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* AnwaltOnline - Verkehrsrecht
Januar 2005 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/verkehrsrecht/
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* ISSN: 1619-7151
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*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
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*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum
und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Schadensfreiheitsrabatt übertragen
Bei Scheitern der Ehe ist die Ehefrau berechtigt,
den
Schadensfreiheitsrabatt von ihrem Mann auf
das Fahrzeug
eines gemeinsamen Kindes zu übertragen.
Dieses Verhalten
begründet regelmäßig keinen
Anspruch auf Rückübertragung,
auch wenn der Schadensfreiheitsrabatt durch
unfallfreies
Fahren des Ehemannes zustande kam.
AG Reutlingen – Az: 1 C 976/03
>> Bußgeld für achtloses
Ausparken?
Hat ein Kraftfahrer achtlos rückwärts
ausgeparkt, so ist
dies keine fahrlässige Gefährdung
des Verkehrs, sondern nur
eine Verletzung der allgemeinen Rücksichtnamepflicht.
Daher
reduzierte das OLG das vom AG verhängte
Bußgeld i.H.v.
EURO 50,00 auf EURO 35,00 – Punkte gab es
hierfür auch
nicht mehr.
Das Gericht konnte keine Verpflichtung zu
erhöhter Sorgfalt
beim Rückwärtsausparken erkennen,
was das höhere Bußgeld
gerechtfertigt hätte.
OLG Stuttgart - Az: 1 Ss 182/04
>> Während der Fahrt nicht im Fußraum
suchen!
Sucht ein Fahrer eine heruntergefallene Kassette
im Fußraum
und verreißt er in der Folge das Lenkrad,
so handelt er grob
fahrlässig. Kommt es sodann zu einem
Unfall, so kommt die
Vollkaskoversicherung für den Schaden
am Fahrzeug des
Versicherungsnehmers nicht auf.
LG Coburg – Az: 21 O 705/03
>> Wie wird die Rotlichtzeit gemessen?
Für die Messung der Rotlichtzeit ist
nicht das Passieren der
Lichtzeichenanlage maßgeblich. Es kommt
auf den Zeitpunkt
des Einfahrens in den gesicherten Kreuzungsbereich
oder das
Überfahren der Haltelinie, sofern diese
vorhanden ist, an.
OLG Hamm – Az: 4 Ss OWi 532/02
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>> Keine Doppelbestrafung!
>> Fahrzeugverwahrung – Verwaltungsgebühr
zulässig
>> Reparatur erst nach 2 Monaten –
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ausfall?
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Weitere aktuelle
Urteile
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*2* Das Thema des Monats
>> Autokauf
> Allgemeines
Wegen der in der Regel nicht geringen Preise,
die der Kauf
eines neuen, vielfach aber auch eines gebrauchten
Kfz nach
sich zieht, ist beim Autokauf besondere Vorsicht
geboten:
Insbesondere beim Kauf eines gebrauchten
KfZ sollte sorg-
fältig geprüft und festgehalten
werden, welche Mängel an
dem Fahrzeug festzustellen sind. Immer wieder
stellt sich
nämlich im nachhinein heraus, daß
der vorgeblich „unfall-
freie“ oder „scheckheftgepflegte“ Wagen kleinere
oder
größere Fehler aufweist.
Käufer und Verkäufer geraten dann
regelmäßig in Streit
darüber, wer die Kosten für eine
Reparatur aufzubringen
hat bzw. – bei groben Mängeln -, ob
der Kauf nicht rück-
gängig gemacht, zumindest aber der Kaufpreis
nachträglich
herabgesetzt werden kann. Zudem ranken sich
um den
Autokauf eine ganze Reiher weiterer Fragen:
So wird
gerade der Neuwagen meist finanziert werden,
wobei sich
hier die Frage stellt, ob dem Kauf eines
eigenen Wagens
das Leasen eines KfZ vorzuziehen ist. Oftmals
werden von
den Autoherstellern beim Kauf eines Neuwagens
auch
Kredite zu besonders günstigen Konditionen
angeboten.
> Haftung bei Testfahrt
Bevor der Entschluss zum endgültigen
Vertragsabschluss
gefasst wird, führt der potenzielle
Käufer normalerweise
eine Probefahrt durch. Fraglich ist, wer
haftet, falls es
dabei zu einem Schaden am Vorführwagen
kommt.
Führt der Kunde eines Autohändlers
eine Probefahrt durch,
so ist der Wagen in der Regel besonders versichert.
Der
Kunde haftet hier nur, sofern ein Schaden
am Testwagen
vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht wird.
Ist allerdings der Verkäufer kein Händler,
sondern soll
von privater Hand gekauft werden, so gilt
nichts anderes,
als wenn man sich von einem Freund ein Auto
leiht: Man
haftet für alle Schäden voll, d.h.
auch schon bei leichter
Fahrlässigkeit.
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