AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

[AnwaltOnline - Verkehrsrecht August 2008]

************************************************************************
* AnwaltOnline - Verkehrsrecht                             August 2008 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/verkehrsrecht/                       *
* ISSN: 1619-7151                                                      *
************************************************************************

Dieses Abonnement ist für Sie völlig  k o s t e n f r e i.
Wie Sie kündigen können, steht am Ende dieser email.

************************************************************************

In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

************************************************************************

************************************************************************

*1* Interessante Urteile & Neues

 >> Bei Mängeln am Gebrauchten erst zum Verkäufer!

Stellt ein Käufer eines Gebrauchtwagens an diesem Fahrzeugmängel fest,
so muss sich der Käufer erst an den Verkäufer wenden und ihm eine
Nachbesserungsmöglichkeit einräumen. Tut der Käufer dies nicht und
beauftragt eine Werkstatt mit der Reparatur, so muss der Verkäufer die
Kosten der Reparatur nicht erstatten.

LG Coburg, 27.2.2008 - Az: 32 S 7/08

 >> Anerkennung ausländischer Führerscheine

Tschechische Führerscheine, die deutschen Staatsangehörigen nach dem
Entzug ihrer deutschen Fahrerlaubnis ausgestellt worden sind, müssen
zwar grundsätzlich von der Bundesrepublik Deutschland anerkannt werden.
Ergibt sich jedoch aus dem tschechischen Führerschein oder aus
Informationen aus der Tschechischen Republik, dass diese
Staatsangehörigen zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Führerscheine
ihren ordentlichen Wohnsitz nicht in der Tschechischen Republik hatten,
so kann die Anerkennung verweigert werden.

EuGH, 26.6.2008 - Az: C-329/06

 >> THC-Konzentration unter 1,0 ng/ml und Führen eines Kraftfahrzeugs

Es liegt kein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vor, wenn ein
Kraftfahrer sich nach dem Cannabis-Konsum erst dann wieder ans Steuer
setzt, wenn die THC-Konzentration mit Sicherheit nur noch unterhalb der
fahreignungsrechtlichen "Relevanzschwelle" (1,0 ng/ml) vorhanden ist.
Daher lassen sich aus der bloßen Tatsache der Verkehrsteilnahme mit
einer unterhalb der "Relevanzschwelle" liegenden THC-Konzentration keine
Zweifel an der Eignung zur Verkehrsteilnahme herleiten.

Bayerischer VGH, 9.8.2006 - Az: 11 CS 05.2009

 >> Neuwagen bestellt und nicht abgenommen - Schadenspauschale

Sieht eine AGB-Klausel eines Autohändlers wirksam vor, dass der Käufer
eines Neuwagens bei Nichtabnahme zur Zahlung einer Schadenspauschale
i.H.v. 15% des Kaufpreises verpflichtet ist, so beinhaltet die Pauschale
nicht das Honorar eines Rechtsanwalts, der vom Händler mit der
Geltendmachung seiner Ansprüche beauftragt wurde. Diese Gebühren sind
vom Käufer somit zusätzlich zu erstatten.

LG Bonn, 11.9.2007 - Az: 8 S 85/07

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Auch bei gebrauchtem Wohnmobil muss der Verkäufer nachbessern dürfen

 >> Neuwagen nicht fabrikneu...

 >> Hagelschaden ist kein Unfall!

 >> Keine Streupflicht für gänzlich verkehrsunbedeutende Wege

Den Jahreszugang Verkehrsrecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
http://www.anwon.net/direkt.asp?x=RN

Im Bereich Verkehrsrecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit mehr als 1.250 Urteile.

Weitere aktuelle Urteile

************************************************************************

************************************************************************

*2* Das Thema des Monats

 >> Kindersitze und Co.

Kinder unter 150 cm Körpergröße dürfen in Kraftfahrzeugen mit
Sicherheitsgurten bis zum vollendeten 12. Lebensjahr nur dann
mitgenommen werden, wenn für das Kind eine geeignete und amtlich
genehmigte Rückhalteeinrichtung benutzt wird. Hierzu muss die
Rückhalteeinrichtung entsprechend der ECE-Regelung-Nr. 44 gebaut,
geprüft, genehmigt und gekennzeichnet sein. Hierzu wird ein
orangefarbenes Etikett angebracht. Geeignet ist eine
Rückhalteeinrichtung nur dann, wenn diese für das jeweilige Fahrzeug und
den zu benutzenden Fahrzeugsitz zugelassen sind und die Einrichtung der
für das Kind zutreffenden Gewichtsklasse entspricht. Seit dem 8.4.2008
dürfen ältere Einrichtungen, die weder das ECE 44/03 noch
44/04-Prüfzeichen besitzen, nicht mehr verwendet werden.
Ist es nicht möglich, ein drittes Kind zu sichern, weil bereits zwei
Kinder in Rückhalteeinrichtungen untergebracht sind, so kann das dritte
Kind mit dem normalen Gurt gesichert werden, sofern es älter als drei
Jahre ist. Für gelegentliche Kinderbeförderungen gibt es keine Ausnahmen
von der generellen Sicherungspflicht.
Nach Vollendung des 12. Lebensjahres besteht die Kindersicherungspflicht
nicht mehr - unabhängig von der Körpergröße. Diese Kinder sind mit dem
normalen Gurt zu sichern. Hat ein Kind das 12. Lebensjahr noch nicht
überschritten, ist es jedoch größer als 150 cm, so ist auch hier der
normale Gurt zu verwenden.

Die ECE-Regelung 44 unterteilt Rückhalteeinrichtungen in 5
Gewichtsklassen:

Klasse 0 (bis 10 kg = ca. 9 Monate)

Klasse 0+ (bis 13 kg = ca. 2 Jahre)

Klasse I (9 - 18 kg = ca. 8 Monate - 4 Jahre)

Klasse II (15 - 25 kg = ca. 3 1/2 Jahre - 7 Jahre)

Klasse III (22 - 36 kg = ca. 6 - 12 Jahre)

Entscheidend für die Zuordnung ist alleine das Gewicht des Kindes und
nicht das Alter.

In Kraftfahrzeugen ohne Sicherheitsgurte dürfen Kinder nur ab drei
Jahren befördert werden. Solange das Kind eine Körpergröße von 150 cm
nicht überschreitet darf die Beförderung auch nur auf den Rücksitzen
erfolgen (§ 21 Abs.1b StVO).

Soll eine Rückhalteeinrichtung auf dem Beifahrerplatz angebracht werden,
so dürfen nach hinten gerichtete Einrichtungen nicht angebracht werden,
wenn ein betriebsbereiter Airbag eingebaut ist. Entsprechende Fahrzeuge
müssen über einen deutlich sichtbaren Warnhinweis verfügen.

Wird ein Kind ohne jede Sicherung mitgenommen, so hat dies ein Bußgeld
i.H.v. EUR 40,00 zur Folge. Wurden mehrere Kinder ungesichert
transportiert, so fällt ein Bußgeld i.H.v. EUR 50,00 an. Darüber erhält
der Fahrer einen Punkt in Flensburg. Wurde ein Kind nicht entsprechend
der Vorschriften (also unzureichend) gesichert, so fällt ein
Verwarnungsgeld i.H.v. EUR 30,00 bzw. 35,00 bei mehreren Kindern an. Der
Transport eines Kindersitzes auf einem airbaggeschützten Beifahrersitz
gegen die Fahrtrichtung hat ein Verwarnungsgeld i.H.v. EUR 25,00 zur
Folge. Der fehlende Warnaufkleber beim Beifahrerairbag schlägt mit einem
Verwarnungsgeld i.H.v. EUR 5,00 zu Buche.

Kommt es bei einem Unfall zu einer Verletzung oder gar Tötung eines
Kindes, weil dieses nicht ordnungsgemäß gesichert war, so kann der
Fahrzeugführer strafrechtlich wegen fahrlässiger Körperverletzung oder
Tötung belangt werden. Dies gilt unabhängig von der Unfallverursachung.
Ein Verstoß gegen die Sicherungspflicht führt im Schadensfall zu
erheblichen finanziellen Nachteilen bei der Geltendmachung des
Personenschadens.

Sonderfall Taxi & Bus

Taxifahrer müssen die Gewichtsklassen I bis III abdecken können. Es kann
erwartet werden, dass die hierfür notwendigen zwei
Rückhalteeinrichtungen im Taxi vorhanden sind. Sollen drei Kinder
transportiert werden, so ist es zulässig, das Kind ohne
Rückhalteeinrichtung auf der Rückbank zu transportieren.
Rückhaltesysteme für Kleinstkinder (0 / 0+) müssen nicht vorgehalten
werden.
In Bussen mit einer Gesamtmasse von mehr als 3,5t genügt das Anlegen
vorhandener Sicherheitsgurte.

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie diesen
Monat zusätzlich:

 >> Wenn man als Kraftfahrer Rot sieht

Ein Rotlichtverstoß liegt nicht schon dann vor, wenn ein Fahrzeug bei
Rotlicht an der Haltelinie zum Stehen kommt, sondern erst nach dieser
und zudem in den Schutzbereich der Kreuzung gerät. Wird lediglich die
Haltelinie überschritten, so liegt noch kein Rotlichtverstoß vor. Auch
wenn keine Haltlinie existiert, muß das Fahrzeug die Fluchtlinie der
Kreuzung oder Einmündung überfahren, [... weiterlesen ...]

Den Jahreszugang Verkehrsrecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
AnwaltOnline-Direkt

************************************************************************

************************************************************************

*3* Mehr von AnwaltOnline

Rechtsberatung

 Bei AnwaltOnline können Sie sich direkt von unseren Autoren (zugel.
 Rechtsanwälte) beraten zu lassen: Beratung

Kostenlose Newsletter von AnwaltOnline

 Abonnieren Sie doch einfach einen unserer kostenlosen Newsletter
 zum Thema Ihres Interesses:
 Wir bieten monatliche Newsletter zu den Bereichen

 Arbeitsrecht - Mietrecht - Familienrecht -  Reiserecht
 Betreuungsrecht - Verkehrsrecht

 http://www.anwon.net/newsletter.asp

 Abonnieren Sie die Bereiche, die für Sie von Interesse  sind - der
 Bezug ist selbstverständlich kostenfrei.

************************************************************************

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

Kontakt

 mailto:kontakt@anwaltonline.com

Kündigen / Abonnieren / Emailänderung

 Um das Abonnement zu kündigen, zu abonnieren oder Ihre Email-Adresse zu
 ändern, besuchen Sie http://www.anwon.net/newsletter.asp

Werbung auf AnwaltOnline

 Erreichen Sie über 22.000 Abonnenten und über 200.000 Besucher im Monat!
 mailto:sales@anwaltonline.com

Urteilsübersicht zum selberkonfigurieren - kostenlos!

 http://www.anwaltonline.com/goto.asp?x=syndicate

Immer aktuell mit dem AnwaltOnline RSS-Feed:

 http://www.anwaltonline.com/rss/rss.xml

************************************************************************

*5* (P) (C) 2008 AnwaltOnline GbR
                 Inh. A. Theurer & M. Winter
                 Immanuelkirchstraße 5
                 10405 Berlin
                 Fax: 01805 7794 94906
                 0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz;
                 ggf. abweichender Mobilfunktarif

Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger Genehmigung
von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die private, nicht-kommerzielle
Weiterleitung ist ausdrücklich gestattet. Verwendete Markennamen sind
Eigentum des jeweiligen Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur
für den vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.

************************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von http://www.AnwaltOnline.com

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von Business Vogue und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Verkehrsrecht  | Nach Oben