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* AnwaltOnline - Verkehrsrecht
Juli 2004 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/verkehrsrecht/
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* ISSN: 1619-7151
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum
und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Auch bei niedriger Geschwindigkeit
Schleudertrauma
möglich?
Es ist auch bei einer Aufprallgeschwindigkeit
von 6-9 km/h
nicht auszuschließen, daß ein
HWS-Schleudertrauma erlitten
wurde.
OLG Schleswig – Az: 7 U 178/01
>> Mehrwertsteuer gibt es nur bei Rechnung!
Weist ein Unfallgeschädigter seinen Schaden
nur mittels
Sachverständigengutachten nach, so steht
ihm die Mehrwert-
steuer nur dann zu, wenn er die Reparaturdurchführung
oder die Beschaffung eines Ersatzwagens mittels
mehrwertsteuerausweisender Rechnung belegt.
Dies gilt auch
dann, wenn die Abrechnung auf Totalschadenbasis
erfolgt.
LG Hildesheim – Az: 7 S 187/03
>> Rotlichtverstoß – trotzdem
kein Fahrverbot?
Fährt der Betroffene bei Rotlichtdauer
von mehr als einer
Sekunde in dem Moment wieder an, in dem für
Fußgänger noch
Rotlicht galt und liegt somit keine Gefährdung
vor, ist
unter diesen besonderen Umständen die
Geldbuße für einen
einfachen Rotlichtverstoß ausreichend,
da es sich in diesem
Fall nicht um einen qualifizierten Rotlichtverstoß
handelt.
OLG Stuttgart – Az: 4 Ss 343/2003
>> Bei grobem Verschulden des Fußgängers
haftet Autofahrer
nicht
Ist einem Kraftfahrer keinerlei Verschulden
nachzuweisen, so
trifft diesen keine Haftung aus Betriebsgefahr,
wenn sein
Fahrzeug einen sorglos auf die Fahrbahn tretenden
Fußgänger
erfaßt, da dies ein grobes Eigenverschulden
des Fußgängers
darstellt.
KG Berlin – Az: 12 U 315/01
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>> Räum- und Streupflicht bei
Fuß- und Radweg
>> Wenn Verkehrsschilder umherfliegen...
>> Verkehrssicherung bei Straßen
>> Falsch getankt - wer haftet?
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Weitere aktuelle
Urteile
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*2* Das Thema des Monats
>> Bundesregierung will das Straßenverkehrsgesetz
ändern
Um eine einheitliche und systematische Kontrolle
bei der
kostenlosen Rücknahme von Altfahrzeugen
gewährleisten und
das nach einer EG-Richtlinie vorgeschriebene
Monitoring
unterstützen zu können, will die
Bundesregierung auf Wunsch
des Bundesrates das Straßenverkehrsgesetz
(15/3351) ändern.
Ergänzt werden sollen die Regelungen
über die Speicherung
von Angaben über vorgelegte Verwertungsnachweise
im
Zentralen Fahrzeugregister beim Kraftfahrt-Bundesamt
sowie
in den örtlichen Fahrzeugregistern.
Hersteller sollen künftig kontrollieren
können, ob Altfahr-
zeuge, die sie vom letzten Fahrzeughalter
zurückgenommen
haben, auch tatsächlich stillgelegt
worden sind. Darüber
hinaus sollen neben den Fahrzeughaltern auch
die betroffenen
Versicherer Daten über die Haftpflichtversicherung
der
Zulassungsbehörde mitteilen können.
Auch sollen künftig Daten aus dem Zentralen
Fahrzeugregister
an die Auskunftsstelle nach dem Pflichtversicherungsgesetz
sowie an die mit der Steuerfahndung betrauten
Dienststellen
der Landesfinanzbehörden übermittelt
werden können.
Des Weiteren gelte es zu verhindern, dass
Sozialhilfe-
leistungen nicht zu Unrecht in Anspruch genommen;
dazu seien
Daten über Fahrzeuge und Halter aus
den Fahrzeugregistern zu
übermitteln. Ferner legt die Bundesregierung
fest, dass der
Fahrlehrer auch bei der Rückfahrt der
Fahrprüfung sowie bei
der Hin- und Rückfahrt zur Fahrprüfung
der verantwortliche
Fahrzeugführer ist, wenn der Betroffene
keine Fahrerlaubnis
besitzt.
Die bei Anpassung des Zentralen Fahrzeugregisters
beim
Kraftfahrt-Bundesamt sowie das Auskunftsverfahren
an-
fallenden Kosten für den Bund möchte
die Regierung eigenen
Angaben zufolge über Gebühren bei
der Auskunftserteilung
decken. Angaben zu den Kosten für die
Änderung der örtlichen
Register, die sich auf die Haushalte der
Länder und
Gemeinden auswirken, seien nicht abzuschätzen.
Quelle: PM Bundestag
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>> Autodiebstahl - wenn ein Schlüssel
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