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* AnwaltOnline - Verkehrsrecht April 2004 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/verkehrsrecht/ *
* ISSN: 1619-7151 *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile & Neues
>> Autoverkauf in Kommission und Insolvenz
Für ein in Kommission gegebenes Auto besteht im Insolvenz-
fall regelmäßig keine Möglichkeit auf Auszahlung des voll-
ständigen Verkaufspreises. Ein Schutz vor dem Insolvenz-
risiko ist nur möglich, wenn zwischen Händler und
Betroffenem ein Verkauf im Namen des Kommitenten vereinbart
wird und geklärt wird, daß der Käufer direkt an den
Kommitenten zahlt. Andernfalls besteht kein Anspruch auf
Herausgabe des Erlöses. Ein Aussonderungsrecht kann nicht
geltend gemacht werden.OLG Hamm – Az: 27 U 81/03
>> Rotlichtverstoß auch wenn die Kreuzung nicht erreicht
ist?Im vorliegenden Fall war ein Kraftfahrer bei Rot in einen
der Kreuzung vorgelagerten Radweg eingefahren. Dies stellt
auch dann einen Rotlichtverstoß dar, wenn nicht gleich in
den Kreuzungsbereich eingefahren wird. Unerheblich ist, daß
die Fußgängerampel zu dem entsprechenden Zeitpunkt ebenfalls
rot war.OLG Hamm – Az: 3 Ss 310/03
>> Abgefahrene Reifen – Zahlt die Kaskoversicherung?
Hat der Versicherungsnehmer einer Kaskoversicherung eine
Gefahrerhöhung zu vertreten, so kann die Versicherung die
Leistung im Schadensfall verweigern. Ein solcher Fall liegt
beispielsweise dann vor, wenn die Reifen nicht mehr die vor-
geschriebene Profiltiefe aufweisen, sondern völlig abge-
fahren sind. Im Streitfall ist sodann seitens des Ver-
sicherungsnehmers darzulegen und zu beweisen, daß die
Gefahrerhöhung keinen Einfluß auf den Versicherungsfall
hatte. Kann dieser Beweis nicht erbracht werden ist die
Versicherung von der Zahlungspflicht befreit.OLG Saarbrücken – Az: 5 U 261/02-25
>> Schaden gegen den Willen des Versicherungsnehmers
regulieren?Bei einer gegen den Versicherungsnehmer sprechenden Sachlage
und einem geringen Schaden (vorliegend 240 Euro) kann die
Versicherung auch gegen den Willen des Versicherungsnehmers
den Schaden regulieren. Eine Verpflichtung, sich auf einen
Prozeß einzulassen besteht in diesem Fall nicht – die Ent-
scheidung hierüber liegt im Ermessensspielraum der Ver-
sicherung.LG Coburg – Az: 32 S 17/03
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Fahrstreifenwechsel und Unfall – wer haftet?
>> Unfall beim Abbiegen...
>> Autodiebstahl – müssen alle Originalschlüssel vorgelegt
werden?
>> Atemalkohol nur mit Wartezeit messen?Das Jahresabo Verkehrsrecht erhalten Sie für EURO 22,99 -
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>> Verhaltensstrategie bei einem Bußgeldbescheid
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie sich
vor der Entscheidung, ob Sie diesen akzeptieren oder Ein-
spruch einlegen wollen, eine Verhaltensstrategie zurecht
legen. Hierbei gilt es zu beachten, daß Ihnen ein Fehlver-
halten nachgewiesen werden muß. Es liegt also niemals an
Ihnen, Ihre Unschuld zu beweisen.
Wenn Sie als Fahrzeughalter einen Anhörungsbogen erhalten,
so belassen Sie es am besten zunächst dabei, nur die
Angaben zu machen, zu denen Sie verpflichtet sind. Dies
sind Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort.
Zwar werden Sie regelmäßig die Drohung einer Fahrtenbuch-
Auflage erhalten, wenn Sie weitere Angaben verweigern -
wichtig ist es jedoch, zu wissen, daß diese Auflage nur für
ein bestimmtes Fahrzeug und über keinen allzu langen Zeit-
raum verhängt werden kann. Darüber hinaus müssen die
Ermittlungen binnen zwei Wochen nach dem vorgeworfenen
Fehlverhalten erfolgt sein. Prüfen Sie, ob diese Frist
eingehalten wurde!Natürlich können Sie - insbesondere wenn bereits ein
längerer Zeitraum verstrichen ist - angeben, daß Sie sich
nicht mehr erinnern können, wer zu dem entsprechenden Zeit-
punkt den Wagen genutzt hat. Insbesondere dann, wenn der
Fahrer für den fraglichen Zeitpunkt nicht feststeht, müssen
Sie nach Rücksendung des Anhörungsbogens mit polizeilichen
Ermittlungen rechnen. Dies kann eine Ladung zum Revier sein
oder aber eine Befragung von Angehörigen und / oder Nachbarn.Hier gibt es folgendes zu beachten:
- Es besteht keine Verpflichtung der polizeilichen Ladung
nachzukommen.
- Niemand muß sich selbst belasten.
- Familienangehörigen steht ein Zeugnisverweigerungsrecht
zu - diese müssen also keine Aussage machen.Wenn die Situation jedoch eindeutig zu Ihren Lasten sein
sollte, so sollte von den entsprechenden Maßnahmen abgesehen
werden. In diesem Fall wäre zu prüfen, ob Meßinstrumente -
sofern diese eingesetzt wurden - innerhalb des vorge-
schriebenen Zeitraums geeicht worden sind. Verlangen Sie
deshalb Einsicht in das Eichprotokoll. Bei immer wieder vor-
kommenden Eichfehlern darf die Messung nämlich nicht
verwertet werden.Kreuzen Sie die Frage im Anhörungsbogen, ob Sie die
Ordnungswidrigkeit zugeben, mit "Nein" an mit dem Zusatz:
"Eine Fehlmesseung erscheint nicht ausgeschlossen. Um genaue
Bezeichnung des verwendeten Massgeräts sowie Übersendung des
Eichptotokolls wird gebeten."Etwaige entlastende Zusatzargumente sollten Sie auf einem
gesonderten Bogen beifügen.In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Wagen gestohlen - was nun?Das Jahresabo Verkehrsrecht erhalten Sie für EURO 22,99 -
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