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* AnwaltOnline - Verkehrsrecht
Februar 2004 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/verkehrsrecht/
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* ISSN: 1619-7151
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum
und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Ohne Übung Motorrad fahren?
Ein Motorradfahrschüler darf nicht ohne
Vorbereitung vom
Fahrlehrer in den Straßenverkehr gelassen
werden.
Insbesondere bei Anfängern ist der Fahrlehrer
gehalten,
Balanceübungen durchzuführen oder
das Fahren im Schritttempo
auf ungefährlichem Gelände zu üben.
Wird die erste Fahr-
stunde jedoch ohne jegliche Vorbereitung
durchgeführt, so
haftet der Fahrlehrer, wenn sich der Fahrschüler
an einer
Straßenlaterne verletzt, nachdem er
an einer Kreuzung von
der Fahrbahn abkam.
LG Osnabrück – Az: 9 U 3071/91
>> Günstigste Reparaturmethode
wählen!
Es besteht die Verpflichtung eines Unfallsgeschädigten,
den
entstandenen Schaden möglichst gering
zu halten. Es besteht
daher zumindest dann kein Anspruch auf Kostenerstattung
einer herkömmlichen Ausbeulung gem.
Kostenvoranschlag einer
Fachwerkstatt, wenn diese auch eine wesentlich
kosten-
günstigere lackschadenfreie Ausbeultechnik
anbietet, die
ebenfalls anwendbar gewesen wäre.
OLG Karlsruhe – Az: 19 U 57/03
>> Bei falscher Unfallschilderung zahlt
Kaskoversicherung
nicht!
Die Versicherung wird ganz oder teilweise
von der Leistungs-
pflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer
einen völlig
falschen Unfallhergang gegenüber der
Kaskoversicherung
angibt.
Im zu entscheidenden Fall hatte der Versicherungsnehmer
angegeben, der Unfall sei durch ein leichtsinniges
Überhol-
manöver des Unfallgegners verursacht
worden. Tatsächlich
führte ein riskantes Wendemanöver
des Versicherungsnehmers
den Unfall herbei.
OLG Köln – Az: 9 W 1/03
>> Teures Herz für Tiere
Verursacht ein Kraftfahrer, der für ein
Kleintier bremst,
einen Auffahrunfall, so hat er einen Teil
des Schadens zu
tragen. Im vorliegenden Fall musste die Fahrerin,
die für
eine Taube bremste, 25% des Schadens tragen.
AG Solingen – Az: 10 C 49/03
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>> Regelmäßiger Cannabis-Genuss
– Führerscheinentzug?
>> Nachträglich den Unfallverursacher
verklagen?
>> Abrechnung auf Neuwagenbasis?
>> Radfahrer verursacht grob fahrlässig
Unfall...
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Weitere aktuelle
Urteile
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*2* Das Thema des Monats
>> Neufassung des ADR bekannt gemacht
Die Anlagen A und B des Europäischen
Übereinkommens vom
30. September 1957 über die internationale
Beförderung
gefährlicher Güter auf der Straße
(ADR), mit dem die
Gefahrguttransporte in Deutschland, in den
übrigen euro-
päischen Ländern sowie im grenzüberschreitenden
Verkehr
geregelt ist, wurden in überarbeiteter
Fassung im Bundes-
gesetzblatt (BGBl. 2003 II S. 1743) veröffentlicht.
Die Neufassung kann auf der Homepage des
Bundesministeriums
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
unter
http://www.bmvbw.de/Alle-Artikel-zum-Thema-Verkehr-.392.8357/.htm
heruntergeladen werden.
>> Schleudertrauma
Zu den häufigsten Schadensausprägungen
bei Auffahrunfällen
zählt das HWS-Schleudertrauma. Die Verletzung
wird im
Zusammenhang mit Unfällen zunehmend
im Hinblick auf die
Erlangung eines Schmerzensgeldes mißbraucht,
da sie durch
den Arzt mit einfachen Behandlungsmethoden
nicht zweifels-
frei festgestellt werden kann und dieser
sich insofern auf
die Angaben des Patienten verlassen muss.
Das Bestehen eines HWS-Syndroms wird daher
für Zwecke des
Schadensausgleiches in jüngerer
Zeit oftmals inter-
disziplinär begutachtet. Neben die medizinische
Begutachtung tritt eine verkehrstechnische
Analyse des
Unfalls. Hierfür sind i.d.R. folgende
Unterlagen erforder-
lich:
- Photographien der Unfallstelle bzw. der
beschädigten
Fahrzeuge.
- Angaben zu den Fahrzeugen (Ausstattung,
Fahrzeugtyp,
Beladung etc.)
- Angaben zu den Beschädigungen der
Fahrzeuge.
- Angaben zu den Personendaten des Verletzten
(Körpergröße,
Alter, Gewicht etc.).
- Angaben zu der Körper- und Kopfhaltung
des Geschädigten
im Zeitpunkt der Kollision.
- Vorerkrankungen des Verletzten im Bereich
der Halswirbel-
säule.
Wird letztlich ein HWS-Syndrom nachgewiesen,
ist der
Schädiger zur Zahlung von Schadensersatz
und Schmerzensgeld
verpflichtet. Die Beweislast für das
Bestehen des Schadens
und den Umfang seiner Auswirkungen liegt
beim Geschädigten.
Ist noch nicht abzusehen, wie sich die Schäden
künftig
entwickeln werden, kann der Geschädigte
den Erlaß eines sog.
Grundurteils anstreben.
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt
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>> Wie läuft ein Bußgeldverfahren
ab?
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