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* AnwaltOnline - Verkehrsrecht März 2008 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/verkehrsrecht/ *
* ISSN: 1619-7151 *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*************************************************************1* Interessante Urteile & Neues
>> Gefährdung des Arbeitsplatzes durch Fahrverbot
Droht einem Verkehrsteilnehmer ein Regelfahrverbot, so ist
zur Gefährdung des Arbeitsplatzes durch ein Fahrverbot aus-
reichend vorgetragen, wenn der Betroffene ein entsprechendes
Schreiben seines Arbeitgebers vorlegt, aus dem hervorgeht,
daß er im Falle der Anordnung eines Fahrverbots seinen
Arbeitsplatz verlieren wird. Eine weitergehende Darlegungs-
oder Beweislast obliegt dem Betroffenen nicht.OLG Köln, 16.11.2007 - Az: 83 Ss-OWi 82/07
>> Keine generelle Streupflicht der Gemeinden
Gemeinden und Städte unterliegen keiner generellen Räum- und
Streupflicht. Vielmehr ist bei allgemeiner Straßenglätte nur
an verkehrswichtigen und gefährlichen Straßenstellen zu
streuen. Als verkehrswichtig sind regelmäßig nur verkehrs-
reiche Durchgangsstraßen, Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen
und städtische Hauptverkehrsstraßen anzusehen. Kommt es zu
einem glättebedingten Unfall (vorliegend: Fahrradsturz) auf
einer untergeordneten Nebenstraße, so besteht keine Haftung
der Gemeinde für die Folgen, da keine verkehrswichtigen und
gefährlichen Straßenstellen vorliegt.LG Gera, 29.7.2005 - Az: 2 O 2235/03
>> Mietwagen nicht winterfest - Vermieter haftet bei Unfall!
Ein Autovermieter ist verpflichtet, seine Mietfahrzeuge in
den Wintermonaten mit Winterreifen auszurüsten. Eine aus-
drückliche Vereinbarung ist hierzu nicht erforderlich. Ver-
ursacht ein Fahrzeugmieter aufgrund der nicht wintertaug-
lichen Bereifung einen Unfall, so haftet der Vermieter
alleine für den Schaden.OLG Hamburg, 23.4.2007 - Az: 14 U 34/07
>> Unfall unter Alkoholeinfluß - trotzdem keine Teilschuld?
Wird ein alkoholisierter Autofahrer schuldlos in einen Unfall
verwickelt, der auch dann passiert wäre, wenn der Fahrer
nüchtern gewesen wäre und sich wie ein Idealfahrer verhalten hätte, so
besteht keine Teilschuld. In diesem Fall ist es unerheblich, daß der
Betroffene unter Alkoholeinfluß Auto gefahren ist.LG Landstuhl, 4.6.2007 - Az: 1 O 806/06
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:>> Verjährung von Mängelansprüchen aus einer Autoreparatur
>> Kilometerangabe als glatte Zahl zulässig
>> Kein Mitverschulden, wenn Radfahrer ohne Schutzhelm
gefahren ist>> Tschechische Fahrerlaubnis - Anerkennen oder nicht?
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************************************************************>> Autokauf
> Liefertermin
Wird ein Neuwagen beim Händler gekauft, kann dieser in der
Regel nicht sofort mitgenommen werden. Vielmehr wird ein
Liefertermin vereinbart, der allerdings meist unverbindlich
ist. Überschreitet der Händler in diesem Fall den Liefer-
termin, kann der Käufer hieraus noch keine unmittelbaren
Rechtsfolgen für sich ableiten. Vielmehr muss er den Händler
zunächst mahnen, d.h. unmissverständlich zur Lieferung des
Wagens auffordern. Wird auch dann nicht geliefert, kann
Verzugsschaden, z.B. die Kosten eines Mietwagens, geltend
gemacht werden.Kommt es dem Käufer auf die Lieferung des Wagens zu einem
bestimmten Termin an, sollte dieser Termin schriftlich aus-
drücklich als verbindlicher Liefertermin vereinbart werden.
Wird zum vereinbarten Termin nicht geliefert, gerät der
Verkäufer ohne Weiteres in Verzug, auch ohne dass er vom
Käufer gemahnt wird. Nach Verzugseintritt kann der Käufer
dann wiederum wegen des Verzuges entstehende Schäden dem
Verkäufer anlasten.> Ummeldung
Nach § 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist der
Käufer verpflichtet, das Fahrzeug in der Zulassungs-
bescheinigung (nach altem Recht: Fahrzeugschein und Fahrzeug-
brief) auf seinen Namen umzumelden. Für die Ummeldung, die
bei der zuständigen Kraftfahrzeugzulassungsstelle vorzunehmen
ist, werden folgende Unterlagen benötigt: Zulassungs-
bescheinigung, Personalausweis, AU-Bescheinigung, Nachweis
der Haftpflichtversicherung.> Haftpflichtversicherung
Insbesondere beim Kauf eines gebrauchten Wagens von privat
kommt es häufig vor, dass für das Fahrzeug noch eine Haft-
pflichtversicherung besteht. Übersendet nun der Verkäufer
des Wagens dem Straßenverkehrsamt eine Veräußerungsanzeige
gemäß § 13 Abs. 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), tritt
der Autokäufer nach § 95 Versicherungsvertragsgesetz
automatisch in die Rechte und Pflichten des laufenden
Versicherungsvertrages ein.
In der Veräußerungsanzeige sind der Verkauf des Wagens,
Datum der Übergabe an den Käufer sowie dessen Anschrift
anzugeben. Unterbleibt eine Veräußerungsanzeige beim Straßen-
verkehrsamt, haftet der Verkäufer zusammen mit dem Käufer für
die Versicherungsprämien des laufenden Versicherungsjahres.
Der Käufer ist nun aber nicht verpflichtet, den übergegangenen
Versicherungsvertrag auf unbestimmte Zeit fortzuführen.
Vielmehr steht ihm innerhalb eines Monates nach Fahrzeug-
erwerb ein Sonderkündigungsrecht zu.In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:> Abzahlungskauf
Der Abzahlungskauf ist ein gewöhnlicher, sich ausschließlich
im Verhältnis Käufer - Verkäufer abwickelnder Kaufvertrag.
Abweichend von der gesetzlichen Regel, wonach der Kaufpreis
sofort bei Kaufvertragschluss fällig ist, [... weiterlesen ...]> Finanzierter Abzahlungskauf
Häufig wird sich der Verkäufer nicht auf einen gewöhnlichen
Abzahlungskauf einlassen, da ihm daran gelegen ist, die
Kaufsumme sofort vollständig zu erhalten. Oftmals bieten
daher Herstellerfirmen sogenannte "verbundene Kredite" an.
Hier schließt [... weiterlesen ...]Den Jahreszugang Verkehrsrecht erhalten Sie für EURO 19,99,
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