche Haftungsvereinbarung
abzuschließen, die u.a. auch den möglichen Verlust
des Schadensfreiheitsrabatts regelt.
In beiden Fällen gehört es zur Sorgfaltspflicht
des Verkäufers, sich Führerschein sowie Personalausweis zeigen
zu lassen und darauf zu achten, ob der Führerschein auch gültig
ist. Auch das Erstellen von Kopien dieser Dokumente kann sinnvoll sein.
Die Verletzung der Sorgfaltspflicht kann dazu führen, dass
die Versicherung im Schadensfall leistungsfrei wird.
Der Schadensersatzanspruch verjährt nach
sechs Monaten ab Fahrzeugrückgabe.
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>> Gutgläubiger Erwerb
Ein sogenannter gutgläubiger Erwerb bezeichnet
den Erwerb von Eigentum von einem Nichtberechtigten - also einer
Person, die nicht Eigentümer ist. Dies ist - unter engen Voraussetzungen
- möglich, da Eigentum und Besitz - d.h. die tatsächliche Herrschaft
über eine Sache - häufig von verschiedenen Personen ausgeübt werden.
Dem [...
weiterlesen
...]
>> Oldtimer-Kennzeichen
Neben den "normalen" Kennzeichen gibt es diverse
Sonderkennzeichen, so auch für Oldtimer. Hier sind grundsätzlich
zwei Typen zu unterscheiden:
Rote Oldtimerkennzeichen
Das rote Oldtimerkennzeichen kann [...
weiterlesen
...]
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