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* AnwaltOnline - Verkehrsrecht
August 2003 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/verkehrsrecht/
*
* ISSN: 1619-7151
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Disclaimer
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*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Rechtswidrig geparkt - Abschleppkosten
auch bei Ent-
fernung des Wagens zu
zahlen
Auch wenn ein Fahrzeughalter sein Fahrzeug
noch weggefahren
hat, sind die Abschleppkosten dem Grundstückseigentümer
zu
ersetzen. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug
am Abend
bereits bemerkt wurde, ein Abschleppen jedoch
erst am
folgenden Morgen veranlasst wurde. Maßgeblich
ist in einem
solchen Fall, dass eine Beeinträchtigung
an den Eigentums-
rechten besteht und das Abschleppunternehmen
zu einem Zeit-
punkt beauftragt wird, zu dem die Beeinträchtigung
fort-
dauert. Es ist unerheblich, ob der Halter
das Fahrzeug vor
Eintreffen des Abschleppwagens weggefahren
hat.
LG Frankfurt - Az: 2/24 S 145/02
>> Verlust der Gewährleistungsrechte
wirksam?
Bestimmen die AGB des Verkäufers,
dass die Gewährleistungs-
rechte des Käufers verloren gehen, wenn
der Kaufgegenstand
(hier: Kraftfahrzeug) nicht eingehend vor
Kauf untersucht
wird und Erkundigungen bei Voreigentümern
eingeholt werden,
so ist dies unwirksam.
OLG Celle - Az: 11 U 285/02
>> Bei Alkohol erhöht sich die
Haftungsquote nicht zwangs-
läufig
Die Haftungsquote wird aufgrund von
Alkoholkonsum eines der
Beteiligten eines Unfalls nicht zwangsläufig
erhöht. Dies
ist nur dann der Fall, wenn eine Fahruntüchtigkeit
nach
Alkoholkonsum sich nachweislich auf den Unfall
ausgewirkt
hat. Im der Entscheidung zugrunde liegenden
Fall war dieser
Nachweis nicht gelungen.
OLG Saarbrücken - Az: 3 U 514/02-52
>> Motorschaden durch Verschleißteil
- Schadenersatz?
Ein Aufgrund eines Defektes eines Verschleißteiles
ent-
standener Fahrzeugschaden, der bei einer
Abgassonderunter-
suchung entsteht, bewirkt keinen Anspruch
auf Schadenersatz.
Ist der Defekt aufgrund des üblichen
Verschleißes bereits
vorhanden gewesen und nicht durch Maßnahmen
des die Unter-
suchung durchführenden Ingenieurs verursacht
worden, so
besteht keine Rechtsgrundlage für einen
Ersatz des
entstandenen Schadens.
OLG Frankfurt - Az: 2 U 35/02
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Umgekehrte Versteigerung eines Gebrauchtwagens
recht-
mäßig?
>> Unfallflucht - Kaskoschutz?
>> Gebrauchtwagen mit falscher Kilometerangabe
- Rücktritt
>> SMS darf nicht am Steuer gelesen
werden!
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Weitere aktuelle
Urteile
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*2* Das Thema des Monats
>> Wie teuer sind Verkehrssünden
im europäischen Ausland?
Die Urlaubszeit hat begonnen, tausende Reisende
sind in
ihren PkW auf Europas Straßen unterwegs.
Die Sonne scheint,
die Laune ist glänzend, da sinkt der
Gasfuß schonmal etwas
tiefer als erlaubt.
Wie in Deutschland gilt auch im europäischen
Ausland: Wer
gegen Verkehrsregeln verstößt,
muss zahlen - und zwar im
Gegesatz zu den inländischen, eher paradiesischen
Zuständen - in der Regel an Ort und
Stelle. Die Ausrede,
man habe kein Geld dabei, zieht oftmals nicht:
Viele Beamte
sind mit einem Lesegerät für Kreditkarten
ausgestattet! Doch
auch wenn der Verkehrssünder einmal
Glück hat und der
Zahlung im Urlaubsland entkommt, muss er
seit der kürzlich
verabschiedeten Novelle zur Regelung von
Kraftfahrzeugun-
fällen in der EU (AnwaltOnline berichtete
in den Newslettern für
AnwaltOnline-Direkt Kunden von Januar und
Februar 2003) die
Weiterverfolgung der Sache in Deutschland
rechnen.
Die Höhe der Bußgeldsätze
für Verkehrsverstöße variiert von
Land zu Land. Sehr hohe Bußgelder werden
traditionell in
Skandinavien, aber auch in Belgien, Frankreich,
der Schweiz
und in Spanien verhängt. In Finnland
ist die Höhe der Buß-
gelder für die meisten Verkehrsdelikte
abhängig von der Höhe
des Einkommens des Verkehssünders. So
kann beispielsweisse
unerlaubtes Überholen leicht bis zu
einem halben Monats-
gehalt kosten. Günstiger ist es derzeit
noch in Osteuropa -
nicht unerhebliche Bußgelder drohen
in der Regel aber auch
dort.
Die höchsten Sätze werden bei Führen
des PkW unter Rausch-
mitteleinfluss fällig. Momentan gilt
in Großbritannien,
Irland, Luxemburg und in der Schweiz eine
0,8- Promille-
Grenze. Die übrigen Länder liegen
darunter. Generell wird
in vielen Ländern das Fahren unter Drogeneinwirkung
hart
bestraft. Die Spannweite reicht von 50 Euro
in Ungarn bis
zu 1270 Euro in Irland. Erst vor kurzem hat
Österreich im
Rahmen eines Drogenbekämpfungsgesetzes
die entsprechenden
Straftatbestände verschärft, genauso
wie die Polizeipräsenz
auf den Straßen.
Zu schnelles Fahren ist in vielen Ländern
deutlich teurer
als in Deutschland. Böse Überraschungen
kann man hier
beispielsweise in der Schweiz oder in Frankreich
erleben,
wo nur geringe Geschwindigkeitsübertretungen
mit hohen
Geldbußen geahndet werden. Hinzu kommt,
dass in allen
europäischen Ländern Geschwindigkeitsbeschränkungen
gelten,
die der deusche Autobahnen gewohnte Schnellfahrer
oft nur
ungern beachtet!
Eine weitere Spezialität gilt es in Italien
zu berück-
sichtigen. Hier müssen sämtliche
Dachlasten und über-
hängenden Lasten an Campingmobilen,
z.B. also Fahrräder oder
Surfbretter, gekennzeichnet werden. Erforderlich
ist ein 50
mal 50 Zentimeter großes Schild, das
die einschlägigen
europäischen Normen erfüllen muss.
Reist man "ohne", drohen
saftige Bußgelder.
Einige weitere - im Falle der Missachtung
selbstverständlich
mit Bußgeldern belegte - Verbote: privates
Abschleppen auf
der Autobahn in Italien; Autofahren ohne
Mitführen eines
Feuerlöschers in Polen: Zwischen 30
und 60 Euro fallen im
zuletzt genannten Fall an; Fahren mit mehr
als 70 km/h in
Weißrussland und der Ukraine, wenn
der Fahrer seinen Führer-
schein noch keine zwei Jahre besitzt; Überholen
von Schul-
bussen, die zum Ein- oder Aussteigen halten
in Serbien,
Kroatien und Montenegro. Und schließlich
noch einige Gebote:
Mitsichführen von Ersatzglühbirnen
in Mazedonien und
Kroatien; Blinken während des gesamten
Überholvorganges in
Serbien, Kroatien und Montenegro.
Vorsichtshalber sollten sich Reisende vor
Antritt der Fahrt
genau - etwa beim ADAC oder bei den Tourismuszentralen
der
Reiseländer - über die geltenden
Vorschriften informieren.
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>> Harmonisierung der Kraftstoffbesteuerung
in der EU
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