************************************************************
* AnwaltOnline - Verkehrsrecht
Juli 2003 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/verkehrsrecht/
*
* ISSN: 1619-7151
*
************************************************************
Dieses Abonnement ist für Sie völlig
k o s t e n f r e i.
Wie Sie kündigen können, steht
am Ende dieser email.
************************************************************
In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Disclaimer
************************************************************
*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Grundstückseigentümer zahlt,
wenn er fremdes Auto ab-
schleppen lässt
Lässt ein Grundstückseigentümer
ein auf seinem Parkplatz
befindliches Fahrzeug in den öffentlichen
Verkehrsraum
abschleppen, so kann er sich die Kosten nur
vom Fahrer,
nicht jedoch zwangsläufig vom Fahrzeughalter
erstatten lassen.
Im vorliegenden Fall war es dem Grundstückseigentümer
nicht
gelungen, die Identität des Fahrers
festzustellen. Daraufhin
versuchte der Grundstückseigentümer
die Kosten vom Halter
erstattet zu bekommen. Der Kläger hätte
jedoch nachweisen
müssen, dass der Halter auch der Verursacher
war. Dies
gelang nicht. Eine zwangsläufige Haftung
oder eine
Vermutungsregel gibt es jedoch hierbei nicht.
Amtsgericht Darmstadt - Az: 310 C 287/02
>> Ursachenzusammenhang zwischen Tempoüberhöhung
und Unfall
a) Der rechtliche Ursachenzusammenhang
zwischen einer Über-
schreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
und einem
Verkehrsunfall ist zu bejahen, wenn bei Einhaltung
der
zulässigen Geschwindigkeit zum Zeitpunkt
des Eintritts der
kritischen Verkehrssituation der Unfall vermeidbar
gewesen
wäre.
b) Die kritische Verkehrssituation beginnt
für einen
Verkehrsteilnehmer dann, wenn die ihm erkennbare
Verkehrs-
situation konkreten Anhalt dafür bietet,
dass eine Gefahren-
situation unmittelbar entstehen kann.
c) Gibt der Vorfahrtberechtigte dem Wartepflichtigen
durch
einen Verkehrsverstoß Anlass, die Wartepflicht
- namentlich
infolge einer Fehleinschätzung der Verkehrssituation
- zu
verletzen, so kann die kritische Verkehrssituation
bereits
vor der eigentlichen Vorfahrtsverletzung
eintreten.
d) Der Vertrauensgrundsatz kommt regelmäßig
demjenigen nicht
zugute, der sich selbst über Verkehrsregeln
hinwegsetzt, die
auch dem Schutz des unfallbeteiligten Verkehrsteilnehmers
dienen.
BGH, 25.3.2003 - Az: VI ZR 161/02
OLG Hamm
LG Siegen
>> "High" zwangsläufig fahruntauglich?
Drogeneinfluss führt nicht zwangsläufig
zur Fahruntaug-
lichkeit. Dies ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts
Zweibrücken erst der Fall, wenn hierfür
Indizien vorliegen
(z.B. Orientierungslosigkeit, Verlust des
Gleichgewichtsinnes).
Im vorliegenden Fall wurde ein Urteil über
drogenbedingte
Fahruntauglichkeit im Straßenverkehr
aufgehoben. Der
Angeklagte war wegen deutlicher Stimmungsschwankungen
auf-
gefallen. Da es jedoch beim Drogenkonsum
keine bestimmten
Grenzwerte gibt, die eine Fahruntauglichkeit
definieren,
müssen besondere Ausfallerscheinungen
vorliegen. Dies war
beim Angeklagten jedoch nicht der Fall.
OLG Zweibrücken - Az: 1 Ss 117/02
>> Abhängigkeit von Führerschein
und Fahrverbot
Das Absehen von einem Fahrverbot ist
grundsätzlich auch
dann nicht gerechtfertigt, wenn ein so genannter
unbelasteter Vielfahrer eine Geschwindigkeitsüberschreitung
zu verkehrsarmer Zeit auf einer Bundesautobahn
begangen hat
und der Betroffene aus beruflichen und privaten
Gründen auf
die Fahrerlaubnis angewiesen ist.
OLG Hamm - Az: 2 Ss OWi 789/02
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Bedeutender Sachschaden bei Unfallflucht
>> Ersatz von Reparaturkosten bis zur
Höhe des Wieder-
beschaffungswertes
Das Jahresabo Verkehrsrecht erhalten Sie für
EURO 22,99 -
Das sind nicht einmal 2 EURO im Monat!:
AnwaltOnline-Direkt
Weitere aktuelle
Urteile
************************************************************
*2* Das Thema des Monats
>> Gurtpflicht für Nutzfahrzeuge
Die EU-Kommission hat einen neuen Richtlinienvorschlag
angenommen, mit dem ab Juli 2004 der Einbau
von Sicher-
heitsgurten in allen neu in den Verkehr gebrachten
Fahr-
zeugtypen vorgeschrieben wird. Bislang mussten
nur Personen-
kraftwagen mit Sicherheitsgurten ausgestattet
sein. Künftig
müssen auch alle anderen Fahrzeugklassen,
insbesondere
Klein- und Omnibusse, leichte Nutzfahrzeuge,
Lastkraftwagen
usw. damit ausgestattet werden.
Insgesamt werden jedes Jahr fast zwei Millionen
Nutzfahr-
zeuge von der Neuregelung betroffen sein.
Die Maßnahme
ist Teil des Europäischen Aktionsprogramms
für die Straßen-
verkehrssicherheit, mit dem die Zahl der
Verkehrstoten bis
2010 halbiert werden soll.
Der für die Unternehmenspolitik zuständige
Kommissar Erkki
Liikanen zeigte sich erfreut über diese
Initiative der
Kommission. Sie ergänze die im April
vom Europäischen
Parlament und dem Rat getroffenen Maßnahmen
zur Gurtanlege-
pflicht. Mit ihr lasse sich die passive Sicherheit
von
Fahrzeugen beträchtlich erhöhen
und so die unannehmbar hohe
Zahl der Verkehrsopfer auf Europas Straßen
reduzieren.
Das Europäische Parlament und der Rat
haben im April eine
Richtlinie verabschiedet, die das Anlegen
des Sicherheits-
gurts sowie die Verwendung spezieller Rückhaltesysteme
für
Kinder unter drei Jahren vorschreibt. Diese
Bestimmungen
müssen bis spätestens 9. Mai 2006
umgesetzt werden. Durch
die Gurtanlegepflicht wird die Zahl der Verkehrsopfer
deutlich verringert werden. In den meisten
Mitgliedstaaten
legt zwar die überwiegende Mehrheit
der Fahrzeuginsassen
den Sicherheitsgurt an, dennoch stirbt jeder
zweite Unfall-
tote deshalb, weil er zum Unfallzeitpunkt
nicht ange-
schnallt war. Die Gurtanlegepflicht kann
erst dann einen
maximalen Schutzeffekt bewirken, wenn die
meisten Fahrzeuge
mit Gurten ausgestattet sind. Durch die Ausweitung
der
Gurteinbaupflicht auf alle Fahrzeuge unternimmt
die
Europäische Kommission einen weiteren
Schritt zur Erhöhung
der Straßenverkehrssicherheit.
Hintergrund:
Bereits seit Januar 1998 müssen Personenkraftwagen,
die in
Verkehr gebracht werden, auf allen Sitzen
mit Sicherheits-
gurten ausgestattet sein. Dies betrifft jedes
Jahr 14
Millionen Neufahrzeuge. Die wichtigste Neuregelung
für PKW
besteht in der Vorschrift, dass Kinder unter
drei Jahren
nur noch in geeigneten Kindersitzen befördert
werden
dürfen, für deren Genehmigung strenge
Kriterien gelten.
Diese Bestimmungen gelten ebenso für
leichte Nutzfahrzeuge,
da diese manchmal auch für private Zwecke
verwendet werden.
In den kommenden Jahren werden insgesamt etwa
zwei
Millionen Nutzfahrzeuge jährlich von
der Gurteinbaupflicht
betroffen sein. Zu diesen Nutzfahrzeugen
zählen auch Reise-
busse; in diesen soll das Tragen des Sicherheitsgurts
ver-
hindern, dass Fahrgäste aus dem Fahrzeug
geschleudert
werden, wenn dieses umkippt. Zahlreiche Busfahrgäste
kommen
nämlich Jahr für Jahr unter besonders
dramatischen
Umständen ums Leben, weil sie unter
dem Fahrzeug einge-
quetscht sind und sich nicht befreien können.
Auch für
Stadtomnibusse kann die Installation von
Sicherheitsgurten
vorgeschrieben werden, da diese auch Strecken
auf Haupt-
verkehrsstraßen und sogar auf Autobahnen
zurücklegen. Die
Verbesserung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer
bleibt
ein wichtiges Anliegen der Europäischen
Union.
Quelle: Pressestelle der EU-Kommission
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Fahranfängerfortbildungsverordnung
Das Jahresabo Verkehrsrecht erhalten Sie für
EURO 22,99 -
Das sind nicht einmal 2 EURO im Monat!:
AnwaltOnline-Direkt
************************************************************
*3* Neues bei AnwaltOnline
1. Wie immer aktualisieren und ergänzen
wir laufend unsere
Urteilsdatenbank und erweitern
unser Angebot für Sie.
2. AnwaltOnline bietet mehr als Rechtsinformationen
zum
Verkehrsrecht. Auch zu den Gebieten
des Mietrechts,
des Arbeitsrechtes, des Betreuungsrechts
und des
Familienrechtes erhalten Sie
umfangreiche kostenfreie
Informationen.
Weiterhin bietet Ihnen AnwaltOnline
die Möglichkeit,
sich direkt von unseren Anwälten
beraten zu lassen,
sollten Sie Ihr Problem einmal
nicht über unsere
Website lösen können.
http://www.anwon.net/b.asp?x=VR
3. Sie nutzen unsere Webseiten häufig?
Bleiben Sie immer
auf dem neuesten Stand - AnwaltOnline
Direkt sendet
Ihnen via Mail alle Updates
und die neuesten Informationen
zu (ca. 60-90 Emails/Monat im
Gesamtbereich). Zusätzlich
gibt es viele exclusive Extras
auf unseren Seiten.
Für EURO 22,99 im Jahr
entgeht Ihnen nichts mehr.
Alle AnwaltOnline Direkt Abonnenten
erhalten zudem ange-
forderte Beratungsleistungen
ohne Vorauskasse.
Wie Sie abonnieren und was Sie
sonst noch von AnwaltOnline
Direkt haben, erfahren Sie unter
http://www.anwon.net/direkt.asp?x=VN
4. Sie haben Interesse an anderen Rechtsgebieten?
Abonnieren Sie doch einfach
einen unserer kostenlosen
Newsletter zum Thema Ihres Interesses:
Arbeitsrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=AR
Mietrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=MR
Familienrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=FR
Reiserecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=RR
Betreuungsrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=BR
Verkehrsrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=VR
5. Fragen und Meinungen mit anderen Besuchern
austauschen?
Nutzen Sie unser Forum, um Ihre
Fragen zu stellen. Bitte
beachten Sie hierbei, daß
über das Forum keine Rechts-
beratung durch Anwälte
erfolgt. Die Fragen werden auch
nicht von AnwaltOnline beantwortet.
Forum
für Fragen und Themen zum Verkehrsrecht
************************************************************
*4* Kontakt / Abonnieren
/ Kündigen
Um AnwaltOnline zu kontaktieren
oder einen
Verbesserungsvorschlag
zu machen:
mailto:kontakt@anwaltonline.com
Um das Abonnement zu kündigen,
senden Sie eine email
mit der Adresse, unter
der Sie eingetragen sind an:
mailto:leave-VR-news@anwaltonline.org
oder besuchen Sie http://www.anwaltonline.com/l.asp?x=VR
Um zu abonnieren, senden
Sie eine email an:
mailto:join-VR-news@anwaltonline.org
oder besuchen Sie http://www.anwaltonline.com/j.asp?x=VR
Wenn Sie Ihre Adresse ändern
wollen, so tragen Sie sich
mit Ihrer alten Adresse
aus und abonnieren den Newsletter
erneut unter Ihrer neuen
Adresse oder besuchen Sie
http://www.anwaltonline.com/c.asp?x=VR
Für Werbung auf AnwaltOnline,
senden Sie eine mail an:
mailto:sales@anwaltonline.com
Inhalte von AnwaltOnline
auch auf Ihrer Webseite?
Sprechen Sie mit uns -
Wir haben Lösungen für jede
Webseite.
mailto:winter@anwaltonline.com?subject=Content-Anfrage
************************************************************
*5* (P) (C) 2003 AnwaltOnline
Dieser Newsletter darf nur vollständig
und mit vorheriger
Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht
werden. Die
private, nicht-kommerzielle Weiterleitung
ist ausdrücklich
gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum
des jeweiligen
Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit,
Vollständigkeit und
Aktualität wird nicht übernommen.
Urteile gelten nur für den
vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht
ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen
werden.
************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von http://www.AnwaltOnline.com