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* AnwaltOnline - Verkehrsrecht
März 2003 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/verkehrsrecht/
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* ISSN: 1619-7151
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Disclaimer
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*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Rückabwicklung eines Autoleasingvertrages
- Geld zurück?
Wird ein Neuwagenleasingvertrag abgeschlossen,
wobei das
Altfahrzeug in Zahlung gegeben wird, so kann
der ange-
rechnete Geldbetrag nicht bei Vertragsrückabwicklung
zurück-
verlangt werden. Die Rückgabe des Altfahrzeuges
ist aus-
reichend.
BGH - Az: VIII ZR 119/02
>> Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn ein
Unfallschaden
bagatellisiert wurde
Teilt der Verkäufer eines Fahrzeuges
einen Unfallschaden
mit, bagatellisiert er diesen jedoch, so
kann der Käufer
den Kaufvertrag widerrufen. In solchen Fällen
gilt das
Rückgaberecht sogar dann, wenn jegliche
Gewährleistungsan-
sprüche zwischen Käufer und Verkäufer
ausgeschlossen worden
sind, da der Verkäufer dann regelmäßig
arglistig gehandelt
hat.
Ein Verkäufer kommt seiner Aufklärungspflicht
nicht nach,
wenn er lediglich auf einen Unfallschaden
hinweist. Der
Verkäufer muss dem Käufer auch
die eingetretenen Schäden,
so weit diese ihm bekannt sind, offenlegen.
OLG Koblenz - Az.: 5 U 786/02
>> Fahrt durch Schlaglöcher - Schadenersatz?
Wird mit dem Fahrzeug achtlos durch
Schlaglöcher gefahren,
so besteht für Schäden am Fahrzeug
kein Anspruch auf
Schadenersatz.
Im vorliegenden Fall war der Kläger
auf einer Nebenstraße in
ein regenwassergefüllte Schlaglöcher
geraten und erlitt
einen Sachen am Fahrzeug. Der Kläger
war der Ansicht, daß
die Kommune als Betreiber der Straßen
ihrer Sorgfaltspflicht
nicht ausreichend nachgekommen war.
Der Kläger geriet in einer Baustelle
in ein Schlagloch. Da
auf die Baustelle jedoch mit einem Warnschild
hingewiesen
wurde und das Schlagloch trotz Dunkelheit
bei entsprechender
Sorgfalt erkennbar war wurde die Klage abgewiesen.
LG Osnabrück - Az: 1 O 2985/02
>> Glätteunfälle - Schadensersatz
Nicht nur besonders gekennzeichnete
Fußgängerüberwege
sondern auch Straßenübergänge
mit lebhaften Fußgängerverkehr
sind streupflichtig. Ebenso sind Bürgersteige
vor kommunalen
Gebäuden rechtzeitig abzustreuen.
Vorliegend wurde zwei Frauen in unabhängigen
Verfahren
Schadenersatz zugesprochen, die im einen
Fall auf schnee-
glatter Straße und im anderen Fall
auf dem Bürgersteig aus-
gerutscht waren.
OLG Hamm - Az: 9 U 49/02 und 9 U 47/02
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Monat zusätzlich:
>> Auto-Hauptuntersuchung schlampig - Unfall
>> Serviceheft gefälscht - arglistige
Täuschung!
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Weitere aktuelle Urteile
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*2* Das Thema des Monats
>> Der Verkehrsunfallschaden
>> Allgemeines zum Schaden
Wer verpflichtet ist, einen Schaden zu ersetzen,
hat den
Zustand herzustellen, der bestehen würde,
wenn der zum
Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten
wäre. Dabei
kann im Falle von Personenschäden und
Sachschäden vom
Geschädigten der Geldbetrag verlangt
werden, den er be-
nötigt, um den Schaden zu beseitigen
(§ 249 BGB). Bei einem
Verkehrsunfall hängen Art und Höhe
des Schadensersatzes also
ebenfalls davon ab, ob der Unfall für
den Schaden ursächlich
gewesen ist.
Nach dem geschädigten Rechtsgut lässt
sich unterscheiden
zwischen Personenschäden und Sachschäden.
Während bei Sach-
schäden immer nur materielle Schäden
ersetzt werden, also
solche, die sich in einem finanziellen Verlust
ausdrücken
lassen, gibt es bei Personenschäden
auch den Ersatz nicht
materieller Schäden (§ 253 BGB).
Man spricht hier vom
Schmerzensgeld.
>> Was sind materielle Personenschäden,
wenn ein Verkehrs-
teilnehmer verletzt wird?
Darunter sind zunächst sämtliche
finanziellen Nachteile zu
verstehen, die jemand dadurch erleidet, dass
es infolge des
Unfalls zu einer Körperverletzung bzw.
Gesundheitsbeein-
trächtigung gekommen ist.
Insbesondere sind dies:
- Arzt- und Krankenhauskosten,
- Einkommensausfall wegen Krankheit,
- Erwerbsunfähigkeit oder eingeschränkte
Erwerbsfähigkeit.
Der Ersatz dieser Schäden gegenüber
dem Geschädigten wird
i. d. R. von gesetzlichen oder privaten Versicherungen
über-
nommen, z. B. von der Krankenkasse oder der
Rentenver-
sicherung. Entstehender Einkommensausfall
bei Arbeitnehmern
in der Zeit unmittelbar nach dem Unfall wird
durch die
Bestimmungen über die Lohnfortzahlung
im Krankheitsfall in
den meisten Fällen ausgeglichen. Dies
bedeutet aber nicht,
dass der für die Schäden verantwortliche
Unfallverursacher
bzw. die dahinter stehende Haftpflichtversicherung
letzten
Endes nicht doch zur Kasse gebeten werden.
Tatsächlich
gehen die zunächst bestehenden Ansprüche
des Geschädigten
gegen den Schädiger in den Fällen,
in denen Versicherungen
und Arbeitgeber eintreten, kraft Gesetzes
auf diese über
und können von ihnen geltend gemacht
werden. So erklärt
sich auch die von den Versicherungen im Zusammenhang
mit
ihrer Leistung gestellte Frage, ob für
den Schadenseintritt
ein Dritter verantwortlich ist.
- Ersatz für Hausarbeit
Ein Ehegatte oder Elternteil, der wegen einer
Verletzung
seine unterhaltsrechtliche Verpflichtung,
Hausarbeit zu
leisten, nicht erfüllen kann, kann als
Schaden die Kosten
einer Ersatzkraft auch dann verlangen, wenn
eine solche
nicht angestellt wird.
- Finanzierungskosten
Müssen, bevor eine Versicherung eintritt,
die Kosten für die
Schadensbeseitigung finanziert werden, so
umfasst der
Schadensersatzanspruch auch die Finanzierungskosten,
ins-
besondere entstehende Zinsen.
Bei AnwaltOnline Direkt finden Sie diesen
Monat zusätzlich:
>> Was gilt für den Anspruch auf Schmerzensgeld?
>> Was gehört zu den Sachschäden?
>> Verabschiedung der Lkw-Mauthöhe-Verordnung
am 26.2.2003
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