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* AnwaltOnline - Verkehrsrecht Oktober 2007 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/verkehrsrecht/ *
* ISSN: 1619-7151 *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*************************************************************1* Interessante Urteile & Neues
>> Fahrzeug nicht auf dem Stand der Technik - Rücktritt
möglich?Entspricht ein neuer Geländewagen nicht dem Entwicklungs-
stand vergleichbarer Geländewagen, so kann der Käufer vom
Kaufvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist hierbei der
allgemeine Stand der Technik, also der Entwicklungsstand
aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Kraftfahr-
zeuge. Auf den Entwicklungsstand der Serie alleine kommt
es somit nicht an.
Entspricht das Fahrzeug nicht dem Stand der Technik, so
ist der Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs zu erstatten.
Gebrauchsvorteile durch die Nutzung können in Abzug gebracht
werden.OLG Karlsruhe, 28.6.2007 - Az: 9 U 239/06
>> Tschechische Fahrerlaubnis in Deutschland?
Wurde eine Fahrerlaubnis in der Tschechischen Republik in
offensichtlich rechtsmißbräuchlicher Umgehung der deutschen
Vorschriften erworben, so kann diese in Deutschland nicht
anerkannt werden. Bei einem offenen Mißbrauch kann sich der
Fahrerlaubnisinhaber nicht auf den Anerkennungsgrundsatz
berufen. Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn die nationale
Fahrerlaubnis wegen schwerwiegender Eignungsmängel nicht
wieder erlangt werden kann und nur deshalb eine Fahr-
erlaubnis im EU-Ausland erworben wurde.OVG Rheinland-Pfalz, 21.6.2007 - Az: 10 B 10291/07.OVG
>> Unfallersatztarif - Vollkaskoversicherungskosten sind
ersatzfähigBeruht ein gegenüber dem Normaltarif erhöhter Unfallersatz-
tarif auf Leistungen, die durch die besondere Unfall-
situation veranlaßt und zur Schadensbehebung erforderlich
sind, so kommt grundsätzlich ein pauschaler Aufschlag von
20% in Betracht. Die angemessene Höhe ist im jeweiligen
Einzelfall vom Tatrichter zu schätzen.
Unabhängig davon, ob der Geschädigte selbst vollkasko-
versichert war oder nicht, sind die Kosten der Vollkasko-
versicherung ersatzfähig.LG Bonn, 2.3.2007 - Az: 18 O 305/06
>> Psychische Untauglichkeit und Fahrerlaubnisentziehung
Liegen konkrete Anhaltspunkte für eine psychische Untaug-
lichkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen vor und bestehen
keine Hinweise auf eine Besserung des Gesundheitszustandes,
so ist davon auszugehen, daß eine Eignung weiterhin nicht
besteht. Ein Antrag auf Wiederherstellung der auf-
schiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen eine Fahrer-
laubnisentziehung ist in diesem Fall somit unbegründet.VG Gelsenkirchen, 30.5.2007 - Az: 7 L 394/07
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:>> Reparaturkosten - markengebundene Fachwerkstatt ist
Maßstab>> Kleine Mängel - keine Rückabwicklung!
>> Nicht auf Streupflicht vertrauen!
>> Kein Schadensersatz bei Überfahren von durchgezogener
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************************************************************>> Tuning
Der Begriff Tuning beschreibt Veränderungen an Fahrzeugen.
Sie betreffen i.d.R. Motor, Fahrwerk, Karosserie und Innen-
raum. Werden im Rahmen des Tunings falsche Anbauten vorge-
nommen oder kommt es zu Veränderungen am Originalzustand des
Fahrzeugs, so kann dies u.U. Bußgeld oder sogar die
Stillegung zur Folge haben. Darüber hinaus kann der
Versicherungsschutz erlöschen.
Maßgeblich hinsichtlich der Frage der Zulässigkeit sind die
§ 18 (Zulassungspflichtigkeit), § 19 (Erteilung und
Wirksamkeit der Betriebserlaubnis) und § 22a (Bauart-
genehmigung für Fahrzeugteile) StVZO. Insbesondere ist
§ 19 Abs. 2 zu beachten: Die Betriebserlaubnis [..]
erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart
geändert wird,2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist
oder3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Anbauteile, für die eine deutsche oder EG-weite Betriebs-
erlaubnis oder Bauartgenehmigung besteht, können am oder im
Fahrzeug montiert werden, ohne daß die Betriebserlaubnis
erlischt. Ein gleiches gilt für Teile, die in der Betriebs-
erlaubnis des Fahrzeugs vorab eingetragen sind. Soll ein
Teil ohne Betriebserlaubnis angebaut werden, so kann die
Betriebserlaubnis mit einem Gutachten eines zugelassenen
Sachverständigen beantragt werden. Wurde ein Einbau
genehmigt, so ist zukünftig bei allen Fahrten die erteilte
Betriebserlaubnis mitzuführen.Ein gleiches gilt für Chip-Tuning. Kommt es hierdurch zu
einer nennenswerten Leistungssteigerungen (über 5%
Abweichung von der Serie), so ist das Tuning vom TÜV
einzugetragen. Weitere Umbaumaßnahmen zur Erhaltung der
Verkehrssicherheit (z.B. stärkere Bremsanlage, Fahrwerk-
anpassung) können im Anschluß erforderlich sein.Werden die Vorschriften der StVZO vorsätzlich oder fahr-
lässig nicht beachtet, so liegt eine Ordnungswidrigkeit vor.Nach dem Tunen sind die Veränderungen der Versicherung
anzuzeigen. Andernfalls entfällt der Vollkasko-
Versicherungsschutz. Dies ergibt sich daraus, daß der
Halter verpflichtet ist, Veränderungen, die zu einer
Gefährdungserhöhung führen, anzuzeigen (OLG Koblenz,
26.2.2007 - Az: 10 U 56/06).In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:>> Schwarzfahren
Von Schwarzfahren spricht man dann, wenn kostenpflichtige
öffentliche Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein in
Anspruch genommen werden. Rechtlich handelt es sich um ein
Erschleichen von Leistungen im Sinne des § 265 a StGB.
Diese Einschätzung wurde bereits vom Bundesverfassungs-
gericht (BVerfGE 2 BvR 1907/97) bestätigt.
[... weiterlesen ...]Den Jahreszugang Verkehrsrecht erhalten Sie für EURO 19,99,
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