************************************************************
* AnwaltOnline - Verkehrsrecht
Oktober 2003 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/verkehrsrecht/
*
* ISSN: 1619-7151
*
************************************************************
Dieses Abonnement ist für Sie völlig
k o s t e n f r e i.
Wie Sie kündigen können, steht
am Ende dieser email.
************************************************************
In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum
und Haftungsausschluss
************************************************************
*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Nachlackierung eines Gebrauchten
– Schadenersatz?
Wurde ein gebrauchtes Fahrzeug so nachlackiert,
daß dies
nur von einem erfahrenen Sachverständigen
oder mit
technischem Aufwand festgestellt werden kann
und entwertet
dies die Kaufsache weder technisch noch optisch,
so ist
dies kein Fehler der Kaufsache. Der Verkäufer
ist somit
nicht zu Schadenersatz verpflichtet.
OLG Düsseldorf – Az: 3 U 37/02
>> AGB werden bei Sprachunkenntnis nicht
wirksam verein-
bart
Reserviert ein Kunde, der nicht der deutschen
Sprache
mächtig ist, im Ausland bei einem mit
einer deutschen Auto-
vermietung zusammenarbeitenden Reisebüro
in seiner Landes-
sprache mittels Voucher ein Mietfahrzeug,
so besteht keine
wirksame Vereinbarung der AGB, wenn dem Kunden
später in
Deutschland deutschsprachige Vertragsunterlagen
übergeben
werden. Wird eine englischsprachige Version
der AGB über-
geben, obwohl der Kunde nicht englisch spricht,
so ist
auch dies nicht zur wirksamen Einbeziehung
der AGB
geeignet.
OLG Frankfurt – Az: 23 U 185/01
>> Sorgfaltspflicht gilt auch für
Spurwechsel auf der
Autobahn!
Beim Ausscheren auf der Autobahn zum Überholen
ist
besonders auf den nachfolgenden Verkehr zu
achten. Sollte
es bei einem Spurwechsel zu einem Unfall
kommen, so
spricht der Beweis des ersten Anscheins bereits
für eine
Missachtung der hohen Sorgfaltsanforderungen.
Es ist bei einem Überholvorgang eine
Gefährdung des nach-
folgenden Verkehrs auszuschließen,
wobei die Ankündigung
des Überholvorganges durch Blinken nicht
ausreicht, um den
Anforderungen zu entsprechen.
Im vorliegenden Fall konnte dem von hinten
kommenden
Autofahrer, der mit einer Geschwindigkeit
zwischen 130 und
165 km/h zunächst mit dem zu überholenden
Fahrzeug und dann
mit dem Überholer kollidierte, eine
unfallursächliche
Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
nicht nachgewiesen
werden. Eine Schadenersatzklage gegen den
von hinten
kommenden Fahrer wurde daher abgewiesen.
OLG Düsseldorf - Az: 1 U 114/02
>> Kollision bei stehendem Verkehr
Fährt ein Kraftfahrer mit einem Auto
in eine Lücke, die
sich auf der mittleren Fahrspur zwischen
zwei Fahrzeugen
befindet, so weit hinein, dass er vom Fahrer
des dort
wartenden Autos bemerkt werden müsste,
so trifft diesen
ein Verschulden, wenn er beim Anfahren mit
dem schräg vor
Ihm (noch) stehenden Auto kollidiert. Sollte
nicht auf-
klärbar sein, ob der Wartende beispielsweise
mittels
Handzeichen sein Einverständnis für
den Spurwechsel
erteilt hat, so stellt der Unfall kein unabwendbares
Ereignis für den die Spur wechselnden
Kraftfahrer dar. Er
muss daher für die erhöhte Betriebsgefahr
mit 30% des
Schadens einstehen.
OLG Köln - Az: 19 U 118/02
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Messtoleranz - Wieviel ist drin?
>> Augenblicksversagen in der Tempo-30-Zone?
>> Mithaftung, wenn die Richtgeschwindigkeit
über-
schritten wurde?
>> Auf wirtschaftlichen Totalschaden
hinweisen?
Das Jahresabo Verkehrsrecht erhalten Sie für
EURO 22,99 -
Das sind nicht einmal 2 EURO im Monat!:
AnwaltOnline-Direkt
Weitere aktuelle
Urteile
************************************************************
*2* Das Thema des Monats
>> Haftung bei Testfahrt
Bevor der Entschluss zum endgültigen
Vertragsabschluß ge-
fasst wird, führt der potenzielle Käufer
normalerweise eine
Probefahrt durch.
Fraglich ist, wer haftet, falls es dabei
zu einem Schaden
am Vorführwagen kommt.
Führt der Kunde eines Autohändlers
eine Probefahrt durch,
so ist der Wagen in der Regel besonders versichert.
Der
Kunde haftet hier nur, sofern ein Schaden
am Testwagen vor-
sätzlich oder grob fahrlässig verursacht
wird.
Ist allerdings der Verkäufer kein Händler,
sondern soll von
privater Hand gekauft werden, so gilt nichts
anderes, als
wenn man sich von einem Freund ein Auto leiht:
Man haftet
für alle Schäden voll, d.h. auch
schon bei leichter Fahr-
lässigkeit.
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Trinken nach Fahrtende - der so
genannte „Nachtrunk“
Das Jahresabo Verkehrsrecht erhalten Sie für
EURO 22,99 -
Das sind nicht einmal 2 EURO im Monat!:
AnwaltOnline-Direkt
************************************************************
*3* Mehr von AnwaltOnline
Rechtsberatung
Bei AnwaltOnline können Sie sich direkt von unseren
Autoren (zugel. Rechtsanwälte) beraten zu lassen:
Beratung
Kostenlose Newsletter von AnwaltOnline
Abonnieren Sie doch einfach einen unserer kostenlosen
Newsletter zum Thema Ihres Interesses:
Arbeitsrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=AR
Mietrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=MR
Familienrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=FR
Reiserecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=RR
Betreuungsrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=BR
Verkehrsrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=VR
Forum Verkehrsrecht
Nutzen Sie unser Forum, um Ihre Fragen zu stellen. Bitte
beachten Sie hierbei, daß über das Forum keine
Rechts-
beratung durch Anwälte erfolgt. Die Fragen werden auch
nicht von AnwaltOnline beantwortet.
Forum
Anwaltsdatenbank
Sie suchen einen Anwalt vor Ort, um sich vertreten zu
lassen? Schauen Sie in unsere Anwaltsdatenbank:
Anwaltssuche
Der Basiseintrag ist für Anwälte natürlich
kostenlos!
Mandantenbrief für Anwälte
Mit dem Mandantenbrief gibt können Sie Ihre Mandanten
monatlich über gerichtliche Entscheidungen zu informieren.
Mandantenbrief
************************************************************
*4* Kontakt / Abonnieren
/ Kündigen / Adressänderung
Kontakt
mailto:kontakt@anwaltonline.com
Kündigen
Um das Abonnement zu kündigen,
senden Sie eine email mit
der Adresse, unter der Sie eingetragen
sind an:
mailto:leave-VR-news@anwaltonline.net
oder besuchen Sie http://www.anwaltonline.com/l.asp?x=VR
Abonnieren
Um zu abonnieren, besuchen Sie
http://www.anwaltonline.com/j.asp?x=VR
Emailänderung
Wenn Sie Ihre Adresse ändern wollen,
so tragen Sie sich
mit Ihrer alten Adresse aus und abonnieren
den Newsletter
erneut unter Ihrer neuen Adresse oder
besuchen Sie
http://www.anwaltonline.com/c.asp?x=VR
Werbung auf AnwaltOnline
Erreichen Sie über 12.000 Abonnenten
und über 200.000
Besucher im Monat!
mailto:sales@anwaltonline.com
Inhalte von AnwaltOnline auch auf Ihrer Webseite?
mailto:winter@anwaltonline.com?subject=Content-Anfrage
************************************************************
*5* (P) (C) 2003 AnwaltOnline GbR
Inh. A. Theurer & M. Winter
Scharnhorststr. 33 b
10115 Berlin
Fax: 01805 402525 3382
Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger
Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die
private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich
gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen
Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit
und
Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur
für den
vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.
************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von http://www.AnwaltOnline.com