|ANWALTONLINE| >> |NEWSLETTER|
[AnwaltOnline - Verkehrsrecht März 2008]
************************************************************
* AnwaltOnline - Verkehrsrecht                   März 2008 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/verkehrsrecht/           *
* ISSN: 1619-7151                                          *
************************************************************

Dieses Abonnement ist für Sie völlig  k o s t e n f r e i.
Wie Sie kündigen können, steht am Ende dieser email.

************************************************************

In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

************************************************************

************************************************************

*1* Interessante Urteile & Neues

 >> Gefährdung des Arbeitsplatzes durch Fahrverbot

Droht einem Verkehrsteilnehmer ein Regelfahrverbot, so ist
zur Gefährdung des Arbeitsplatzes durch ein Fahrverbot aus-
reichend vorgetragen, wenn der Betroffene ein entsprechendes
Schreiben seines Arbeitgebers vorlegt, aus dem hervorgeht,
daß er im Falle der Anordnung eines Fahrverbots seinen
Arbeitsplatz verlieren wird. Eine weitergehende Darlegungs-
oder Beweislast obliegt dem Betroffenen nicht.

OLG Köln, 16.11.2007 - Az: 83 Ss-OWi 82/07

 >> Keine generelle Streupflicht der Gemeinden

Gemeinden und Städte unterliegen keiner generellen Räum- und
Streupflicht. Vielmehr ist bei allgemeiner Straßenglätte nur
an verkehrswichtigen und gefährlichen Straßenstellen zu
streuen. Als verkehrswichtig sind regelmäßig nur verkehrs-
reiche Durchgangsstraßen, Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen
und städtische Hauptverkehrsstraßen anzusehen. Kommt es zu
einem glättebedingten Unfall (vorliegend: Fahrradsturz) auf
einer untergeordneten Nebenstraße, so besteht keine Haftung
der Gemeinde für die Folgen, da keine verkehrswichtigen und
gefährlichen Straßenstellen vorliegt.

LG Gera, 29.7.2005 - Az: 2 O 2235/03

 >> Mietwagen nicht winterfest - Vermieter haftet bei Unfall!

Ein Autovermieter ist verpflichtet, seine Mietfahrzeuge in
den Wintermonaten mit Winterreifen auszurüsten. Eine aus-
drückliche Vereinbarung ist hierzu nicht erforderlich. Ver-
ursacht ein Fahrzeugmieter aufgrund der nicht wintertaug-
lichen Bereifung einen Unfall, so haftet der Vermieter
alleine für den Schaden.

OLG Hamburg, 23.4.2007 - Az: 14 U 34/07

 >> Unfall unter Alkoholeinfluß - trotzdem keine Teilschuld?

Wird ein alkoholisierter Autofahrer schuldlos in einen Unfall
verwickelt, der auch dann passiert wäre, wenn der Fahrer
nüchtern gewesen wäre und sich wie ein Idealfahrer verhalten hätte, so
besteht keine Teilschuld. In diesem Fall ist es unerheblich, daß der
Betroffene unter Alkoholeinfluß Auto gefahren ist.

LG Landstuhl, 4.6.2007 - Az: 1 O 806/06

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Verjährung von Mängelansprüchen aus einer Autoreparatur

 >> Kilometerangabe als glatte Zahl zulässig

 >> Kein Mitverschulden, wenn Radfahrer ohne Schutzhelm
    gefahren ist

 >> Tschechische Fahrerlaubnis - Anerkennen oder nicht?

Den Jahreszugang Verkehrsrecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
http://www.anwon.net/direkt.asp?x=RN

Im Bereich Verkehrsrecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit mehr als 1.175 Urteile.

Weitere aktuelle Urteile

************************************************************

************************************************************

*2* Das Thema des Monats

 >> Autokauf

  > Liefertermin

Wird ein Neuwagen beim Händler gekauft, kann dieser in der
Regel nicht sofort mitgenommen werden. Vielmehr wird ein
Liefertermin vereinbart, der allerdings meist unverbindlich
ist. Überschreitet der Händler in diesem Fall den Liefer-
termin, kann der Käufer hieraus noch keine unmittelbaren
Rechtsfolgen für sich ableiten. Vielmehr muss er den Händler
zunächst mahnen, d.h. unmissverständlich zur Lieferung des
Wagens auffordern. Wird auch dann nicht geliefert, kann
Verzugsschaden, z.B. die Kosten eines Mietwagens, geltend
gemacht werden.

Kommt es dem Käufer auf die Lieferung des Wagens zu einem
bestimmten Termin an, sollte dieser Termin schriftlich aus-
drücklich als verbindlicher Liefertermin vereinbart werden.
Wird zum vereinbarten Termin nicht geliefert, gerät der
Verkäufer ohne Weiteres in Verzug, auch ohne dass er vom
Käufer gemahnt wird. Nach Verzugseintritt kann der Käufer
dann wiederum wegen des Verzuges entstehende Schäden dem
Verkäufer anlasten.

  > Ummeldung

Nach § 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist der
Käufer verpflichtet, das Fahrzeug in der Zulassungs-
bescheinigung (nach altem Recht: Fahrzeugschein und Fahrzeug-
brief) auf seinen Namen umzumelden. Für die Ummeldung, die
bei der zuständigen Kraftfahrzeugzulassungsstelle vorzunehmen
ist, werden folgende Unterlagen benötigt: Zulassungs-
bescheinigung, Personalausweis, AU-Bescheinigung, Nachweis
der Haftpflichtversicherung.

  > Haftpflichtversicherung

Insbesondere beim Kauf eines gebrauchten Wagens von privat
kommt es häufig vor, dass für das Fahrzeug noch eine Haft-
pflichtversicherung besteht. Übersendet nun der Verkäufer
des Wagens dem Straßenverkehrsamt eine Veräußerungsanzeige
gemäß § 13 Abs. 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), tritt
der Autokäufer nach § 95 Versicherungsvertragsgesetz
automatisch in die Rechte und Pflichten des laufenden
Versicherungsvertrages ein.
In der Veräußerungsanzeige sind der Verkauf des Wagens,
Datum der Übergabe an den Käufer sowie dessen Anschrift
anzugeben. Unterbleibt eine Veräußerungsanzeige beim Straßen-
verkehrsamt, haftet der Verkäufer zusammen mit dem Käufer für
die Versicherungsprämien des laufenden Versicherungsjahres.
Der Käufer ist nun aber nicht verpflichtet, den übergegangenen
Versicherungsvertrag auf unbestimmte Zeit fortzuführen.
Vielmehr steht ihm innerhalb eines Monates nach Fahrzeug-
erwerb ein Sonderkündigungsrecht zu.

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

  > Abzahlungskauf

Der Abzahlungskauf ist ein gewöhnlicher, sich ausschließlich
im Verhältnis Käufer - Verkäufer abwickelnder Kaufvertrag.
Abweichend von der gesetzlichen Regel, wonach der Kaufpreis
sofort bei Kaufvertragschluss fällig ist, [... weiterlesen ...]

  > Finanzierter Abzahlungskauf

Häufig wird sich der Verkäufer nicht auf einen gewöhnlichen
Abzahlungskauf einlassen, da ihm daran gelegen ist, die
Kaufsumme sofort vollständig zu erhalten. Oftmals bieten
daher Herstellerfirmen sogenannte "verbundene Kredite" an.
Hier schließt [... weiterlesen ...]

Den Jahreszugang Verkehrsrecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
AnwaltOnline-Direkt

************************************************************

************************************************************

*3* Mehr von AnwaltOnline

Rechtsberatung

 Bei AnwaltOnline können Sie sich direkt von unseren
 Autoren (zugel. Rechtsanwälte) beraten zu lassen:
 Beratung

Kostenlose Newsletter von AnwaltOnline

 Abonnieren Sie doch einfach einen unserer kostenlosen
 Newsletter zum Thema Ihres Interesses:
 Wir bieten monatliche Newsletter zu den Bereichen
 Arbeitsrecht - Mietrecht - Familienrecht -  Reiserecht
 Betreuungsrecht - Verkehrsrecht

 http://www.anwon.net/newsletter.asp

************************************************************

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

Kontakt

 mailto:kontakt@anwaltonline.com

Kündigen / Abonnieren / Emailänderung

 Um das Abonnement zu kündigen, zu abonnieren oder Ihre
 Email-Adresse zu ändern, besuchen Sie
 http://www.anwon.net/newsletter.asp

Werbung auf AnwaltOnline

 Erreichen Sie über 22.000 Abonnenten und über 200.000
 Besucher im Monat!
 mailto:sales@anwaltonline.com

Urteilsübersicht für Ihre Webseite zum selberkonfigurieren
Natürlich kostenlos und mit einer Zeile einzubinden:

 http://www.anwaltonline.com/goto.asp?x=syndicate

Immer aktuell mit dem AnwaltOnline RSS-Feed:

 http://www.anwaltonline.com/rss/rss.xml

************************************************************

*5* (P) (C) 2008 AnwaltOnline GbR
                 Inh. A. Theurer & M. Winter
                 Immanuelkirchstraße 5
                 10405 Berlin
                 Fax: 01805 402525 3382

Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger
Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die
private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich
gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen
Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den
vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.

************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von http://www.AnwaltOnline.com