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* AnwaltOnline - Verkehrsrecht
August 2004 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/verkehrsrecht/
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* ISSN: 1619-7151
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum
und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Wartepflicht bei Hindernis?
Es besteht keine grundsätzliche Wartepflicht
bei einem
Hindernis am rechten Straßenrand, der
Überholende kann
daher die linke Spur teilweise mitbenutzen,
wenn am Engpaß
ausreichend Platz für ein gleichzeitiges
Durchfahren bleibt.
Der Gegenverkehr muß rechtzeitig und
genügend weit nach
rechts ausweichen, wenn er am Hindernis vorbeifahren
will –
eine andere Fahrweise widerspricht den Anforderungen
des
fließenden Verkehrs.
OLG Karlsruhe - Az: 10 U 214/03
>> Fahrtenbuch beim ersten Mal?
Wurde eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen,
die ein
Fahrverbot auslöst und konnte der Fahrzeugführer
nicht
festgestellt werden, so ist auch dann, wenn
das Vergehen
zum ersten Mal begangen wurde, eine Fahrtenbuchauflage
gerechtfertigt.
VG Frankfurt/Main – Az: 12 G 3879/03
>> Kein Fahrverbot bei beruflichen Nachteilen?
Das Absehen von einem Fahrverbot über
einen Monat ist nach
Ansicht des Gerichts noch nicht gerechtfertigt,
nur weil
der Betroffene hierdurch in erhebliche wirtschaftliche
Schwierigkeiten geraten würde.
OLG Hamm – Az: 3 Ss OWi 951/01
>> Bei Autoreparatur kommt es auf Fachwerkstatt-Preise
an
Wird ein Unfallschaden auf Sachverständigengutachtenbasis
abgerechnet, so können vom Gutachter
die Kosten einer
markengebundenen Fachwerkstatt verwendet
werden. Auch wenn
der Geschädigte seinen Wagen nicht reparieren
läßt, muß er
sich nicht auf die mittleren ortsüblichen
Kosten verweisen
lassen.
LG Aachen – Az: 7 S 393/00
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>> Einmal ist keinmal – auch bei Cannabis?
>> Abkürzung über die Tankstelle...
>> Was ist ein Leasingwagen wert?
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Weitere aktuelle
Urteile
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*2* Das Thema des Monats
>> Steurpriveleg für schwere Geländewagen
abschaffen
Die Bundesregierung soll dafür sorgen,
dass die als Nutz-
fahrzeuge zugelassenen schweren Geländewagen
nur noch als
Pkw zugelassen und besteuert werden können.
Dies verlangen SPD und Bündnis 90/Die
Grünen in einem Antrag
(15/3468), über den der Bundestag am
1.7. abstimmte.
Schwere Geländewagen, heißt es
zur Begründung, erfreuten
sich zunehmender Beliebtheit. Die Neuzulassungen
seien im
vergangenen Jahr um 22,8 Prozent gestiegen,
ihr Anteil am
Gesamtbestand der Fahrzeuge habe bei knapp
zwölf Prozent
gelegen.
Viele Modelle, die unter das Steuerprivileg
fielen, hätten
im letzten Jahr überdurchschnittliche
Zuwächse bei den
Neuzulassungen zu verzeichnen gehabt.
Wegen ihres hohen Gewichts seien die Fahrzeuge
durch hohen
Spritverbrauch und zum Teil erhöhten
Schadstoffausstoß
gekennzeichnet.
Der Bundesfinanzhof habe 1998 entschieden,
dass für die als
Pkw zugelassenen schweren Geländewagen
mit einem zulässigen
Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen nicht
die schadstoffbezogene
Hubraumbesteuerung für Pkw, sondern
die günstigere
Besteuerung für Nutzfahrzeuge (nach
Gewicht) anzuwenden sei.
Bei dieser Einstufung würden Schadstoffemissionen
bis zu
einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5
Tonnen nach den
günstigeren Vorschriften für Nutzfahrzeuge
berechnet. Somit
dürften diese Wagen mehr Schadstoffe
ausstoßen als ver-
gleichbare Pkw und seien noch steuerlich
begünstigt.
Für die gewerbliche Nutzung bieten einzelne
Hersteller nach
Darstellung der Fraktionen schwere Kombi-Pkw
auch als Nutz-
fahrzeug an. Weiterhin gebe es die Möglichkeit,
die höhere
Hubraumbesteuerung durch Umrüstung in
ein Nutzfahrzeug zu
vermeiden.
Quelle: PM Bundestag
>> Überlegungen zur Änderung
der Straßenverkehrsordnung
dauern noch an
Die Überlegungen, die Straßenverkehrsordnung
und die damit
zusammenhängenden Verwaltungsvorschriften
mit dem Ziel
"weniger Verkehrszeichen - bessere Beschilderung"
neu zu
fassen, dauern noch an.
Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern
habe die genannten
Bestimmungen darauf hin überprüft,
ob sie die Straßenver-
kehrsbehörden in die Lage versetzen,
bei der Anordnung von
Verkehrszeichen nach dem Grundsatz "so viel
wie nötig, so
wenig wie möglich" zu verfahren.
Dies erklärt die Regierung in ihrer
Antwort (15/3583) auf
eine Kleine Anfrage der FDP (15/3378). Das
Verkehrs-
ministerium strebe an, im Laufe des nächsten
Jahres einen
Arbeitsentwurf zur Änderung der Straßenverkehrsordnung
vorzulegen.
Die Regierung führt aus, die Arbeiten
seien sehr komplex
und auf Grund der Bezüge zum internationalen
Recht sowie
der verstärkten Förderung des Radverkehrs
sehr aufwändig.
Aus Sicht der Regierung sind zur Zeit keine
weiteren
Schritte nötig, um eine bessere Straßenbeschilderung
mit
weniger Verkehrszeichen zu erreichen.
Laut Antwort kosten Lieferung und Montage
eines Standard-
Verkehrszeichens inklusive Aufstellvorrichtung
und
Fundament zwischen 120 und 150 Euro.
Quelle: PM Bundestag
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>> Parkverbot für Lkws im Zufahrtsbereich
von Rastplätzen
>> Anschnallpflicht / Gurtpflicht
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