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* AnwaltOnline - Verkehrsrecht Mai 2004 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/verkehrsrecht/ *
* ISSN: 1619-7151 *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile & Neues
>> Bei Alkoholkontrolle nicht zu viel reden ...
Macht ein Autofahrer bei einer verdachtsunabhängigen
Kontrolle des Atemalkoholgehaltes gegenüber dem Polizei-
beamten Angaben zu Trinkende sowie Art und Umfang der
konsumierten alkoholischen Getränke, so sind diese Angaben
in einem etwaigen späteren Verfahren bei Vernehmung des
Beamten verwertbar, da lediglich eine informatorische
Befragung vorlag. Erst wenn sich deutliche Anzeichen für
eine Alkoholisierung über den Grenzwert hinaus ergeben,
tritt die Beschuldigteneigenschaft des Fahrers ein, die
eine Belehrungspflicht des Beamten nach sich zieht.BayObLG – Az: 2 ObOWi 219/03
>> Meßmethode ist bei Geschwindigkeitsüberschreitung
mitzuteilenGrundsätzlich erfordert die Feststellung einer Geschwindig-
keitsüberschreitung die Nennung der angewandten Meßmethode
und des berücksichtigten Sicherheitsabschlags im Urteil.OLG Hamm – Az: 1 Ss OWi 618/03
>> Zur Zustellung und zum Zeitraum zwischen Urteil und Tat
Für eine wirksame Ersatzzustellung ist es nicht Voraus-
setzung, daß der Betroffene die Wohnung tatsächlich nutzt,
wenn er sich für die Wohnung angemeldet hat, seinen Schrift-
wechsel unter dieser Anschrift führt und dort seine Post
abholt.
Besteht ein vom Betroffenen nicht zu verantwortender
erheblicher zeitlicher Abstand zwischen Urteil und Tat, so
kann dies dazu führen, daß es der Warnfunktion eines Regel-
fahrverbotes nicht mehr bedarf.OLG Hamm – Az: 2 Ss OWi 219/03
>> Umleitungen müssen ordentlich gesichert werden!
Werden gebotene und zumutbare Sicherheitsmaßnahmen nicht
durchgeführt, so liegt eine Verletzung der Verkehrs-
sicherungspflicht vor.
Vorliegend war ein Feldwirtschaftsweg als Umleitung frei-
gegeben worden, ohne das sichergestellt wurde, daß dieser
gefahrlos nutzbar war.
Insbesondere war der Weg für den Begegnungsverkehr zu eng
und hatte keine entsprechenden Ausweichstellen oder sonstige
Regelungen. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h war
nicht ausreichend. In der Folge waren die Nutzer gezwungen,
bei Gegenverkehr in den unbefestigten Randbereich auszu-
weichen. Dies war für die zuständigen Bediensteten des
Beklagten vorhersehbar und somit waren diese verpflichtet,
vor Freigabe des Weges den Randbereich auf Gefahrenstellen
abzusuchen und diese ggf. zu entschärfen.OLG Saarland – Az: 4 U 749/02
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Bei Aufklärungshilfe vom Fahrverbot absehen?
>> Nach Unfall muß kein Preisvergleich für den Mietwagen
durchgeführt werden
>> Motorschaden bei Gebrauchtwagen – Beweislastumkehr
>> Radarkontrolle als Wegelagerei bezeichnen?Das Jahresabo Verkehrsrecht erhalten Sie für EURO 22,99 -
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>> Neuerungen beim Bußgeld
Seit dem 1. April hat sich beim Bußgeld einiges geändert.
Den aktuellen Bußgeldkatalog finden Sie bei AnwaltOnline -
Verkehrsrecht im Bereich Gesetze.Die wichtigsten Änderungen:
Teurer wird das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung.
Wer mit dem Handy am Ohr hinter dem Lenkrad erwischt wird,
muss jetzt 40 Euro (bisher 30 Euro) zahlen und bekommt
einen Punkt in Flensburg.Passagiere in allen Bussen müssen Sicherheitsgurte anlegen
(sofern sie vorhanden sind). Und der Busfahrer muss darauf
hinweisen.Außerdem sollen Elefantenrennen mit Lkw auf Autobahnen
unterbunden werden. Wer mit zu geringer Geschwindigkeit
überholt und deshalb lange die linke Spur blockiert, muss
künftig 40 Euro statt bisher 30 Euro bezahlen und bekommt
einen Punkt.Wer sein Auto an engen Stellen oder in Kurven abstellt und
dadurch Rettungsfahrzeuge behindert, muss künftig mit 40
Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Wer
sogar vor oder in Feuerwehr-Anfahrtszonen parkt und den
Rettungsdienst behindert, muss sogar 50 Euro zahlen und
bekommt auch einen Punkt.In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Anerkennung EU-ausländischer FührerscheineDas Jahresabo Verkehrsrecht erhalten Sie für EURO 22,99 -
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