>> Rücksichtsloses Überholen
mit Abdrängen nicht immer Nötigung!
Es liegt keine strafbare Nötigung bei
rücksichtslosem Über- holen mit Abdrängen eines Motorrads
vor, da die Einwirkung des Fahrverhaltens auf Dritte im Zweifel
nicht der Zweck, sondern lediglich eine in Kauf genommene
Folge der Fahrweise ist.
OLG Düsseldorf, 9.8.2007 - Az: III-5
Ss 130/07 - 61/07 I
>> Auffahrunfall mit 6-8 km/h - schwere
Verletzungen sind ausgeschlossen!
Kommt es mit Beschleunigungswerten von 6-8
km/h zu einem Auffahrunfall und steht der Geschädigte
mit nur leichtem Ziehen im Nacken auf, so sind schwerwiegende
Verletzungen im HWS- oder Schulterbereich und extreme
Schockzustände als Unfallfolgen ausgeschlossen.
AG Nettetal, 11.10.2007 - Az: 17 C 229/05
>> Geisterradfahrer - erhöhter
Haftungsanteil
Zwar haftet ein Autofahrer wegen der Betriebsgefahr
seines Fahrzeugs bei einem Zusammenstoß mit
einem vorschriftswidrig fahrenden Fahrradfahrer i.d.R. mit 2/3, der
Haftungsanteil des Radfahrers erhöht sich jedoch, wenn
mehrere Verkehrs- verstöße vorliegen. Dies war vorliegend
der Fall, der Fahrradfahrer fuhr in der falschen Richtung,
war im Dunkeln schlecht sichtbar und hatte darüber
hinaus ein Warnlicht an einer Garagenausfahrt mißachtet. In
der Folge wurde die Haftungsquote des Radfahrers von 1/3 auf
2/3 angehoben.
AG München, 3.8.2007 - Az: 344 C 26559/05
>> Nach Unfall auf Neuwagen warten?
Wurde von einem Unfallgeschädigten bereits
vor dem Unfall ein Neuwagen bestellt und liegt die voraussichtliche Lieferfrist in einem vertretbaren Rahmen,
so besteht keine Verpflichtung des Geschädigten, für
die Überbrückung der Zeit bis zur Lieferung ein Gebrauchtfahrzeug
zu erwerben. Statt dessen kann Ersatz für einen Mietwagen
verlangt werden - auch über die ansonsten übliche
Zeit hinaus.
OLG Celle, 24.10.2007 - Az: 14 U 85/07
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Rasen, Drängeln und Fahren mit Alkohol
oder Drogen im Blut wird ab 2008 teuer. Wer in der Stadt 26 Kilometer
pro Stunde zu schnell fährt, zahlt künftig
statt 60 Euro 100 Euro. Wer mit mehr als 0,5 Promille am Steuer erwischt
wird, muss ab sofort doppelt soviel wie bislang zahlen:
Beim ersten Mal werden 500 Euro fällig, im Wiederholungsfall
bis zu 1500 Euro.
>> Schleudertrauma
Zu den häufigsten Schadensausprägungen
bei Auffahrunfällen zählt das HWS-Schleudertrauma. Die Verletzung
wird im Zusammenhang mit Unfällen zunehmend
im Hinblick auf die Erlangung eines Schmerzensgeldes mißbraucht,
da sie durch den Arzt mit einfachen Behandlungsmethoden nicht
zweifelsfrei festgestellt werden kann und dieser sich
insofern auf die Angaben des Patienten verlassen muss.
Das Bestehen eines HWS-Syndroms wird daher
für Zwecke des Schadensausgleiches in jüngerer Zeit
oftmals inter- disziplinär begutachtet. Neben die medizinische
Begutachtung tritt eine verkehrstechnische Analyse des
Unfalls. Hierfür sind i.d.R. folgende Unterlagen erforderlich:
- Photographien der Unfallstelle bzw. der
beschädigten Fahrzeuge. - Angaben zu den Fahrzeugen (Ausstattung,
Fahrzeugtyp, Beladung etc.) - Angaben zu den Beschädigungen der
Fahrzeuge. - Angaben zu den Personendaten des Verletzten
(Körpergröße, Alter, Gewicht etc.). - Angaben zu der Körper- und Kopfhaltung
des Geschädigten im Zeitpunkt der Kollision. - Vorerkrankungen des Verletzten im Bereich
der Halswirbelsäule.
Wird letztlich ein HWS-Syndrom nachgewiesen,
ist der Schädiger zur Zahlung von Schadensersatz
und Schmerzensgeld verpflichtet. Die Beweislast für das
Bestehen des Schadens und den Umfang seiner Auswirkungen liegt
beim Geschädigten. Ist noch nicht abzusehen, wie sich die Schäden
künftig entwickeln werden, kann der Geschädigte
den Erlaß eines sog. Grundurteils anstreben.
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>> Geblitzt - und nun?
Wurde ein Verkehrsteilnehmer bei einer Geschwindigkeits- überschreitung "geblitzt", so kann man
auf den Bußgeld- bescheid warten. Bei gravierender Überschreitung
der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
droht neben der Geldbuße auch noch ein Fahrverbot.
Sollte man als Betroffener nach einer Geschwindigkeitsüber- schreitung angehalten werden, wie dies oft
beim "Lasern" der Fall ist, [... weiterlesen
...]
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