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* AnwaltOnline - Verkehrsrecht Februar 2004 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/verkehrsrecht/ *
* ISSN: 1619-7151 *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile & Neues
>> Ohne Übung Motorrad fahren?
Ein Motorradfahrschüler darf nicht ohne Vorbereitung vom
Fahrlehrer in den Straßenverkehr gelassen werden.
Insbesondere bei Anfängern ist der Fahrlehrer gehalten,
Balanceübungen durchzuführen oder das Fahren im Schritttempo
auf ungefährlichem Gelände zu üben. Wird die erste Fahr-
stunde jedoch ohne jegliche Vorbereitung durchgeführt, so
haftet der Fahrlehrer, wenn sich der Fahrschüler an einer
Straßenlaterne verletzt, nachdem er an einer Kreuzung von
der Fahrbahn abkam.LG Osnabrück – Az: 9 U 3071/91
>> Günstigste Reparaturmethode wählen!
Es besteht die Verpflichtung eines Unfallsgeschädigten, den
entstandenen Schaden möglichst gering zu halten. Es besteht
daher zumindest dann kein Anspruch auf Kostenerstattung
einer herkömmlichen Ausbeulung gem. Kostenvoranschlag einer
Fachwerkstatt, wenn diese auch eine wesentlich kosten-
günstigere lackschadenfreie Ausbeultechnik anbietet, die
ebenfalls anwendbar gewesen wäre.OLG Karlsruhe – Az: 19 U 57/03
>> Bei falscher Unfallschilderung zahlt Kaskoversicherung
nicht!Die Versicherung wird ganz oder teilweise von der Leistungs-
pflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer einen völlig
falschen Unfallhergang gegenüber der Kaskoversicherung
angibt.
Im zu entscheidenden Fall hatte der Versicherungsnehmer
angegeben, der Unfall sei durch ein leichtsinniges Überhol-
manöver des Unfallgegners verursacht worden. Tatsächlich
führte ein riskantes Wendemanöver des Versicherungsnehmers
den Unfall herbei.OLG Köln – Az: 9 W 1/03
>> Teures Herz für Tiere
Verursacht ein Kraftfahrer, der für ein Kleintier bremst,
einen Auffahrunfall, so hat er einen Teil des Schadens zu
tragen. Im vorliegenden Fall musste die Fahrerin, die für
eine Taube bremste, 25% des Schadens tragen.AG Solingen – Az: 10 C 49/03
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Regelmäßiger Cannabis-Genuss – Führerscheinentzug?
>> Nachträglich den Unfallverursacher verklagen?
>> Abrechnung auf Neuwagenbasis?
>> Radfahrer verursacht grob fahrlässig Unfall...Das Jahresabo Verkehrsrecht erhalten Sie für EURO 22,99 -
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>> Neufassung des ADR bekannt gemacht
Die Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens vom
30. September 1957 über die internationale Beförderung
gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), mit dem die
Gefahrguttransporte in Deutschland, in den übrigen euro-
päischen Ländern sowie im grenzüberschreitenden Verkehr
geregelt ist, wurden in überarbeiteter Fassung im Bundes-
gesetzblatt (BGBl. 2003 II S. 1743) veröffentlicht.
Die Neufassung kann auf der Homepage des Bundesministeriums
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen unterhttp://www.bmvbw.de/Alle-Artikel-zum-Thema-Verkehr-.392.8357/.htm
heruntergeladen werden.
>> Schleudertrauma
Zu den häufigsten Schadensausprägungen bei Auffahrunfällen
zählt das HWS-Schleudertrauma. Die Verletzung wird im
Zusammenhang mit Unfällen zunehmend im Hinblick auf die
Erlangung eines Schmerzensgeldes mißbraucht, da sie durch
den Arzt mit einfachen Behandlungsmethoden nicht zweifels-
frei festgestellt werden kann und dieser sich insofern auf
die Angaben des Patienten verlassen muss.Das Bestehen eines HWS-Syndroms wird daher für Zwecke des
Schadensausgleiches in jüngerer Zeit oftmals inter-
disziplinär begutachtet. Neben die medizinische
Begutachtung tritt eine verkehrstechnische Analyse des
Unfalls. Hierfür sind i.d.R. folgende Unterlagen erforder-
lich:- Photographien der Unfallstelle bzw. der beschädigten
Fahrzeuge.
- Angaben zu den Fahrzeugen (Ausstattung, Fahrzeugtyp,
Beladung etc.)
- Angaben zu den Beschädigungen der Fahrzeuge.
- Angaben zu den Personendaten des Verletzten (Körpergröße,
Alter, Gewicht etc.).
- Angaben zu der Körper- und Kopfhaltung des Geschädigten
im Zeitpunkt der Kollision.
- Vorerkrankungen des Verletzten im Bereich der Halswirbel-
säule.Wird letztlich ein HWS-Syndrom nachgewiesen, ist der
Schädiger zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld
verpflichtet. Die Beweislast für das Bestehen des Schadens
und den Umfang seiner Auswirkungen liegt beim Geschädigten.
Ist noch nicht abzusehen, wie sich die Schäden künftig
entwickeln werden, kann der Geschädigte den Erlaß eines sog.
Grundurteils anstreben.In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab?Das Jahresabo Verkehrsrecht erhalten Sie für EURO 22,99 -
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