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* AnwaltOnline - Verkehrsrecht Januar 2005 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/verkehrsrecht/ *
* ISSN: 1619-7151 *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile & Neues
>> Schadensfreiheitsrabatt übertragen
Bei Scheitern der Ehe ist die Ehefrau berechtigt, den
Schadensfreiheitsrabatt von ihrem Mann auf das Fahrzeug
eines gemeinsamen Kindes zu übertragen. Dieses Verhalten
begründet regelmäßig keinen Anspruch auf Rückübertragung,
auch wenn der Schadensfreiheitsrabatt durch unfallfreies
Fahren des Ehemannes zustande kam.AG Reutlingen – Az: 1 C 976/03
>> Bußgeld für achtloses Ausparken?
Hat ein Kraftfahrer achtlos rückwärts ausgeparkt, so ist
dies keine fahrlässige Gefährdung des Verkehrs, sondern nur
eine Verletzung der allgemeinen Rücksichtnamepflicht. Daher
reduzierte das OLG das vom AG verhängte Bußgeld i.H.v.
EURO 50,00 auf EURO 35,00 – Punkte gab es hierfür auch
nicht mehr.
Das Gericht konnte keine Verpflichtung zu erhöhter Sorgfalt
beim Rückwärtsausparken erkennen, was das höhere Bußgeld
gerechtfertigt hätte.OLG Stuttgart - Az: 1 Ss 182/04
>> Während der Fahrt nicht im Fußraum suchen!
Sucht ein Fahrer eine heruntergefallene Kassette im Fußraum
und verreißt er in der Folge das Lenkrad, so handelt er grob
fahrlässig. Kommt es sodann zu einem Unfall, so kommt die
Vollkaskoversicherung für den Schaden am Fahrzeug des
Versicherungsnehmers nicht auf.LG Coburg – Az: 21 O 705/03
>> Wie wird die Rotlichtzeit gemessen?
Für die Messung der Rotlichtzeit ist nicht das Passieren der
Lichtzeichenanlage maßgeblich. Es kommt auf den Zeitpunkt
des Einfahrens in den gesicherten Kreuzungsbereich oder das
Überfahren der Haltelinie, sofern diese vorhanden ist, an.OLG Hamm – Az: 4 Ss OWi 532/02
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>> Keine Doppelbestrafung!
>> Fahrzeugverwahrung – Verwaltungsgebühr zulässig
>> Reparatur erst nach 2 Monaten – trotzdem Nutzungs-
ausfall?
>> Gutachten unbrauchbar – wer zahlt?Das Jahresabo Verkehrsrecht erhalten Sie für EURO 22,99 -
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AnwaltOnline-DirektIm Bereich Verkehrsrecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
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>> Autokauf
> Allgemeines
Wegen der in der Regel nicht geringen Preise, die der Kauf
eines neuen, vielfach aber auch eines gebrauchten Kfz nach
sich zieht, ist beim Autokauf besondere Vorsicht geboten:
Insbesondere beim Kauf eines gebrauchten KfZ sollte sorg-
fältig geprüft und festgehalten werden, welche Mängel an
dem Fahrzeug festzustellen sind. Immer wieder stellt sich
nämlich im nachhinein heraus, daß der vorgeblich „unfall-
freie“ oder „scheckheftgepflegte“ Wagen kleinere oder
größere Fehler aufweist.
Käufer und Verkäufer geraten dann regelmäßig in Streit
darüber, wer die Kosten für eine Reparatur aufzubringen
hat bzw. – bei groben Mängeln -, ob der Kauf nicht rück-
gängig gemacht, zumindest aber der Kaufpreis nachträglich
herabgesetzt werden kann. Zudem ranken sich um den
Autokauf eine ganze Reiher weiterer Fragen: So wird
gerade der Neuwagen meist finanziert werden, wobei sich
hier die Frage stellt, ob dem Kauf eines eigenen Wagens
das Leasen eines KfZ vorzuziehen ist. Oftmals werden von
den Autoherstellern beim Kauf eines Neuwagens auch
Kredite zu besonders günstigen Konditionen angeboten.> Haftung bei Testfahrt
Bevor der Entschluss zum endgültigen Vertragsabschluss
gefasst wird, führt der potenzielle Käufer normalerweise
eine Probefahrt durch. Fraglich ist, wer haftet, falls es
dabei zu einem Schaden am Vorführwagen kommt.
Führt der Kunde eines Autohändlers eine Probefahrt durch,
so ist der Wagen in der Regel besonders versichert. Der
Kunde haftet hier nur, sofern ein Schaden am Testwagen
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wird.
Ist allerdings der Verkäufer kein Händler, sondern soll
von privater Hand gekauft werden, so gilt nichts anderes,
als wenn man sich von einem Freund ein Auto leiht: Man
haftet für alle Schäden voll, d.h. auch schon bei leichter
Fahrlässigkeit.In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
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>> Punkte in Flensburg
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