************************************************************
* AnwaltOnline - Verkehrsrecht August 2004 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/verkehrsrecht/ *
* ISSN: 1619-7151 *
************************************************************Dieses Abonnement ist für Sie völlig k o s t e n f r e i.
Wie Sie kündigen können, steht am Ende dieser email.************************************************************
In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
************************************************************
*1* Interessante Urteile & Neues
>> Wartepflicht bei Hindernis?
Es besteht keine grundsätzliche Wartepflicht bei einem
Hindernis am rechten Straßenrand, der Überholende kann
daher die linke Spur teilweise mitbenutzen, wenn am Engpaß
ausreichend Platz für ein gleichzeitiges Durchfahren bleibt.
Der Gegenverkehr muß rechtzeitig und genügend weit nach
rechts ausweichen, wenn er am Hindernis vorbeifahren will –
eine andere Fahrweise widerspricht den Anforderungen des
fließenden Verkehrs.OLG Karlsruhe - Az: 10 U 214/03
>> Fahrtenbuch beim ersten Mal?
Wurde eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen, die ein
Fahrverbot auslöst und konnte der Fahrzeugführer nicht
festgestellt werden, so ist auch dann, wenn das Vergehen
zum ersten Mal begangen wurde, eine Fahrtenbuchauflage
gerechtfertigt.VG Frankfurt/Main – Az: 12 G 3879/03
>> Kein Fahrverbot bei beruflichen Nachteilen?
Das Absehen von einem Fahrverbot über einen Monat ist nach
Ansicht des Gerichts noch nicht gerechtfertigt, nur weil
der Betroffene hierdurch in erhebliche wirtschaftliche
Schwierigkeiten geraten würde.OLG Hamm – Az: 3 Ss OWi 951/01
>> Bei Autoreparatur kommt es auf Fachwerkstatt-Preise an
Wird ein Unfallschaden auf Sachverständigengutachtenbasis
abgerechnet, so können vom Gutachter die Kosten einer
markengebundenen Fachwerkstatt verwendet werden. Auch wenn
der Geschädigte seinen Wagen nicht reparieren läßt, muß er
sich nicht auf die mittleren ortsüblichen Kosten verweisen
lassen.LG Aachen – Az: 7 S 393/00
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Einmal ist keinmal – auch bei Cannabis?
>> Abkürzung über die Tankstelle...
>> Was ist ein Leasingwagen wert?
>> 350.000 Euro SchmerzensgeldDas Jahresabo Verkehrsrecht erhalten Sie für EURO 22,99 -
Das sind nicht einmal 2 EURO im Monat!:
AnwaltOnline-Direkt************************************************************
>> Steurpriveleg für schwere Geländewagen abschaffen
Die Bundesregierung soll dafür sorgen, dass die als Nutz-
fahrzeuge zugelassenen schweren Geländewagen nur noch als
Pkw zugelassen und besteuert werden können.
Dies verlangen SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag
(15/3468), über den der Bundestag am 1.7. abstimmte.
Schwere Geländewagen, heißt es zur Begründung, erfreuten
sich zunehmender Beliebtheit. Die Neuzulassungen seien im
vergangenen Jahr um 22,8 Prozent gestiegen, ihr Anteil am
Gesamtbestand der Fahrzeuge habe bei knapp zwölf Prozent
gelegen.
Viele Modelle, die unter das Steuerprivileg fielen, hätten
im letzten Jahr überdurchschnittliche Zuwächse bei den
Neuzulassungen zu verzeichnen gehabt.
Wegen ihres hohen Gewichts seien die Fahrzeuge durch hohen
Spritverbrauch und zum Teil erhöhten Schadstoffausstoß
gekennzeichnet.
Der Bundesfinanzhof habe 1998 entschieden, dass für die als
Pkw zugelassenen schweren Geländewagen mit einem zulässigen
Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen nicht die schadstoffbezogene
Hubraumbesteuerung für Pkw, sondern die günstigere
Besteuerung für Nutzfahrzeuge (nach Gewicht) anzuwenden sei.
Bei dieser Einstufung würden Schadstoffemissionen bis zu
einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nach den
günstigeren Vorschriften für Nutzfahrzeuge berechnet. Somit
dürften diese Wagen mehr Schadstoffe ausstoßen als ver-
gleichbare Pkw und seien noch steuerlich begünstigt.
Für die gewerbliche Nutzung bieten einzelne Hersteller nach
Darstellung der Fraktionen schwere Kombi-Pkw auch als Nutz-
fahrzeug an. Weiterhin gebe es die Möglichkeit, die höhere
Hubraumbesteuerung durch Umrüstung in ein Nutzfahrzeug zu
vermeiden.Quelle: PM Bundestag
>> Überlegungen zur Änderung der Straßenverkehrsordnung
dauern noch anDie Überlegungen, die Straßenverkehrsordnung und die damit
zusammenhängenden Verwaltungsvorschriften mit dem Ziel
"weniger Verkehrszeichen - bessere Beschilderung" neu zu
fassen, dauern noch an.
Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern habe die genannten
Bestimmungen darauf hin überprüft, ob sie die Straßenver-
kehrsbehörden in die Lage versetzen, bei der Anordnung von
Verkehrszeichen nach dem Grundsatz "so viel wie nötig, so
wenig wie möglich" zu verfahren.
Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort (15/3583) auf
eine Kleine Anfrage der FDP (15/3378). Das Verkehrs-
ministerium strebe an, im Laufe des nächsten Jahres einen
Arbeitsentwurf zur Änderung der Straßenverkehrsordnung
vorzulegen.
Die Regierung führt aus, die Arbeiten seien sehr komplex
und auf Grund der Bezüge zum internationalen Recht sowie
der verstärkten Förderung des Radverkehrs sehr aufwändig.
Aus Sicht der Regierung sind zur Zeit keine weiteren
Schritte nötig, um eine bessere Straßenbeschilderung mit
weniger Verkehrszeichen zu erreichen.
Laut Antwort kosten Lieferung und Montage eines Standard-
Verkehrszeichens inklusive Aufstellvorrichtung und
Fundament zwischen 120 und 150 Euro.Quelle: PM Bundestag
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Parkverbot für Lkws im Zufahrtsbereich von Rastplätzen
>> Anschnallpflicht / GurtpflichtDas Jahresabo Verkehrsrecht erhalten Sie für EURO 22,99 -
Das sind nicht einmal 2 EURO im Monat!:
AnwaltOnline-Direkt************************************************************
Rechtsberatung
Bei AnwaltOnline können Sie sich direkt von unseren
Autoren (zugel. Rechtsanwälte) beraten zu lassen:
BeratungKostenlose Newsletter von AnwaltOnline
Abonnieren Sie doch einfach einen unserer kostenlosen
Newsletter zum Thema Ihres Interesses:Arbeitsrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=AR
Mietrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=MR
Familienrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=FR
Reiserecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=RR
Betreuungsrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=BR
Verkehrsrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=VR
Forum Verkehrsrecht
Nutzen Sie unser Forum, um Ihre Fragen zu stellen. Bitte
beachten Sie hierbei, daß über das Forum keine Rechts-
beratung durch Anwälte erfolgt. Die Fragen werden auch
nicht von AnwaltOnline beantwortet.
Forum************************************************************
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
Kontakt
mailto:kontakt@anwaltonline.com
Kündigen
Um das Abonnement zu kündigen, senden Sie eine email mit
der Adresse, unter der Sie eingetragen sind an:
mailto:leave-VR-news@anwaltonline.netoder besuchen Sie http://www.anwaltonline.com/l.asp?x=VR
Abonnieren
Um zu abonnieren, besuchen Sie
http://www.anwaltonline.com/j.asp?x=VREmailänderung
Wenn Sie Ihre Adresse ändern wollen, so tragen Sie sich
mit Ihrer alten Adresse aus und abonnieren den Newsletter
erneut unter Ihrer neuen Adresse oder besuchen Sie
http://www.anwaltonline.com/c.asp?x=VRWerbung auf AnwaltOnline
Erreichen Sie über 14.000 Abonnenten und über 200.000
Besucher im Monat!
mailto:sales@anwaltonline.comInhalte von AnwaltOnline auch auf Ihrer Webseite?
mailto:winter@anwaltonline.com?subject=Content-Anfrage
************************************************************
*5* (P) (C) 2004 AnwaltOnline GbR
Inh. A. Theurer & M. Winter
Scharnhorststr. 33 b
10115 Berlin
Fax: 01805 402525 3382Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger
Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die
private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich
gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen
Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den
vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von http://www.AnwaltOnline.com