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[AnwaltOnline - Verkehrsrecht August 2003]
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* AnwaltOnline - Verkehrsrecht                 August 2003 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/verkehrsrecht/           *
* ISSN: 1619-7151                                          *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Disclaimer

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*1* Interessante Urteile & Neues

 >> Rechtswidrig geparkt - Abschleppkosten auch bei Ent-
    fernung des Wagens zu zahlen

 Auch wenn ein Fahrzeughalter sein Fahrzeug noch weggefahren
hat, sind die Abschleppkosten dem Grundstückseigentümer zu
ersetzen. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug am Abend
bereits bemerkt wurde, ein Abschleppen jedoch erst am
folgenden Morgen veranlasst wurde. Maßgeblich ist in einem
solchen Fall, dass eine Beeinträchtigung an den Eigentums-
rechten besteht und das Abschleppunternehmen zu einem Zeit-
punkt beauftragt wird, zu dem die Beeinträchtigung fort-
dauert. Es ist unerheblich, ob der Halter das Fahrzeug vor
Eintreffen des Abschleppwagens weggefahren hat.

LG Frankfurt - Az: 2/24 S 145/02

 >> Verlust der Gewährleistungsrechte wirksam?

 Bestimmen die AGB des Verkäufers, dass die Gewährleistungs-
rechte des Käufers verloren gehen, wenn der Kaufgegenstand
(hier: Kraftfahrzeug) nicht eingehend vor Kauf untersucht
wird und Erkundigungen bei Voreigentümern eingeholt werden,
so ist dies unwirksam.

OLG Celle - Az: 11 U 285/02

 >> Bei Alkohol erhöht sich die Haftungsquote nicht zwangs-
    läufig

 Die Haftungsquote wird aufgrund von Alkoholkonsum eines der
Beteiligten eines Unfalls nicht zwangsläufig erhöht. Dies
ist nur dann der Fall, wenn eine Fahruntüchtigkeit nach
Alkoholkonsum sich nachweislich auf den Unfall ausgewirkt
hat. Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall war dieser
Nachweis nicht gelungen.

OLG Saarbrücken - Az: 3 U 514/02-52

 >> Motorschaden durch Verschleißteil - Schadenersatz?

 Ein Aufgrund eines Defektes eines Verschleißteiles ent-
standener Fahrzeugschaden, der bei einer Abgassonderunter-
suchung entsteht, bewirkt keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Ist der Defekt aufgrund des üblichen Verschleißes bereits
vorhanden gewesen und nicht durch Maßnahmen des die Unter-
suchung durchführenden Ingenieurs verursacht worden, so
besteht keine Rechtsgrundlage für einen Ersatz des
entstandenen Schadens.

OLG Frankfurt - Az: 2 U 35/02

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Umgekehrte Versteigerung eines Gebrauchtwagens recht-
    mäßig?
 >> Unfallflucht - Kaskoschutz?
 >> Gebrauchtwagen mit falscher Kilometerangabe - Rücktritt
 >> SMS darf nicht am Steuer gelesen werden!

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Weitere aktuelle Urteile

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*2* Das Thema des Monats

 >> Wie teuer sind Verkehrssünden im europäischen Ausland?

Die Urlaubszeit hat begonnen, tausende Reisende sind in
ihren PkW auf Europas Straßen unterwegs. Die Sonne scheint,
die Laune ist glänzend, da sinkt der Gasfuß schonmal etwas
tiefer als erlaubt.

Wie in Deutschland gilt auch im europäischen Ausland: Wer
gegen Verkehrsregeln verstößt, muss zahlen - und zwar im
Gegesatz zu den inländischen, eher paradiesischen
Zuständen - in der Regel an Ort und Stelle. Die Ausrede,
man habe kein Geld dabei, zieht oftmals nicht: Viele Beamte
sind mit einem Lesegerät für Kreditkarten ausgestattet! Doch
auch wenn der Verkehrssünder einmal Glück hat und der
Zahlung im Urlaubsland entkommt, muss er seit der kürzlich
verabschiedeten Novelle zur Regelung von Kraftfahrzeugun-
fällen in der EU (AnwaltOnline berichtete in den Newslettern für
AnwaltOnline-Direkt Kunden von Januar und Februar 2003) die
Weiterverfolgung der Sache in Deutschland rechnen.

Die Höhe der Bußgeldsätze für Verkehrsverstöße variiert von
Land zu Land. Sehr hohe Bußgelder werden traditionell in
Skandinavien, aber auch in Belgien, Frankreich, der Schweiz
und in Spanien verhängt. In Finnland ist die Höhe der Buß-
gelder für die meisten Verkehrsdelikte abhängig von der Höhe
des Einkommens des Verkehssünders. So kann beispielsweisse
unerlaubtes Überholen leicht bis zu einem halben Monats-
gehalt kosten. Günstiger ist es derzeit noch in Osteuropa -
nicht unerhebliche Bußgelder drohen in der Regel aber auch
dort.

Die höchsten Sätze werden bei Führen des PkW unter Rausch-
mitteleinfluss fällig. Momentan gilt in Großbritannien,
Irland, Luxemburg und in der Schweiz eine 0,8- Promille-
Grenze. Die übrigen Länder liegen darunter. Generell wird
in vielen Ländern das Fahren unter Drogeneinwirkung hart
bestraft. Die Spannweite reicht von 50 Euro in Ungarn bis
zu 1270 Euro in Irland. Erst vor kurzem hat Österreich im
Rahmen eines Drogenbekämpfungsgesetzes die entsprechenden
Straftatbestände verschärft, genauso wie die Polizeipräsenz
auf den Straßen.

Zu schnelles Fahren ist in vielen Ländern deutlich teurer
als in Deutschland. Böse Überraschungen kann man hier
beispielsweise in der Schweiz oder in Frankreich erleben,
wo nur geringe Geschwindigkeitsübertretungen mit hohen
Geldbußen geahndet werden. Hinzu kommt, dass in allen
europäischen Ländern Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten,
die der deusche Autobahnen gewohnte Schnellfahrer oft nur
ungern beachtet!

Eine weitere Spezialität gilt es in Italien zu berück-
sichtigen. Hier müssen sämtliche Dachlasten und über-
hängenden Lasten an Campingmobilen, z.B. also Fahrräder oder
Surfbretter, gekennzeichnet werden. Erforderlich ist ein 50
mal 50 Zentimeter großes Schild, das die einschlägigen
europäischen Normen erfüllen muss. Reist man "ohne", drohen
saftige Bußgelder.

Einige weitere - im Falle der Missachtung selbstverständlich
mit Bußgeldern belegte - Verbote: privates Abschleppen auf
der Autobahn in Italien; Autofahren ohne Mitführen eines
Feuerlöschers in Polen: Zwischen 30 und 60 Euro fallen im
zuletzt genannten Fall an; Fahren mit mehr als 70 km/h in
Weißrussland und der Ukraine, wenn der Fahrer seinen Führer-
schein noch keine zwei Jahre besitzt; Überholen von Schul-
bussen, die zum Ein- oder Aussteigen halten in Serbien,
Kroatien und Montenegro. Und schließlich noch einige Gebote:
Mitsichführen von Ersatzglühbirnen in Mazedonien und
Kroatien; Blinken während des gesamten Überholvorganges in
Serbien, Kroatien und Montenegro.

Vorsichtshalber sollten sich Reisende vor Antritt der Fahrt
genau - etwa beim ADAC oder bei den Tourismuszentralen der
Reiseländer - über die geltenden Vorschriften informieren.

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Harmonisierung der Kraftstoffbesteuerung in der EU

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*3* Neues bei AnwaltOnline

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2. AnwaltOnline bietet mehr als Rechtsinformationen zum
   Verkehrsrecht. Auch zu den Gebieten des Mietrechts,
   des Arbeitsrechtes, des Betreuungsrechts und des
   Familienrechtes erhalten Sie umfangreiche kostenfreie
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   Weiterhin bietet Ihnen AnwaltOnline die Möglichkeit,
   sich direkt von unseren Anwälten beraten zu lassen,
   sollten Sie Ihr Problem einmal nicht über unsere
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   auf dem neuesten Stand - AnwaltOnline Direkt sendet
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*5* (P) (C) 2003 AnwaltOnline

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