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[AnwaltOnline - Verkehrsrecht Dezember 2002]
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* AnwaltOnline - Verkehrsrecht               Dezember 2002 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/verkehrsrecht/           *
* ISSN: 1619-7151                                          *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Disclaimer

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*1* Interessante Urteile & Neues

>> Anspruchsausschluss bei Ausweichen vor Wild

 Einem KfZ-Eigentümer steht ein Anspruch auf Entschädigungs-
leistung aus einer Teilkasko-Versicherung nicht zu, wenn er
einem die Straße querenden Jungfuchs ausweicht, dadurch mit
seinem Wagen ins Schleudern gerät und von der Fahrbahn ab-
kommt. Es fehlt in einem solchen Fall an dem Merkmal des
Zusammenst0ßes i.S.d. § 12 Abs.1 S. 1 AKB. Es besteht auch
kein Anspruch gem. §§ 62, 63 VVG wegen einer ausgeübten
Rettungspflicht. Denn ein Ausweichen ist für einen Fahrzeug-
führer bei sog. niederem Haarwild objektiv nicht geboten,
da durch eine Kollision mit derartigen Tieren allenfalls
geringfügige Schäden am Fahrzeug zu befürchten sind.

OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 23.1.2002, Az.: 7 U 100/01

>> Verschulden bei Auffahrunfall

 Beim Auffahrunfall überwiegt in der Regel der Haftungs-
anteil des Auffahrenden auch dann, wenn der Vordermann
grundlos bremst.

OLG Celle, Urt. v. 27.6.2002, Az.: 14 U 248/01

>> Verkehrsunfall von Kind verursacht - Versicherung der
   Gegenseite zahlt

 Die Versicherung der Gegenseite muß für Verkehrsunfälle von
Kindern oder Gebrechlichen aufkommen, da von Seiten des
Autofahrers bei diesen immer mit einem Verhalten, welches
nicht der Straßenverkehrsordnung entspricht, gerechnet
werden muss.
Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall war ein
6-jähriges Kind mit dem Roller vom Gehweg abgekommen und
von einem lediglich 10-15 km/h fahrenden LKW erfaßt worden.
Das Kind wurde hierbei lebensgefährlich verletzt und erlitt
bleibende Schäden.
Da der Unfall jedoch vom Kind selbst verursacht worden war,
verweigerte die Versicherung des Fahrers jegliche Zahlungen.
Weiterhin wurde auf die Verletzung der Aufsichtspflicht
seitens der Mutter verwiesen. Das angerufene Landgericht
hingegen entschied, dass das Verhalten der Mutter dem Kind
nicht zum Nachteil gereichen dürfe. Weiterhin führte das
Gericht an, daß der Fahrer das Kind permanent im Auge hätte
behalten und notfalls den Gegenverkehr hätte passieren
lassen müssen, um einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu
gewährleisten. Dem Kind wurde ein Schmerzensgeld über EURO
50.000,00 zugesprochen, die Versicherung hat zudem für
Folgeschäden aufzukommen.

LG Ansbach - AZ: 2 O 857/97

>> Bei Müllwagen mindestens zwei Meter Abstand

 Wird ein Müllwagen passiert, so sollte ein Mindestabstand
von 2 Metern einegehalten oder strikt mit Schrittge-
schwindigkeit gefahren werden. Für derartige Situationen
gelten die Regeln für an Haltestellen wartende Busse, so
die Entscheidung des Gerichts.
Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall führ ein Auto-
fahrer mit Tempo 20 an einem stehenden Müllwagen vorbei.
Gleichzeitig versuchte ein Arbeiter, welcher nicht auf das
herannahende Fahrzeug achtete, die Straße zu überqueren, um
von der anderen Straßenseite Müllsäcke einzusammeln. Der
Müllarbeiter wurde vom Fahrzeug erfaßt und verletzt. Die
Schuld wurde zu gleichen Teilen verteilt, da der Arbeiter
nicht auf den Verkehr geachtet hatte und der Autofahrer
nicht die notwendige besondere Vorsicht beim Vorbeifahren
hatte walten lassen. Die Arbeiter, so das Gericht, ar-
beiteten oftmals unter Zeitdruck und seien gegenüber dem
Umgang mit dem Straßenverkehr abgestumpft. Bei 2 Meter
Mindestabstand oder mit Schrittgeschwindigkeit sei der
Unfall vermeidbar gewesen.

LG Münster - AZ: 17 O 83/02

Bei AnwaltOnline Direkt finden Sie diesen Monat zusätzlich:
>> Haschisch am Steuer
>> Fahrverbot - U. U. sinnlos, wenn die Tat lange zurück-
   liegt

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Weitere aktuelle Urteile

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*2* Das Thema des Monats

>> Autokauf & Haftpflichtversicherung

Insbesondere beim Kauf eines gebrauchten Wagens von privat
kommt es häufig vor, dass für das Fahrzeug noch eine
Haftpflichtversicherung besteht. Übersendet nun der Ver-
käufer des Wagens dem Straßenverkehrsamt eine Veräußerungs-
anzeige gemäß § 27 Abs. 3 StVZO, tritt der Autokäufer
automatisch in die Rechte und Pflichten des laufenden
Versicherungsvertrages ein.
In der Veräußerungsanzeige sind der Verkauf des Wagens,
Datum der Übergabe an den Käufer sowie dessen Anschrift
anzugeben. Unterbleibt eine Veräußerungsanzeige beim
Straßenverkehrsamt, haftet der Verkäufer zusammen mit dem
Käufer für die Versicherungsprämien des laufenden Ver-
sicherungsjahres.
Der Käufer ist nun aber nicht verpflichtet, den überge-
gangenen Versicherungsvertrag auf unbestimmte Zeit fortzu-
führen. Vielmehr steht ihm innerhalb eines Monates nach
Fahrzeugerwerb ein Sonderkündigungsrecht zu. Wird ein neuer
Vertrag abgeschlossen, gilt nach § 158h Versicherungsver-
tragsgesetz der alte Vertrag automatisch als zum Ver-
sicherungsbeginn des neuen gekündigt.

Bei AnwaltOnline Direkt finden Sie diesen Monat zusätzlich:
>> Kabinett berät Verbesserungen der Sicherheit im See-
   verkehr

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*3* Neues bei AnwaltOnline

1. Wie immer aktualisieren und ergänzen wir laufend unsere
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2. AnwaltOnline bietet mehr als Rechtsinformationen zum
   Verkehrsrecht. Auch zu den Gebieten des Mietrechts,
   des Arbeitsrechtes, des Betreuungsrechts und des
   Familienrechtes erhalten Sie umfangreiche kostenfreie
   Informationen.

   Weiterhin bietet Ihnen AnwaltOnline die Möglichkeit,
   sich direkt von unseren Anwälten beraten zu lassen,
   sollten Sie Ihr Problem einmal nicht über unsere
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