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[AnwaltOnline - Verkehrsrecht Januar 2008]
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* AnwaltOnline - Verkehrsrecht                 Januar 2008 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/verkehrsrecht/           *
* ISSN: 1619-7151                                          *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

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*1* Interessante Urteile & Neues

 >> Rücksichtsloses Überholen mit Abdrängen nicht immer
    Nötigung!

Es liegt keine strafbare Nötigung bei rücksichtslosem Über-
holen mit Abdrängen eines Motorrads vor, da die Einwirkung
des Fahrverhaltens auf Dritte im Zweifel nicht der Zweck,
sondern lediglich eine in Kauf genommene Folge der Fahrweise
ist.

OLG Düsseldorf, 9.8.2007 - Az: III-5 Ss 130/07 - 61/07 I

 >> Auffahrunfall mit 6-8 km/h - schwere Verletzungen sind
    ausgeschlossen!

Kommt es mit Beschleunigungswerten von 6-8 km/h zu einem
Auffahrunfall und steht der Geschädigte mit nur leichtem
Ziehen im Nacken auf, so sind schwerwiegende Verletzungen
im HWS- oder Schulterbereich und extreme Schockzustände als
Unfallfolgen ausgeschlossen.

AG Nettetal, 11.10.2007 - Az: 17 C 229/05

 >> Geisterradfahrer - erhöhter Haftungsanteil

Zwar haftet ein Autofahrer wegen der Betriebsgefahr seines
Fahrzeugs bei einem Zusammenstoß mit einem vorschriftswidrig
fahrenden Fahrradfahrer i.d.R. mit 2/3, der Haftungsanteil
des Radfahrers erhöht sich jedoch, wenn mehrere Verkehrs-
verstöße vorliegen. Dies war vorliegend der Fall, der
Fahrradfahrer fuhr in der falschen Richtung, war im Dunkeln
schlecht sichtbar und hatte darüber hinaus ein Warnlicht an
einer Garagenausfahrt mißachtet. In der Folge wurde die
Haftungsquote des Radfahrers von 1/3 auf 2/3 angehoben.

AG München, 3.8.2007 - Az: 344 C 26559/05

 >> Nach Unfall auf Neuwagen warten?

Wurde von einem Unfallgeschädigten bereits vor dem Unfall
ein Neuwagen bestellt und liegt die voraussichtliche
Lieferfrist in einem vertretbaren Rahmen, so besteht keine
Verpflichtung des Geschädigten, für die Überbrückung der
Zeit bis zur Lieferung ein Gebrauchtfahrzeug zu erwerben.
Statt dessen kann Ersatz für einen Mietwagen verlangt
werden - auch über die ansonsten übliche Zeit hinaus.

OLG Celle, 24.10.2007 - Az: 14 U 85/07

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Mittellinie überfahren - Unfall verursacht!

 >> Keine Mitwirkung an Aufklärung eines Verkehrsverstoßes
    - Fahrtenbuch

 >> Überraschende Ausweichbewegung beim Abbiegen

 >> Unberechtigte TÜV-Plakette - Gebrauchtwagenhändler trägt
    Risiko nicht immer

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einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
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Im Bereich Verkehrsrecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
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Weitere aktuelle Urteile

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*2* Das Thema des Monats

 >> Bußgelder werden teurer

Rasen, Drängeln und Fahren mit Alkohol oder Drogen im Blut
wird ab 2008 teuer. Wer in der Stadt 26 Kilometer pro Stunde
zu schnell fährt, zahlt künftig statt 60 Euro 100 Euro. Wer
mit mehr als 0,5 Promille am Steuer erwischt wird, muss ab
sofort doppelt soviel wie bislang zahlen: Beim ersten Mal
werden 500 Euro fällig, im Wiederholungsfall bis zu 1500
Euro.

 >> Schleudertrauma

Zu den häufigsten Schadensausprägungen bei Auffahrunfällen
zählt das HWS-Schleudertrauma. Die Verletzung wird im
Zusammenhang mit Unfällen zunehmend im Hinblick auf die
Erlangung eines Schmerzensgeldes mißbraucht, da sie durch den
Arzt mit einfachen Behandlungsmethoden nicht zweifelsfrei
festgestellt werden kann und dieser sich insofern auf die
Angaben des Patienten verlassen muss.

Das Bestehen eines HWS-Syndroms wird daher für Zwecke des
Schadensausgleiches in jüngerer Zeit oftmals inter-
disziplinär begutachtet. Neben die medizinische Begutachtung
tritt eine verkehrstechnische Analyse des Unfalls. Hierfür
sind i.d.R. folgende Unterlagen erforderlich:

- Photographien der Unfallstelle bzw. der beschädigten
  Fahrzeuge.
- Angaben zu den Fahrzeugen (Ausstattung, Fahrzeugtyp,
  Beladung etc.)
- Angaben zu den Beschädigungen der Fahrzeuge.
- Angaben zu den Personendaten des Verletzten (Körpergröße,
  Alter, Gewicht etc.).
- Angaben zu der Körper- und Kopfhaltung des Geschädigten im
  Zeitpunkt der Kollision.
- Vorerkrankungen des Verletzten im Bereich der Halswirbelsäule.

Wird letztlich ein HWS-Syndrom nachgewiesen, ist der
Schädiger zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld
verpflichtet. Die Beweislast für das Bestehen des Schadens
und den Umfang seiner Auswirkungen liegt beim Geschädigten.
Ist noch nicht abzusehen, wie sich die Schäden künftig
entwickeln werden, kann der Geschädigte den Erlaß eines sog.
Grundurteils anstreben.

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Geblitzt - und nun?

Wurde ein Verkehrsteilnehmer bei einer Geschwindigkeits-
überschreitung "geblitzt", so kann man auf den Bußgeld-
bescheid warten. Bei gravierender Überschreitung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit droht neben der Geldbuße
auch noch ein Fahrverbot.

Sollte man als Betroffener nach einer Geschwindigkeitsüber-
schreitung angehalten werden, wie dies oft beim "Lasern" der
Fall ist, [... weiterlesen ...]

Den Jahreszugang Verkehrsrecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
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