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* AnwaltOnline - Verkehrsrecht
Juni 2003 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/verkehrsrecht/
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* ISSN: 1619-7151
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*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
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*4* Kontakt
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*5* Disclaimer
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*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Versicherungsschutz, wenn der Zündschlüssel
stecken
gelassen wurde?
Wird das Kraftfahrzeug gestohlen, wenn
der Zündschlüssel
stecken gelassen wurde, so bedeutet dies
nicht zwangsläufig,
daß damit auch der Kasko-Versicherungsschutz
verloren geht.
Ein grob fahrlässiges Verhalten des
Kraftfahrers liegt nicht
vor, wenn dieser sein Fahrzeug verläßt,
um bei einer Panne
behilflich zu sein, ohne den Eindruck zu
haben, daß es sich
hier um einen Trick handelt.
Im vorliegenden Fall hatte ein Kraftfahrer
gehalten, um
einer Autofahrerin, die augenscheinlich eine
Panne hatte, zu
helfen. Während sich der Helfer den
Motorraum des Wagens
ansah, stahlen zwei Unbekannte den Wagen
des Kraftfahrers.
Die Kraftfahrerin verschwand ebenfalls.
Die Kasko-Versicherung des Opfers verweigerte
die Schadens-
regulierung, da hier grob fahrlässiges
Verhalten vorläge.
Dieser Ansich schloß sich das Gericht
nicht an. Dem Helfer
sei es nicht anzulasten, daß er angehalten
habe. Die Vor-
täuschung der Panne konnte ihm nicht
bekannt gewesen sein.
Da er nicht damit rechnen konnte, daß
der Wagen innerhalb
so kurzer Zeit gestohlen werden würde,
sei ihm der Umstand,
daß er den Zündschlnssel stecken
gelassen hatte, nicht an-
zulasten.
OLG Frankfurt - Az: 3 U 239/01
>> 100%-Garantie beim Autokauf?
Eine Zusicherung eines Autohändlers,
daß ein bestimmter
Fehler nach einer Reparatur "nie mehr" auftreten
wird, muß
nicht gegeben werden. Im vorliegenden Fall
hatte der Ver-
käufer eine solche Zusicherung verweigert.
Der Käufer wollte
daraufhin den Kaufvertrag rückgängig
machen. Hierfür gab es
nach Ansicht des Gerichts keine rechtliche
Grundlage. Da
sich der Käufer auf die Nachbesserung
eingelassen hatte,
verstößt die zusätzlich geforderte
Zusicherung gegen Treu
und Glauben, da der Mangel durch die Nachbesserung
behobe
wurde.
OLG Saarbrücken - Az:4 U 152/02-20
>> Fahrrad auf dem Bürgersteig
kann teuer werden
Stößt eine verbotswidrig
auf dem Bürgersteig fahrenden Rad-
fahrerin mit einem aus einer Hofeinfahrt
rückwärts heraus-
fahrenden Kraftwagen zusammen, so ist der
entstehende
Schaden von der Radfahrerin alleine zu tragen,
sofern kein
Verschulden seitens des Kraftfahrers besteht.
In einem
solchen Fall tritt die Betriebsgefahr des
Kraftwagens
komplett zurück.
OLG Celle - Az: 14U222/02
>> Alkoholabhängigen kann der Führerschein
auch ohne
Trunkenheit im Straßenverkehr
entzogen werden
Einem Alkoholabhängigen kann auch
dann der Führerschein
entzogen werden, wenn er außerhalb
des Straßenverkehrs
alkoholisiert war. Dies kommt in Betracht,
wenn der Alkohol-
abhängige in alkoholisiertem Zustand
angetroffen wird und
die Abgabe eines medizinisch-psychologischen
Gutachtens
verweigert. Dies lässt darauf schließen,
dass er zum Führen
eines Kraftfahrzeugs ungeeignet ist.
VG Berlin, 20.3.2003 - Az: VG 27 A 396.02
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>> Behindertenparkplatz - für
wen eigentlich?
>> Wild auf der Fahrbahn - Beweislast
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Weitere aktuelle
Urteile
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*2* Das Thema des Monats
>> Neue Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des
Rates über Sportboote
Die Europäische Kommission hat die Annahme
einer neuen
Richtlinie des Europäischen Parlaments
und des Rates über
Sportboote begrüßt. Die neue Richtlinie
berücksichtigt
sowohl Binnenmarkt- als auch Umweltschutzbelange
und er-
weitert den Geltungsbereich der ursprünglichen
Sportboote-
Richtlinie um Wasserskooter. Nach der Einigung
von
Parlament und Rat sollen die Grenzwerte für
Abgas- und
Geräuschemissionen von Sportbooten schrittweise
vom 1.
Januar 2005 bis 1. Januar 2007 gesenkt werden.
Zusätzlich
wurden einige Änderungen zur Beseitigung
möglicher
technischer Handelshemmnisse vorgenommen,
mit denen der
freie Warenverkehr mit Sportbooten und ihren
Bauteilen im
Binnenmarkt gefördert werden soll.
Von der neuen Regelung erhofft man sich eine
Reduzierung
der jährlichen Emissionen von Kohlenmonoxid,
Kohlenwasser-
stoffen, Stickoxiden und verschiedener anderer
Schadstoff-
emissionen von Sportbooten in der EU um über
50 %, wenn die
Grenzwerte vollständig in Kraft gesetzt
sind. Von den rund
800 000 jährlich hergestellten Sportbooten
sind über 95 %
Motorboote. Diese Boote können durch
ihre Abgase gerade in
den Sommermonaten einen starken Anstieg der
Luft- und
Wasserverschmutzung verursachen. Zudem werden
sie häufig
gerade in Erholungsgebieten an der Küste
oder auf Seen ein-
gesetzt, deren natürlich niedriger Geräuschpegel
oft eine
wichtige und seltene natürliche Ressource
darstellt. Um
diese Umweltbelastung der Sportboote zu vermindern,
hatte
die Kommission bereits im Oktober 200 eine
Änderung der
Richtlinie 94/25/EG vorgeschlagen.
Die neue Richtlinie nimmt zusätzlich
einige Änderungen an
den Grundanforderungen der Richtlinie 94/25/EG
vor. Für die
Konformitätsbewertung wird eine große
Bandbreite an Modulen
eingeführt, die den Boot- und Motorenherstellern
mehr Wahl-
freiheit bei Auslegung und Bau von Sportbooten
lässt. Die
Annahme der neuen Richtlinie verpflichtet
die Europäische
Kommission überdies, die Möglichkeiten
für weitere Ver-
besserungen der Umweltverträglichkeit
von Sportbooten zu
prüfen. Die Kommission wird ihren Bericht
darüber bis Ende
2006 vorlegen und gegebenenfalls bis Ende
2007 dem Euro-
päischen Parlament und dem Rat weitere
Legislativvorschläge
unterbreiten.
Quelle: PM EU-Kommission
>> Bei Auslandsreisen empfiehlt sich
der neue Führerschein
Wenn in den kommenden Wochen die Vorbereitungen
für den
diesjährigen Sommerurlaub getroffen
werden, dann sollte
besonders bei Reisen ins Ausland auch an
den rechtzeitigen
Umtausch des früheren Führerscheins
aus "Pappe" in einen
modernen EU-Führerschein im handlichen
Scheckkartenformat
gedacht werden. Auch wenn die älteren
Führerscheine grund-
sätzlich im In- und Ausland anerkannt
werden müssen, so
können immer wieder auftretende Probleme
zum Beispiel bei
Polizeikontrollen oder auch beim Anmieten
eines Fahrzeugs
wegen eines veralteten Fotos oder unleserlicher
Angaben
von vornherein vermieden werden. Darauf weist
die Bundes-
druckerei hin, die seit 1999 den EU-Kartenführerschein
in
Berlin zentral produziert und personalisiert.
Ein
internationaler Führerschein ist übrigens
nur noch gegen
Vorlage eines neuen EU-Kartenführerscheins
erhältlich.
Der Umtausch erfolgt über die zuständige
Fahrerlaubnis-
behörde. Je nach Erhalt der Daten -
online über das digitale
Antragssystem DIGANT oder über den herkömmlichen
Postweg -
beläuft sich die Umtauschfrist im Schnitt
auf zwei bis drei
Wochen. Gegen Erstattung einer entsprechenden
Gebühr bietet
die Bundesdruckerei den Fahrerlaubnisbehörden
und damit
jedem Antragsteller den Express-Führerschein
an: 24 Stunden
nach Eintreffen der entsprechenden Daten
liegt das Dokument
abholbereit bei der Behörde vor.
Quelle: PM Bundesdruckerei
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>> Schuldanerkenntnis am Unfallort
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