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* AnwaltOnline - Verkehrsrecht
Dezember 2002 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/verkehrsrecht/
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* ISSN: 1619-7151
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Disclaimer
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*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Anspruchsausschluss bei Ausweichen vor
Wild
Einem KfZ-Eigentümer steht ein
Anspruch auf Entschädigungs-
leistung aus einer Teilkasko-Versicherung
nicht zu, wenn er
einem die Straße querenden Jungfuchs
ausweicht, dadurch mit
seinem Wagen ins Schleudern gerät und
von der Fahrbahn ab-
kommt. Es fehlt in einem solchen Fall an
dem Merkmal des
Zusammenst0ßes i.S.d. § 12 Abs.1
S. 1 AKB. Es besteht auch
kein Anspruch gem. §§ 62, 63 VVG
wegen einer ausgeübten
Rettungspflicht. Denn ein Ausweichen ist
für einen Fahrzeug-
führer bei sog. niederem Haarwild objektiv
nicht geboten,
da durch eine Kollision mit derartigen Tieren
allenfalls
geringfügige Schäden am Fahrzeug
zu befürchten sind.
OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 23.1.2002, Az.:
7 U 100/01
>> Verschulden bei Auffahrunfall
Beim Auffahrunfall überwiegt in
der Regel der Haftungs-
anteil des Auffahrenden auch dann, wenn der
Vordermann
grundlos bremst.
OLG Celle, Urt. v. 27.6.2002, Az.: 14 U 248/01
>> Verkehrsunfall von Kind verursacht - Versicherung
der
Gegenseite zahlt
Die Versicherung der Gegenseite muß
für Verkehrsunfälle von
Kindern oder Gebrechlichen aufkommen, da
von Seiten des
Autofahrers bei diesen immer mit einem Verhalten,
welches
nicht der Straßenverkehrsordnung entspricht,
gerechnet
werden muss.
Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall
war ein
6-jähriges Kind mit dem Roller vom Gehweg
abgekommen und
von einem lediglich 10-15 km/h fahrenden
LKW erfaßt worden.
Das Kind wurde hierbei lebensgefährlich
verletzt und erlitt
bleibende Schäden.
Da der Unfall jedoch vom Kind selbst verursacht
worden war,
verweigerte die Versicherung des Fahrers
jegliche Zahlungen.
Weiterhin wurde auf die Verletzung der Aufsichtspflicht
seitens der Mutter verwiesen. Das angerufene
Landgericht
hingegen entschied, dass das Verhalten der
Mutter dem Kind
nicht zum Nachteil gereichen dürfe.
Weiterhin führte das
Gericht an, daß der Fahrer das Kind
permanent im Auge hätte
behalten und notfalls den Gegenverkehr hätte
passieren
lassen müssen, um einen ausreichenden
Sicherheitsabstand zu
gewährleisten. Dem Kind wurde ein Schmerzensgeld
über EURO
50.000,00 zugesprochen, die Versicherung
hat zudem für
Folgeschäden aufzukommen.
LG Ansbach - AZ: 2 O 857/97
>> Bei Müllwagen mindestens zwei Meter
Abstand
Wird ein Müllwagen passiert, so
sollte ein Mindestabstand
von 2 Metern einegehalten oder strikt mit
Schrittge-
schwindigkeit gefahren werden. Für derartige
Situationen
gelten die Regeln für an Haltestellen
wartende Busse, so
die Entscheidung des Gerichts.
Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall
führ ein Auto-
fahrer mit Tempo 20 an einem stehenden Müllwagen
vorbei.
Gleichzeitig versuchte ein Arbeiter, welcher
nicht auf das
herannahende Fahrzeug achtete, die Straße
zu überqueren, um
von der anderen Straßenseite Müllsäcke
einzusammeln. Der
Müllarbeiter wurde vom Fahrzeug erfaßt
und verletzt. Die
Schuld wurde zu gleichen Teilen verteilt,
da der Arbeiter
nicht auf den Verkehr geachtet hatte und
der Autofahrer
nicht die notwendige besondere Vorsicht beim
Vorbeifahren
hatte walten lassen. Die Arbeiter, so das
Gericht, ar-
beiteten oftmals unter Zeitdruck und seien
gegenüber dem
Umgang mit dem Straßenverkehr abgestumpft.
Bei 2 Meter
Mindestabstand oder mit Schrittgeschwindigkeit
sei der
Unfall vermeidbar gewesen.
LG Münster - AZ: 17 O 83/02
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Monat zusätzlich:
>> Haschisch am Steuer
>> Fahrverbot - U. U. sinnlos, wenn die Tat
lange zurück-
liegt
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Weitere aktuelle Urteile
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*2* Das Thema des Monats
>> Autokauf & Haftpflichtversicherung
Insbesondere beim Kauf eines gebrauchten Wagens
von privat
kommt es häufig vor, dass für das
Fahrzeug noch eine
Haftpflichtversicherung besteht. Übersendet
nun der Ver-
käufer des Wagens dem Straßenverkehrsamt
eine Veräußerungs-
anzeige gemäß § 27 Abs. 3
StVZO, tritt der Autokäufer
automatisch in die Rechte und Pflichten des
laufenden
Versicherungsvertrages ein.
In der Veräußerungsanzeige sind
der Verkauf des Wagens,
Datum der Übergabe an den Käufer
sowie dessen Anschrift
anzugeben. Unterbleibt eine Veräußerungsanzeige
beim
Straßenverkehrsamt, haftet der Verkäufer
zusammen mit dem
Käufer für die Versicherungsprämien
des laufenden Ver-
sicherungsjahres.
Der Käufer ist nun aber nicht verpflichtet,
den überge-
gangenen Versicherungsvertrag auf unbestimmte
Zeit fortzu-
führen. Vielmehr steht ihm innerhalb
eines Monates nach
Fahrzeugerwerb ein Sonderkündigungsrecht
zu. Wird ein neuer
Vertrag abgeschlossen, gilt nach § 158h
Versicherungsver-
tragsgesetz der alte Vertrag automatisch
als zum Ver-
sicherungsbeginn des neuen gekündigt.
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Monat zusätzlich:
>> Kabinett berät Verbesserungen der
Sicherheit im See-
verkehr
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*3* Neues bei AnwaltOnline
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