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* AnwaltOnline - Verkehrsrecht
Januar 2003 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/verkehrsrecht/
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* ISSN: 1619-7151
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Disclaimer
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*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Autoschaden in einer Waschanlage
Der Fahrzeugeigentümer, der den
Betreiber einer Autowasch-
straße auf Schadensersatz in Anspruch
nimmt, weil sein Pkw
beim Durchlaufen der Waschanlage beschädigt
worden ist, muss
zumindest darlegen und beweisen, dass die
Schadensursache
allein aus dem Verantwortungsbereich des
Betreibers her-
rührt. Ist diese Feststellung nicht
möglich, liegt das
Risiko der Unaufklärbarkeit der Schadensursache
beim Fahr-
zeugeigentümer.
Der Waschstraßenbetreiber genügt
grundsätzlich seiner
Verkehrssicherungspflicht, wenn die von ihm
betriebene An-
lage den allgemein anerkannten Regeln der
Technik ent-
spricht.
OLG Hamm, Urt. V. 12.04.2002 - 12 U 170/01
Quelle: NJW RR 2002, 1459
>> Genügend Abstand zu geparkten Autos
halten!
Geparkte Fahrzeuge müssen immer
mit genügend Sicherheits-
abstand passiert werden, da damit zu rechnen
ist, daß
plötzlich aus einer sich öffnenden
Fahrzeugtür Insassen
heraustreten.
Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall
haftete der
Fahrer für 2/3 des Schadens, der verursacht
wurde, da der
Fahrer mit einem zu geringen Seitenabstand
an einem Auto
vorbeifuhr, dessen Tür in diesem Moment
geöffnet wurde.
LG Berlin - AZ: 58 S 194/00
>> Geschwindigkeitsmessung unmittelbar vor
Ortstafelende
Wird die Geschwindigkeit unmittelbar
- vorliegend 50-60 m
- vor dem Ortstafelende gemessen, so ist
dies ein besonderer
Tatbestand, der die Annahme eines Ausnahmefalles
recht-
fertigen kann.
Soll dennoch ein Fahrverbot verhängt
werden, so ist vom
Tatrichter in der Urteilsbegründung
darzulegen, welche Um-
stände die Unterschreitung des Mindestabstandes
von ca. 200
m bei der polizeilichen Verkehrsüberwachung
bzw. das Nicht-
einhalten der Richtlinien für die polizeiliche
Überwachung
rechtfertigten und daher die Verhängung
eines Fahrverbotes
gerechtfertigt ist.
Bayerisches OLG, 27.6.2002 - AZ: 1ObOWi221/01
>> Parken auf der Fahrbahn neben einem unbenutzbaren
Teil
des Parkstreifens
1. Beim Vorhandensein eines ausreichend
befestigten Park-
streifen verstößt das Parken am
Fahrbahnrand neben diesem
Parkstreifen unabhängig davon, ob die
Parkbucht durch ge-
parkte Fahrzeuge besetzt ist oder nicht,
gegen STVO § 12
Abs 4 S 1 (vergleiche OLG Hamm, 1979-03-14,
6 Ss OWi
2455/78, VRS 57, 367 (1979)). Dabei kommt
es selbstver-
ständlich auch nicht darauf an, ob das
Abstellen von Fahr-
zeugen dadurch verhindert wird, daß
auf dem Parkstreifen
vorübergehend irgendwelche anderen Gegenstände
(zB Umzugs-
gut, Müllcontainer, Warenlieferung für
die Anlieger usw)
abgelegt worden sind. Voraussetzung ist jedoch,
daß es
sich - ähnlich dem Parken - erkennbar,
um eine zeitlich
begrenzte Inanspruchnahme des Parkstreifens
handelt, welche
dessen Sinn- und Zweckbestimmung für
den ruhenden Verkehr
unberührt läßt.
2. Diese Voraussetzungen liegen nicht vor,
wenn der Park-
streifen nicht nur vorübergehend belegt,
sondern aufgrund
der Lagerung von Baumaterial erkennbar für
den ruhenden
Verkehr unbenutzbar ist, und zwar in einer
räumlichen Aus-
dehnung, daß das abgestellte Fahrzeug
in voller Länge
daneben Platz finden kann.
3. Neben einem nicht benutzbaren Parkstreifen
darf geparkt
werden (so auch BayObLG München, 1984-11-15,
1 Ob OWi
342/84, VRS 68, 139 (1985)).
KG Berlin - AZ: 2 Ss 229/89 - 3 Ws (B) 349/89
Fundstelle
VRS 78, 218-219 (1990) (red. Leitsatz und
Gründe)
NZV 1990, 200-201 (Leitsatz und Gründe)
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Monat zusätzlich:
>> Grobe Fahrlässigkeit bei "Sekundenschlaf"?
>> Zulässigkeit des Parkens auf der
rechten Fahrbahnseite
unter unterbrochenen Parkstreifen
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Weitere aktuelle Urteile
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*2* Das Thema des Monats
>> Inkrafttreten der fünften Stufe der
Ökologische Steuer-
reform
Mit der fünften Stufe der ökologischen
Steuerreform werden
zum 1. Januar 2003 die Mineralölsteuer
auf Benzin und
Diesel um 3,07 Cent je Liter angehoben. Zudem
wird die
ökologische Steuerreform mit dem Gesetzentwurf
zur Fort-
führung der ökologischen Steuerreform
weiterentwickelt.
Insofern ist u.a. vorgesehen, die Steuerermäßigung
für
Erdgas, das als Kraftstoff in Fahrzeugen
verwendet wird,
wird bis Ende des Jahres 2020 zu verlängern.
In einer ersten Stufe wurden ab 1. November
2001 Benzin
und Diesel mit einem Schwefelgehalt von höchstens
50 ppm
(schwefelarm) (ppm = parts per million, d.
h. höchstens
50 Milligramm Schwefel je Kilogramm Kraftstoff)
bei der
Mineralölsteuer um drei Pfennig besser
gestellt.
In der zweiten Stufe ab 1. Januar 2003 gilt
diese steuer-
liche Bevorzugung für Kraftstoffe, die
höchstens noch 10
ppm Schwefel (schwefelfrei) enthalten. Schwefeldioxid-
emissionen tragen erheblich zur Versauerung
bei. Diese
schädigt empfindliche Ökosysteme
und kann auch zu schweren
Schäden an modernen und historischen
Gebäuden führen. Die
Schwefeldioxidbelastungen in den Städten
können vor allem
bei Personen mit Erkrankungen der Atemwege
zu gesundheit-
lichen Beeinträchtigungen führen.
Deshalb wurden neben den
Erleichterungen für schwefelfreie Kraftstoffe
auch
Schwefelgrenzwerte für schweres Heizöl
ab 2003 und für
leichtes Heizöl ab 2008 neu festgelegt
bzw. verschärft.
Quelle: PM der Bundesregierung
>> Umtausch "alter" Führerscheine wird
empfohlen
Besonders bei Reisen ins Ausland kann es sinnvoll
sein,
seinen "alten" Führerschein im "Papierformat"
in einen
neuen und modernen Führerschein im "Scheckkartenformat"
umzutauschen. Darauf weist das Bundesministerium
für Ver-
kehr-, Bau- und Wohnungswesen hin. Zwar müssen
die "alten"
Papierführerscheine grundsätzlich
auch bei Reisen ins
Ausland anerkannt werden, dennoch sollten
Schwierigkeiten,
z. B. bei Polizeikontrollen wegen eines veralteten
Fotos
oder unleserlicher Angaben oder etwa auch
beim Anmieten
eines Fahrzeuges, von vornherein ausgeschlossen
werden.
Das Umtauschverfahren ist über die zuständige
Fahrerlaub-
nisbehörde (je nach Land Straßenverkehrsämter,
Landrats-
ämter, Landeseinwohnerämter) durchzuführen.
Die Herstellung
der Kartenführerscheine erfolgt dann
zentral durch die
Bundesdruckerei in Berlin.
Seit 1999 werden nur noch Führerscheine
im neuen "Scheck-
kartenformat" ausgegeben. "Alte" bleiben
grundsätzlich im
Umfang ihrer bisherigen Berechtigung bestehen
(mit wenigen
Ausnahmen relevant für Lkw, Taxi und
Busfahrer). Dennoch
empfiehlt sich ein freiwilliger Umtausch.
Quelle: PM des BMVBW
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Monat zusätzlich:
>> Einheitliche Regelung von Verkehrsunfallschäden
in der
EU
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