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* AnwaltOnline - Verkehrsrecht März 2003 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/verkehrsrecht/ *
* ISSN: 1619-7151 *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Disclaimer
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*1* Interessante Urteile & Neues
>> Rückabwicklung eines Autoleasingvertrages - Geld zurück?
Wird ein Neuwagenleasingvertrag abgeschlossen, wobei das
Altfahrzeug in Zahlung gegeben wird, so kann der ange-
rechnete Geldbetrag nicht bei Vertragsrückabwicklung zurück-
verlangt werden. Die Rückgabe des Altfahrzeuges ist aus-
reichend.BGH - Az: VIII ZR 119/02
>> Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn ein Unfallschaden
bagatellisiert wurdeTeilt der Verkäufer eines Fahrzeuges einen Unfallschaden
mit, bagatellisiert er diesen jedoch, so kann der Käufer
den Kaufvertrag widerrufen. In solchen Fällen gilt das
Rückgaberecht sogar dann, wenn jegliche Gewährleistungsan-
sprüche zwischen Käufer und Verkäufer ausgeschlossen worden
sind, da der Verkäufer dann regelmäßig arglistig gehandelt
hat.
Ein Verkäufer kommt seiner Aufklärungspflicht nicht nach,
wenn er lediglich auf einen Unfallschaden hinweist. Der
Verkäufer muss dem Käufer auch die eingetretenen Schäden,
so weit diese ihm bekannt sind, offenlegen.OLG Koblenz - Az.: 5 U 786/02
>> Fahrt durch Schlaglöcher - Schadenersatz?
Wird mit dem Fahrzeug achtlos durch Schlaglöcher gefahren,
so besteht für Schäden am Fahrzeug kein Anspruch auf
Schadenersatz.
Im vorliegenden Fall war der Kläger auf einer Nebenstraße in
ein regenwassergefüllte Schlaglöcher geraten und erlitt
einen Sachen am Fahrzeug. Der Kläger war der Ansicht, daß
die Kommune als Betreiber der Straßen ihrer Sorgfaltspflicht
nicht ausreichend nachgekommen war.
Der Kläger geriet in einer Baustelle in ein Schlagloch. Da
auf die Baustelle jedoch mit einem Warnschild hingewiesen
wurde und das Schlagloch trotz Dunkelheit bei entsprechender
Sorgfalt erkennbar war wurde die Klage abgewiesen.
LG Osnabrück - Az: 1 O 2985/02>> Glätteunfälle - Schadensersatz
Nicht nur besonders gekennzeichnete Fußgängerüberwege
sondern auch Straßenübergänge mit lebhaften Fußgängerverkehr
sind streupflichtig. Ebenso sind Bürgersteige vor kommunalen
Gebäuden rechtzeitig abzustreuen.
Vorliegend wurde zwei Frauen in unabhängigen Verfahren
Schadenersatz zugesprochen, die im einen Fall auf schnee-
glatter Straße und im anderen Fall auf dem Bürgersteig aus-
gerutscht waren.OLG Hamm - Az: 9 U 49/02 und 9 U 47/02
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>> Auto-Hauptuntersuchung schlampig - Unfall
>> Serviceheft gefälscht - arglistige Täuschung!Für EURO 1,92 im Monat sind auch Sie dabei! (Nur Jahres-
abonnement möglich) - AnwaltOnline-DirektWeitere aktuelle Urteile
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>> Der Verkehrsunfallschaden
>> Allgemeines zum Schaden
Wer verpflichtet ist, einen Schaden zu ersetzen, hat den
Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum
Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Dabei
kann im Falle von Personenschäden und Sachschäden vom
Geschädigten der Geldbetrag verlangt werden, den er be-
nötigt, um den Schaden zu beseitigen (§ 249 BGB). Bei einem
Verkehrsunfall hängen Art und Höhe des Schadensersatzes also
ebenfalls davon ab, ob der Unfall für den Schaden ursächlich
gewesen ist.
Nach dem geschädigten Rechtsgut lässt sich unterscheiden
zwischen Personenschäden und Sachschäden. Während bei Sach-
schäden immer nur materielle Schäden ersetzt werden, also
solche, die sich in einem finanziellen Verlust ausdrücken
lassen, gibt es bei Personenschäden auch den Ersatz nicht
materieller Schäden (§ 253 BGB). Man spricht hier vom
Schmerzensgeld.>> Was sind materielle Personenschäden, wenn ein Verkehrs-
teilnehmer verletzt wird?Darunter sind zunächst sämtliche finanziellen Nachteile zu
verstehen, die jemand dadurch erleidet, dass es infolge des
Unfalls zu einer Körperverletzung bzw. Gesundheitsbeein-
trächtigung gekommen ist.Insbesondere sind dies:
- Arzt- und Krankenhauskosten,
- Einkommensausfall wegen Krankheit,
- Erwerbsunfähigkeit oder eingeschränkte Erwerbsfähigkeit.
Der Ersatz dieser Schäden gegenüber dem Geschädigten wird
i. d. R. von gesetzlichen oder privaten Versicherungen über-
nommen, z. B. von der Krankenkasse oder der Rentenver-
sicherung. Entstehender Einkommensausfall bei Arbeitnehmern
in der Zeit unmittelbar nach dem Unfall wird durch die
Bestimmungen über die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in
den meisten Fällen ausgeglichen. Dies bedeutet aber nicht,
dass der für die Schäden verantwortliche Unfallverursacher
bzw. die dahinter stehende Haftpflichtversicherung letzten
Endes nicht doch zur Kasse gebeten werden. Tatsächlich
gehen die zunächst bestehenden Ansprüche des Geschädigten
gegen den Schädiger in den Fällen, in denen Versicherungen
und Arbeitgeber eintreten, kraft Gesetzes auf diese über
und können von ihnen geltend gemacht werden. So erklärt
sich auch die von den Versicherungen im Zusammenhang mit
ihrer Leistung gestellte Frage, ob für den Schadenseintritt
ein Dritter verantwortlich ist.- Ersatz für Hausarbeit
Ein Ehegatte oder Elternteil, der wegen einer Verletzung
seine unterhaltsrechtliche Verpflichtung, Hausarbeit zu
leisten, nicht erfüllen kann, kann als Schaden die Kosten
einer Ersatzkraft auch dann verlangen, wenn eine solche
nicht angestellt wird.- Finanzierungskosten
Müssen, bevor eine Versicherung eintritt, die Kosten für die
Schadensbeseitigung finanziert werden, so umfasst der
Schadensersatzanspruch auch die Finanzierungskosten, ins-
besondere entstehende Zinsen.Bei AnwaltOnline Direkt finden Sie diesen Monat zusätzlich:
>> Was gilt für den Anspruch auf Schmerzensgeld?
>> Was gehört zu den Sachschäden?
>> Verabschiedung der Lkw-Mauthöhe-Verordnung am 26.2.2003Für EURO 1,92 im Monat sind auch Sie dabei! (Nur Jahres-
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