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* AnwaltOnline - Verkehrsrecht
Mai 2004 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/verkehrsrecht/
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* ISSN: 1619-7151
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum
und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Bei Alkoholkontrolle nicht zu viel
reden ...
Macht ein Autofahrer bei einer verdachtsunabhängigen
Kontrolle des Atemalkoholgehaltes gegenüber
dem Polizei-
beamten Angaben zu Trinkende sowie Art und
Umfang der
konsumierten alkoholischen Getränke,
so sind diese Angaben
in einem etwaigen späteren Verfahren
bei Vernehmung des
Beamten verwertbar, da lediglich eine informatorische
Befragung vorlag. Erst wenn sich deutliche
Anzeichen für
eine Alkoholisierung über den Grenzwert
hinaus ergeben,
tritt die Beschuldigteneigenschaft des Fahrers
ein, die
eine Belehrungspflicht des Beamten nach sich
zieht.
BayObLG – Az: 2 ObOWi 219/03
>> Meßmethode ist bei Geschwindigkeitsüberschreitung
mitzuteilen
Grundsätzlich erfordert die Feststellung
einer Geschwindig-
keitsüberschreitung die Nennung der
angewandten Meßmethode
und des berücksichtigten Sicherheitsabschlags
im Urteil.
OLG Hamm – Az: 1 Ss OWi 618/03
>> Zur Zustellung und zum Zeitraum zwischen
Urteil und Tat
Für eine wirksame Ersatzzustellung ist
es nicht Voraus-
setzung, daß der Betroffene die Wohnung
tatsächlich nutzt,
wenn er sich für die Wohnung angemeldet
hat, seinen Schrift-
wechsel unter dieser Anschrift führt
und dort seine Post
abholt.
Besteht ein vom Betroffenen nicht zu verantwortender
erheblicher zeitlicher Abstand zwischen Urteil
und Tat, so
kann dies dazu führen, daß es
der Warnfunktion eines Regel-
fahrverbotes nicht mehr bedarf.
OLG Hamm – Az: 2 Ss OWi 219/03
>> Umleitungen müssen ordentlich
gesichert werden!
Werden gebotene und zumutbare Sicherheitsmaßnahmen
nicht
durchgeführt, so liegt eine Verletzung
der Verkehrs-
sicherungspflicht vor.
Vorliegend war ein Feldwirtschaftsweg als
Umleitung frei-
gegeben worden, ohne das sichergestellt wurde,
daß dieser
gefahrlos nutzbar war.
Insbesondere war der Weg für den Begegnungsverkehr
zu eng
und hatte keine entsprechenden Ausweichstellen
oder sonstige
Regelungen. Die Geschwindigkeitsbeschränkung
auf 30 km/h war
nicht ausreichend. In der Folge waren die
Nutzer gezwungen,
bei Gegenverkehr in den unbefestigten Randbereich
auszu-
weichen. Dies war für die zuständigen
Bediensteten des
Beklagten vorhersehbar und somit waren diese
verpflichtet,
vor Freigabe des Weges den Randbereich auf
Gefahrenstellen
abzusuchen und diese ggf. zu entschärfen.
OLG Saarland – Az: 4 U 749/02
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>> Bei Aufklärungshilfe vom Fahrverbot
absehen?
>> Nach Unfall muß kein Preisvergleich
für den Mietwagen
durchgeführt werden
>> Motorschaden bei Gebrauchtwagen
– Beweislastumkehr
>> Radarkontrolle als Wegelagerei bezeichnen?
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Weitere aktuelle
Urteile
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*2* Das Thema des Monats
>> Neuerungen beim Bußgeld
Seit dem 1. April hat sich beim Bußgeld
einiges geändert.
Den aktuellen Bußgeldkatalog finden
Sie bei AnwaltOnline -
Verkehrsrecht im Bereich Gesetze.
Die wichtigsten Änderungen:
Teurer wird das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung.
Wer mit dem Handy am Ohr hinter dem Lenkrad
erwischt wird,
muss jetzt 40 Euro (bisher 30 Euro) zahlen
und bekommt
einen Punkt in Flensburg.
Passagiere in allen Bussen müssen Sicherheitsgurte
anlegen
(sofern sie vorhanden sind). Und der Busfahrer
muss darauf
hinweisen.
Außerdem sollen Elefantenrennen mit
Lkw auf Autobahnen
unterbunden werden. Wer mit zu geringer Geschwindigkeit
überholt und deshalb lange die linke
Spur blockiert, muss
künftig 40 Euro statt bisher 30 Euro
bezahlen und bekommt
einen Punkt.
Wer sein Auto an engen Stellen oder in Kurven
abstellt und
dadurch Rettungsfahrzeuge behindert, muss
künftig mit 40
Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg
rechnen. Wer
sogar vor oder in Feuerwehr-Anfahrtszonen
parkt und den
Rettungsdienst behindert, muss sogar 50 Euro
zahlen und
bekommt auch einen Punkt.
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Anerkennung EU-ausländischer
Führerscheine
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