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[AnwaltOnline - Verkehrsrecht November 2008]

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* AnwaltOnline - Verkehrsrecht                           November 2008 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/verkehrsrecht/                       *
* ISSN: 1619-7151                                                      *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

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*1* Interessante Urteile & Neues

 >> Fahrverbot aufgrund von mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen

Es kann nicht wegen beharrlicher Pflichtverletzung ein Fahrverbot
verhängt werden, wenn zur vorliegenden Geschwindigkeitsüberschreitung um
40 km/h außerhalb einer geschlossenen Ortschaft zwei weitere
Geschwindigkeitsverstöße von 25 km/h bzw. 33 km/h vorlagen, die jedoch
bereits 14 bzw. 21 Monate zurücklagen.

OLG Bamberg, 15.10.2007 - Az: 2 Ss OWi 263/07

 >> Schlaglochunfall - Schadensersatz?

Es besteht kein Schadensersatzanspruch eines Fahrzeuginhabers gegen eine
Gemeinde hinsichtlich von Schäden, die entstanden sind, weil der Wagen
mit einer Geschwindigkeit von 20-25 km/h durch ein tiefes und
großflächiges, mit Regen gefülltes Schlagloch gefahren ist, obwohl das
Loch zumindest als Pfütze erkannt wurde und hinter der Wasseransammlung
rot-weiße Baken aufgestellt waren. Hier liegt ein derart hohes
Mitverschulden vor, dass eine Haftung des Straßenbetreibers dahinter
zurücktritt.

LG Köln, 7.8.2007 - Az: 5 O 126/07

 >> Geländewagen als Wasserfalle - Minderung!

Im vorliegenden Fall gelangte bei einem neuen BMW X3 bei Regen unter
bestimmten Voraussetzungen beim Öffnen der Hintertüren Wasser auf die
Rücksitzbank. Dieses Problem ist auf die Konstruktion der Karosserie
zurückzuführen. Ein vernünftiger, durchschnittlicher Käufer muss jedoch
bei einem neuen und derart hochwertigen Geländewagen nicht damit
rechnen, dass auf Grund der heute modernen Karosserieform Wasser in den
Fahrgastraum läuft. Daher steht dem Käufer ein Minderungsanspruch i.H.v.
3% zu.

LG Aurich, 9.5.2008 - Az: 1 S 60/08

 >> Betanken eines fremden Fahrzeuges mit Bio-Diesel - grob fahrlässig?

Es ist nicht grob fahrlässig, wenn ein fremdes Fahrzeug versehentlich
mit Bio-Diesel statt mit Diesel betankt wird. Es ist nicht allgemein
bekannt, dass Bio-Diesel nur im Ausnahmefall aufgrund entsprechender
Hinweise getankt werden kann. Der Name Bio-Diesel verleitet den
Durchschnittsbürger ohne spezielle technische Kenntnisse vielmehr zu der
Annahme, es handele sich lediglich um einen ökologisch vorteilhaften
Dieselkraftstoff.

LG Osnabrück, 14.12.2007 - Az: 2 O 1793/07

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Kraftstoffzuleitung defekt - Verschleiß oder nicht?

 >> Gehwegplatten dürfen Höhendifferenz haben!

 >> Kfz-Gutachter-Vergütung orientiert sich an Schadenssumme

 >> Auch wenn lediglich eine Leitplanke beschädigt wurde, ist zu warten!

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einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
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Im Bereich Verkehrsrecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
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Weitere aktuelle Urteile

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*2* Das Thema des Monats

 >> Verkehrssünden - Was Kosten Geschwindigkeitsüberschreitungen?

Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist einer der
häufigsten Verkehrsverstöße. Hier handelt es sich zumindest um eine
Verkehrsordnungswidrigkeit, die mindestens mit einem Verwarnungsgeld zu
ahnden ist. Bei größeren Verstößen (ab Geschwindigkeitsüberschreitungen
um 21 km/h oder mehr) kommt neben einem Bußgeld eine Eintragung im
Verkehrszentralregister und sogar ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten
hinzu. Der Regelfall ist im Bußgeldkatalog geregelt. Die Folgen einer
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts haben wir nachfolgend
aufgelistet:

Tempoüberschreitungen  Geldbuße  Punkte  Fahrverbot
außerorts              in Euro                   (Monate)

bis 10 km/h              10      keine   nein
11 - 15 km/h             20      keine   nein
16 - 20 km/h             30      keine   nein
21 - 25 km/h             40      1       nein
26 - 30 km/h             50      3       1 bei wiederholtem Verstoß
31 - 40 km/h             75      3       1 bei wiederholtem Verstoß
41 - 50 km/h            100      3       1
51 - 60 km/h            150      4       1
61 - 70 km/h            275      4       2
über 70 km/h            375      4       3

Besonders sei auf die Geschwindigkeitsüberschreitung von 26-30 km/h und
31-40 km/h hingewiesen. Zwar ist beim erstmaligen Verstoß nicht mit
einem Fahrverbot zu rechnen, wurde jedoch bereits eine Geldbuße
rechtskräftig festgesetzt und wird binnen Jahresfrist seit Rechtskraft
der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von
mindestens 26 km/h begangen, so ist für den Regelfall zusätzlich ein
Fahrverbot von einem Monat vorgesehen (§ 4 Absatz 2 Satz 2
Bußgeldkatalog-Verordnung).

 >> Haftung bei Testfahrt (Probefahrt)

Sinn und Zweck der Testfahrt ist es, etwaige Schäden am Fahrzeug
festzustellen bzw. sich von der Gebrauchsfähigkeit eines Fahrzeugs zu
überzeugen. Bevor der Entschluss zum endgültigen Vertragsabschluss
gefasst wird, führt der potenzielle Käufer daher normalerweise eine
Probefahrt durch. Als Käufer sollte man sogar auf einer Probefahrt
bestehen. Fraglich ist, wer haftet, falls es dabei zu einem Schaden am
Vorführwagen kommt.
Führt der Kunde eines Autohändlers eine Probefahrt durch, so ist der
Wagen in der Regel besonders versichert. In diesem Zusammenhang hat das
OLG Koblenz entschieden (13.01.2003 - Az: 12 U 1360/01), dass bei
Probefahrt eines auf dem Betriebsgelände eines Autohändlers zum Verkauf
abgestelltes Fahrzeug von einer stillschweigenden Haftungsfreistellung
zugunsten des Fahrers für den Fall auszugehen, dass das Fahrzeug infolge
leichter Fahrlässigkeit beschädigt wird und die Beschädigung im
Zusammenhang mit den eine Probefahrt eigentümlichen Gefahren steht. Der
Kunde haftet hier nur, sofern ein Schaden am Testwagen vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht wird. Ein anderes gilt nur für den Fall, dass
der Händler vor der Testfahrt ausdrücklich hierauf hinweist. Soll eine
Haftungsvereinbarung abgeschlossen werden, so ist es wichtig, sich die
Bedingungen genau durchzulesen.

Ist allerdings der Verkäufer kein Händler, sondern soll von privater
Hand gekauft werden, so gilt nichts anderes, als wenn man sich von einem
Freund ein Auto leiht: Man haftet für alle Schäden voll, d.h. auch schon
bei leichter Fahrlässigkeit, da in einem solchen Fall nicht davon
ausgegangen werden kann, dass eine Vollkaskoversicherung besteht. Es ist
daher sinnvoll, eine schriftliche Haftungsvereinbarung abzuschließen,
die u.a. auch den möglichen Verlust des Schadensfreiheitsrabatts regelt.

In beiden Fällen gehört es zur Sorgfaltspflicht des Verkäufers, sich
Führerschein sowie Personalausweis zeigen zu lassen und darauf zu
achten, ob der Führerschein auch gültig ist. Auch das Erstellen von
Kopien dieser Dokumente kann sinnvoll sein. Die Verletzung der
Sorgfaltspflicht kann dazu führen, dass die Versicherung im Schadensfall
leistungsfrei wird.

Der Schadensersatzanspruch verjährt nach sechs Monaten ab
Fahrzeugrückgabe.

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie diesen
Monat zusätzlich:

 >> Gutgläubiger Erwerb

Ein sogenannter gutgläubiger Erwerb bezeichnet den Erwerb von Eigentum
von einem Nichtberechtigten - also einer Person, die nicht Eigentümer
ist. Dies ist - unter engen Voraussetzungen - möglich, da Eigentum und
Besitz - d.h. die tatsächliche Herrschaft über eine Sache - häufig von
verschiedenen Personen ausgeübt werden. Dem [... weiterlesen ...]

 >> Oldtimer-Kennzeichen

Neben den "normalen" Kennzeichen gibt es diverse Sonderkennzeichen, so
auch für Oldtimer. Hier sind grundsätzlich zwei Typen zu unterscheiden:

Rote Oldtimerkennzeichen

Das rote Oldtimerkennzeichen kann [... weiterlesen ...]

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