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[AnwaltOnline - Verkehrsrecht Oktober 2003]
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* AnwaltOnline - Verkehrsrecht                Oktober 2003 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/verkehrsrecht/           *
* ISSN: 1619-7151                                          *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

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*1* Interessante Urteile & Neues

 >> Nachlackierung eines Gebrauchten – Schadenersatz?

Wurde ein gebrauchtes Fahrzeug so nachlackiert, daß dies
nur von einem erfahrenen Sachverständigen oder mit
technischem Aufwand festgestellt werden kann und entwertet
dies die Kaufsache weder technisch noch optisch, so ist
dies kein Fehler der Kaufsache. Der Verkäufer ist somit
nicht zu Schadenersatz verpflichtet.

OLG Düsseldorf – Az: 3 U 37/02

 >> AGB werden bei Sprachunkenntnis nicht wirksam verein-
    bart

Reserviert ein Kunde, der nicht der deutschen Sprache
mächtig ist, im Ausland bei einem mit einer deutschen Auto-
vermietung zusammenarbeitenden Reisebüro in seiner Landes-
sprache mittels Voucher ein Mietfahrzeug, so besteht keine
wirksame Vereinbarung der AGB, wenn dem Kunden später in
Deutschland deutschsprachige Vertragsunterlagen übergeben
werden. Wird eine englischsprachige Version der AGB über-
geben, obwohl der Kunde nicht englisch spricht, so ist
auch dies nicht zur wirksamen Einbeziehung der AGB
geeignet.

OLG Frankfurt – Az: 23 U 185/01

 >> Sorgfaltspflicht gilt auch für Spurwechsel auf der
    Autobahn!

Beim Ausscheren auf der Autobahn zum Überholen ist
besonders auf den nachfolgenden Verkehr zu achten. Sollte
es bei einem Spurwechsel zu einem Unfall kommen, so
spricht der Beweis des ersten Anscheins bereits für eine
Missachtung der hohen Sorgfaltsanforderungen.
Es ist bei einem Überholvorgang eine Gefährdung des nach-
folgenden Verkehrs auszuschließen, wobei die Ankündigung
des Überholvorganges durch Blinken nicht ausreicht, um den
Anforderungen zu entsprechen.
Im vorliegenden Fall konnte dem von hinten kommenden
Autofahrer, der mit einer Geschwindigkeit zwischen 130 und
165 km/h zunächst mit dem zu überholenden Fahrzeug und dann
mit dem Überholer kollidierte, eine unfallursächliche
Überschreitung der Richtgeschwindigkeit nicht nachgewiesen
werden. Eine Schadenersatzklage gegen den von hinten
kommenden Fahrer wurde daher abgewiesen.

OLG Düsseldorf - Az: 1 U 114/02

 >> Kollision bei stehendem Verkehr

Fährt ein Kraftfahrer mit einem Auto in eine Lücke, die
sich auf der mittleren Fahrspur zwischen zwei Fahrzeugen
befindet, so weit hinein, dass er vom Fahrer des dort
wartenden Autos bemerkt werden müsste, so trifft diesen
ein Verschulden, wenn er beim Anfahren mit dem schräg vor
Ihm (noch) stehenden Auto kollidiert. Sollte nicht auf-
klärbar sein, ob der Wartende beispielsweise mittels
Handzeichen sein Einverständnis für den Spurwechsel
erteilt hat, so stellt der Unfall kein unabwendbares
Ereignis für den die Spur wechselnden Kraftfahrer dar. Er
muss daher für die erhöhte Betriebsgefahr mit 30% des
Schadens einstehen.

OLG Köln - Az: 19 U 118/02

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Messtoleranz - Wieviel ist drin?
 >> Augenblicksversagen in der Tempo-30-Zone?
 >> Mithaftung, wenn die Richtgeschwindigkeit über-
    schritten wurde?
 >> Auf wirtschaftlichen Totalschaden hinweisen?

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Weitere aktuelle Urteile

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*2* Das Thema des Monats

 >> Haftung bei Testfahrt

Bevor der Entschluss zum endgültigen Vertragsabschluß ge-
fasst wird, führt der potenzielle Käufer normalerweise eine
Probefahrt durch.
Fraglich ist, wer haftet, falls es dabei zu einem Schaden
am Vorführwagen kommt.
Führt der Kunde eines Autohändlers eine Probefahrt durch,
so ist der Wagen in der Regel besonders versichert. Der
Kunde haftet hier nur, sofern ein Schaden am Testwagen vor-
sätzlich oder grob fahrlässig verursacht wird.
Ist allerdings der Verkäufer kein Händler, sondern soll von
privater Hand gekauft werden, so gilt nichts anderes, als
wenn man sich von einem Freund ein Auto leiht: Man haftet
für alle Schäden voll, d.h. auch schon bei leichter Fahr-
lässigkeit.

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Trinken nach Fahrtende - der so genannte „Nachtrunk“

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*3* Mehr von AnwaltOnline

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*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

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