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* AnwaltOnline - Verkehrsrecht Juni 2004 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/verkehrsrecht/ *
* ISSN: 1619-7151 *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile & Neues
>> Rücktritt vom Kaufvertrag bei Konstruktionsfehler
Liegt ein Konstruktionsfehler am erworbenen Wagen vor, so
berechtigt dies zum Rücktritt vom Kaufvertrag.LG Osnabrück - Az: 9 O 2381/03
>> Aufbauseminar verkürzt die Sperrfrist nicht immer
Die Verkürzung der Sperrfrist kann ein wegen Trunkenheit am
Steuer Verurteilter nur dann durch die Teilnahme an einem
geeigneten Aufbauseminar erreichen, wenn es sich um einen
Ersttäter mit einem Blutalkoholgehalt von nicht mehr als
1,6 Promille handelte, so das Gericht.LG Hildesheim – Az: 12 Qs 47/03
>> Fahrzeugbrief im Fahrzeug versteckt...
Der Umstand, daß der Fahrzeugbrief vom Halter im Fahrzeug
versteckt wurde, wirkst sich auf die Leistungspflicht des
Versicherers nur dann aus, wenn sich dieser Umstand auf den
Diebstahlsentschluß des Täters ausgewirkt hat. Es kommt
nicht darauf an, daß das Fahrzeug mit dem Fahrzeugbrief
leichter zu verwerten ist.OLG Köln – Az: 9 W 50/03
>> Parkbucht teilen?
Auch wenn sich zwei (kleine) Fahrzeuge eine gebühren-
pflichtige Parkbucht teilen, so ist für beide Fahrzeuge die
Parkgebühr zu zahlen. Das Schild „nur mit Parkschein“ ist
nach Ansicht des Gerichts eindeutig genug, um deutlich zu
machen, daß für jedes parkende Fahrzeug die Parkgebühr zu
entrichten ist.OLG Koblenz – Az: 1 Ss 117/03
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Bußgeldbescheid mit falschen Namen – wirksam?
>> Falsche Angaben bei Diebstahl
>> Riskante Manöver – Kasko weg!
>> Gebrauchtwagenpreis mit Neupreis vergleichen?Das Jahresabo Verkehrsrecht erhalten Sie für EURO 22,99 -
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>> Unfall – was tun, wenn der Geschädigte ein Schuldaner-
kenntnis haben willHat es „gekracht“ und erscheint zumindest auf den ersten
Blick die Schuld am Unfall allein bei einem der Unfall-
beteiligten zu liegen, verlangt häufig der Geschädigte und
vermeintlich nicht Verantwortliche vom vermeintlich Allein-
schuldigen die Abzeichnung eines Schriftstückes, mit dem
dieser die Verantwortlichkeit am Unfall anerkennt.Doch hier ist Vorsicht geboten! Nicht nur exisitiert
keinerlei Anspruch eines der Unfallbeteligten, vom anderen
ein Schuldanerkenntnis ausgestellt zu bekommen. Ein ent-
sprechendes Ansinnen kann daher rundheraus abgelehnt werden.
Zudem entstehen demjenigen, der das Anerkenntnis abzeichnet,
in der Regel auch ernsthafte Probleme. Zum einen kann die
Versicherung ggf. von vornherein eine Übernahme des Schadens
verweigern. Pflicht des Versicherungsnehmers ist es nämlich,
dafür zu sorgen, dass die Versicherung nicht für einen
Schaden zahlen muss, der tatsächlich nicht oder zumindest
nicht allein vom Versicherungsnehmer verursacht wurde. Zum
anderen sind dem vermeintlich Schuldigen in einem späteren
Gerichtsverfahren auch solche Einwendungen gegen den
Schadenersatzanspruch des Unfallgegners abgeschnitten, die
er zum Zeitpunkt der Abzeichnung des Schuldanerkenntnisses
kannte oder aber hätte kennen können. War also etwa der
Geschädigte alkoholisiert und bemerkte dies der vermeintlich
Schuldige auch, unterzeichnete er aber gleichwohl das
Schuldanerkenntnis, kann er den Umstand, dass den
Geschädigten wegen seiner Alkoholisierheit zumindest eine
Mitschuld am Schaden traf, nicht mehr einwenden.Daher sollten am Unfallort lediglich Name und Adresse der
Beteiligten sowie der jeweiligen Versicherungen ausgetauscht
werden. Weigert sich ein Unfallbeteiligter, sollten sein
KfZ-Kennzeichen und der KFZ-Typ notiert werden. Falls
möglich und erforderlich, sollte sodann auch die Polizei
zwecks Feststellung der Verhältnisse am Unfallort hinzu-
gezogen werden. Schließlich bietet es sich an, ggf.
vorhandene Zeugen zu bitten, ihren Namen und ihre Adresse
zu hinterlassen.In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Sachmängelhaftung und GarantieDas Jahresabo Verkehrsrecht erhalten Sie für EURO 22,99 -
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