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* AnwaltOnline - Verkehrsrecht November 2004 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/verkehrsrecht/ *
* ISSN: 1619-7151 *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile & Neues
>> Muß vorbeugend gestreut werden?
Den verkehrssicherungspflichtigen Anlieger trifft die
Pflicht zum vorbeugenden Streuen vor Sonnenuntergang dann,
wenn sich bereits im Tagesverlauf nach Schneefall die
Gefahr einer Glättebildung am Abend abzeichnet.
Benutzt ein Geschädigter unter diesen Umständen jedoch einen
erkennbar glatten und nicht gestreuten Parkplatz, so kann
ihm ein Mitverschulden anzulasten sein.OLG Hamm – Az: 9 U 118/03
>> Über Standstreifen einfädeln?
Der Standstreifen der Autobahn kann nicht einfach zum Ein-
fahren verwendet werden. Der Autofahrer ist verpflichtet, am
Ende des Beschleunigungsstreifens anzuhalten und auf eine
entsprechende Lücke im Verkehr zu warten.
Wurde der Standstreifen dennoch genutzt und hierbei ein
Unfall mit einem unter Nutzung der Warnvorrichtung rückwärts
fahrenden Streckenfahrzeug verursacht, so ist der Auf-
fahrende der alleinige Unfallverursacher.LG Gießen – Az: I S 38/03
>> Pkw ist von Händlern auf Vorschäden zu untersuchen!
Hat ein Händler einen Pkw nicht auf Vorschäden untersucht,
hätte diese aber feststellen können, so kann der Käufer des
Fahrzeugs vom Kauf zurücktreten.LG München I - Az: 6 O 12298/02
>> Auf Behindertenparkplätzen wird sofort abgeschleppt
Wurde ein Fahrzeug verbotswidrig auf einem Behindertenpark-
platz abgestellt, so kann dieses regelmäßig sofort
abgeschleppt werden. Es ist nicht notwendig, daß sich die
Behörde vorher noch bemühen muß, den Aufenthaltsort des
Fahrers zu ermitteln.OVG Schleswig – Az: 4 L 118/01
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Stopp nach der Haltelinie – sofort Rotlichtverstoß?
>> Bei Unfall haftet auch der Fahrzeughalter?
>> Auch Freiberufler können Autos als Privatperson
verkaufen
>> Wenn für den Wagen keine Ersatzteile kommenDas Jahresabo Verkehrsrecht erhalten Sie für EURO 22,99 -
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AnwaltOnline-DirektIm Bereich Verkehrsrecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit insgesamt gut 440 Urteile.************************************************************
>> Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer für Offroader
Für schwere Geländewagen und grosse Vans mit einem Gesamt-
gewicht von über 2,8 Tonnen fallen ab April 2005 erheblich
höhere Steuern an. Von der Steuererhöhung sind namentlich
die sogenannten Sports Utility Vehicles (SUV - Porsche
Cayenne, VW Touareg, Mercedes ML, Mitsubishi Pajero, Nissan
Patrol, Toyota Land Cruiser, Land Rover Discovery und
Defender) sowie zusätzlich aufgelastete Fahrzeuge anderer
Hersteller (z.B. VW Bus T4, Volvo XC 90) betroffen.Bislang konnten Halter dieser Fahrzeuge eine Steuerent-
lastung von bis zu 80 Prozent erzielen, wenn sie die deut-
lich günstigere Möglichkeit der Gewichtsbesteuerung für
ihren Wagen nutzten. Diese Art der Besteuerung ist sonst nur
bei LKW üblich. Die Sonderregelung für o.g. Fahrzeuge wurde
jetzt abgeschafft.Ab April erfolgt die Besteerung daher nach Hubraum. Dadurch
können ohne weiteres Mehrkosten von 1000 Euro pro Jahr
anfallen.Zu beachten ist, dass die Neuregelung auch Fahrzeuge er-
fasst, die von Handwerks- bzw. Land- und Forstwirtschafts-
betrieben als Nutzfahrzeuge verwendet werden.Wohnmobile über 2,8 Tonnen sind von der Neuregelung nicht
betroffen. Ihre Besteuerung erfolgt weiterhin nach Gewicht.>> Nötigung
Im Straßenverkehr gibt es viele Situationen, die den Tat-
bestand der Nötigung erfüllen könnnen. Nicht jedes ärger-
liche Verhalten von Kraftfahrern ist indes gleich als
Nötigung anzusehen, was entstprechende strafrechtliche
Konsequenzen haben kann.
Nötigung liegt i.d.R. dann vor, wenn ein anderer Verkehrs-
teilnehmer durch Gewalt oder Drohung zu einem vom
Betroffenen nicht gewünschten oder unangemessenen Verhalten
gezwungen wird. Die Wahl der Methode ist hierbei unerheb-
lich. Eine Nötigung kann beispielsweise beim Schneiden nach
einem Überholvorgang, beim dauerhaften Hupen und/oder
Blinken, dichten Auffahren auf den Vordermann, Ausbremsen
aber auch wenn lange nebeneinander hergefahren wird oder
sich um einen Parkplatz gestritten wird, vorliegen.
Besonders häufig findet eine Nötigung auf der Autobahn
mittels Lichthupe, dichtem Auffahren und dem nach links
gesetzten Blinker statt, wenn der Vordermann dem folgenden
Fahrzeugführer auf der linken Spur nicht schnell genug ein
Überholmanöver beendet. Dauert dies nun einige Zeit und
fühlt sich der bedrängte Fahrer durch das dichte Auffahren
einer Gefahr ausgesetzt, so liegt eine Nötigung vor.
Der Gesetzgeber hat relativ hohe Strafen für diesen Tat-
bestand vorgesehen - es droht eine empfindliche Geldstrafe
oder sogar Freiheitsstrafe. Darüber hinaus warten ein Fahr-
verbot von bis zu 3 Monaten nebst 5 Punkten auf den
Verkehrssünder. Oftmals kommt es auch zum Entzug des
Führerscheins.
Ob nun eine Nötigung nur versucht wurde oder "erfolgreich"
war ist unerheblich - auch eine versuchte Nötigung ist
strafbar. Es kommt hierbei - insbes. bei einer etwaigen
Strafmaßbemessung - entscheidend auf Dauer und Intensität
der Nötigungshandlung sowie die bewirkte Gefährdung an.
Eine Nötigung ist nur dann rechtswidrig und strafbar, wenn
die Handlung im Verhältnis zur beabsichtigten Wirkung
verwerflich ist, das Verhalten also überhaupt nicht ver-
hältnismäßig ist.Das Opfer einer Nötigung kann den Vorgang bei der Polizei
oder direkt bei der Staatsanwaltschaft anzeigen. Dies ist
jedoch nur dann erfolgversprechend, wenn ein Zeuge vor-
handen ist. Bei der Anzeige kommt es auf eine präzise
Schilderung des Sachverhaltes an, der Nötigende sollte
möglichst genau beschrieben werden, ebenso sein Verhalten
und Dauer des Verhaltens. Regelmäßig muß ein Vorgang über
mindestens 30 Sekunden angedauert haben, um als Nötigung
gelten zu können.In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Nötigungssituationen im Straßenverkehr:
>> Dichtes Auffahren
>> Lichthupe / Blinker
>> AusbremsenOnline finden Sie viele weitere Beiträge.
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