Wird ein Verkaufserlös für ein unfallbeschädigtes
Fahrzeug erzielt, so ist dieser bei der Feststellung
des Vermögens- nachteils zu berücksichtigen. Verkauft
ein Geschädigter sein Fahrzeug, statt dieses reparieren zu
lassen, so ist der Schaden in entsprechender Höhe ausgeglichen.
OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - Az: I-1
U 102/06
>> Schadensfreiheitsrabatt - Übertragungsanspruch
nach Trennung?
Nach der Trennung kann ein Ehepartner vom
anderen die Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts
verlangen, wenn der beim Partner haftpflichtversicherte Zweitwagen
während der Ehezeit überwiegend vom anderen
Partner gefahren wurde.
LG Flensburg, 7.6.2006 - Az: 1 T 30/06
>> Unfallhergang ungeklärt - Ersatzanspruch?
Zur Begründung der Einstandspflicht der
Kaskoversicherung genügt die Feststellung, daß ein
Schaden nach Art und Beschaffenheit nur auf einem Unfall i.S.d.
Versicherungs- rechts beruhen kann. Dies gilt auch dann,
wenn der Versicherungsfall sich nicht in der Form,
die der Versicherungsnehmer dargestellt hat, ereignet
haben kann. Ein letztendlich ungeklärter Unfallhergang
steht dem Ersatzanspruch des Versicherten nicht zwingend
entgegen.
OLG Karlsruhe, 16.3.2006 - Az: 12 U 292/05
>> Nach 23 Monaten ist ein Neuwagen
nicht mehr neu
Auch dann, wenn die Herstellung des Fahrzeugtyps
kurz nach Herstellung des fraglichen Fahrzeugs eingestellt
wurde, ist ein unbenutztes Fahrzeug kein Neuwagen (=fabrikneu)
mehr, wenn es bereits 23 Monate alt ist. Nur dann,
wenn der Käufer bei Vertragsschluß davon Kenntnis hatte,
daß das Fahrzeug seit gut zwei Jahren nicht mehr produziert
wird, kann ein anderes gelten und eine vom Regelfall abweichende Beschaffenheitsvereinbarung vorliegen.
OLG Oldenburg, 8.1.2007 - Az: 15 U 71/06
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Nachdem die Mitgliedsländer der EU eine
in einem Mitglieds- staat erworbene Fahrerlaubnis seit einiger
Zeit gegenseitig anerkennen, wird von betroffenen deutschen
Fahrerlaubnis- bewerbern immer wieder versucht, der in Deutschland drohenden MPU durch Erwerb einer Fahrerlaubnis
im EU-Ausland (beliebt ist etwa Tschechien) zu entgehen.
Nach den inzwischen dazu vorliegenden Gerichtsentscheideungen
muss in solchen Missbrauchsfällen die ausländische
Fahrerlaubnis in Deutschland nicht anerkannt werden.
Man hört im allgemeinen immer nur von
der zulässigen Höchst- geschwindigkeit. Es gibt jedoch auch das
Erfordernis an Fahr- zeuge, eine bestimmte Mindestgeschwindigkeit
erreichen zu können, um eine bestimmte Straße
prinzipiell nutzen zu dürfen. So dürfen beispielsweise Kraftfahrstraßen
und Autobahnen nur von Fahrzeugen genutzt werden, wenn die eingetragene
Höchst- geschwindigkeit 60 km/h überschreitet.
Aus diesem Grunde ist das Fahren mit einem Mofa auf der Autobahn
grundsätzlich unzulässig, da dessen eingetragene Höchstgeschwindigkeit lediglich bei 25 km/h liegt.
Eine Mindestgeschwindigkeit kann auch für
einzelne Fahrspuren einer mehrspurigen Straße vorgeschrieben
werden. Üblicherweise erfolgt diese Vorgabe bei starken Steigungen.
In der Folge werden die Fahrzeuge auf die Spuren "sortiert"
und die Gefahr von Auffahrunfällen gemindert.
Wird eine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit
überwacht, so ist die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit
maßgeblich und nicht die theoretische Höchstgeschwindigkeit
des Fahr- zeuges.
Auch eine Geschwindigkeitsbeschränkung
kann zu einer Mindestgeschwindigkeit werden. Dies ist dann
der Fall, wenn einem Fahrzeug bei bestehender Geschwindigkeitsbeschränkung weitere folgen. Dies ergibt sich aus §
1 StVO, nach dem niemand mehr als nach den Umständen
vermeidbar behindert oder gefährdet werden darf. Eine Geschwindigkeit,
die deutlich unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
liegt, ist z.B. auf Strecken, auf denen nicht überholt
werden darf, eine vermeidbare Behinderung.
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>> Abschleppen
Hinsichtlich des Abschleppens von Fahrzeugen
gelten landes- rechtliche Vorschriften, da das Abschleppen
falsch parkender Fahrzeuge dem allgemeinen Polizeirecht
unterliegt. Grundsätzlich müssen die Grundsätze
der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit beachtet
werden. [... weiterlesen ...]
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