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* AnwaltOnline - Verkehrsrecht
Oktober 2002 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/verkehrsrecht/
*
* ISSN: 1619-7151
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Disclaimer
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*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Selbstjustiz im Straßenverkehr
Absichtliches scharfes Bremsen, das
dazu dient, den nach-
folgenden Autofahrer zu maßregeln,
führt zur vollen Haftung
für die Folgen eines Auffahrunfalls.
Im vorliegenden Fall hatte sich ein Verkehsrteilnehmer
aus
Verärgerung über die Fahrweise
eines anderen Verkehrsteil-
nehmers vor diesen gesetzt und scharf gebremst.
Der
"gemaßregelte" Verkehrsteilnehmer konnte
nicht rechtzeitig
abbremsen und fuhr auf. Da Selbstjstiz jedoch
im Straßen-
verkehr nicht hinzunehmen ist, kann der Grundsatz
"Wer
auffährt, hat Schuld" nicht angewendet
werden - es wurde
vorsätzlich eine Gefahrensituation geschaffen.
LG Mönchengladbach - AZ: 5 S 86/01
>> Neuwagen - fabrikneu?
Auch nach 18 Monaten kann ein nicht
gefahrenes Auto als
Neuwagen verkauft werden. Die Zusicherung
"Neuwagen" ist
nicht mit "fabrikneu" gleichzusezten.
Im vorliegenden Fall wurde die Klage eines
Autokäufers auf
Rückzahlung des Kaufpreises von 30.000
EURO abgewiesen.
Der Kläger wurde vom Verkäufer
darauf hingewiesen, daß
bereits seit 10 Monaten ein neueres Model
des Wagens auf
dem Markt sei. Der Wagen war ausschließlich
aus Neuteilen
hergestellt worden und durch die lange Standzeit
nicht
mangelhaft geworden.
Bei der Zulassung bemerkte der Käufer,
daß der Wagen bereits
18 Monate alt sei und wollte darauf hin sein
Geld zurück-
haben. Fabrikneu sei jedoch nicht zugesichert
worden, es
bestand kein Anspruch auf Rückerstattung
des Kaufpreises.
LG Coburg - AZ: 12 O 694/01, OLG Bamberg -
AZ: 6 U 9/02
>> Fahrräder mit Hilfsmotor
Das Umfahren einer roten Ampel mit einem
Fahrrad mit Hilfs-
motor kann teuer werden.
Im vorliegenden Fall hatte ein Mann beim
Rechtsabbiegen mit
seinem motorisierten Fahrrad eine rote Ampel
umfahren,
indem er zunächst auf den Gehsteig fuhr
und nach der Kurve
auf die Straße zurückkehrte.
Die Klage des Fahrers gegen eine Geldstrafe
von EURO 200
und ein einmonatiges Fahrverbot blieb erfolglos.
OLG Hamm - AZ: 2 Ss Owi 222/02
>> Keine Ausnahmen für motorisierte Hobbygärtner
Ein motorisierter Hobbygärtner
gilt nicht als landwirt-
schaftlicher Verkehr. Die entsprechenden
Ausnahmeregelungen
gelten daher nicht. Im vorliegenden Fall
hatte der Kläger
der abgewiesenen Klage einen Strafzettel
erhalten, der
dieser mit seinem Auto auf einem für
Fahrzeuge verbotenen
Weg (mit Ausnahme landwirtschaftlicher Verkehr)
auf den
Rheinwiesen parkte.
Die Berufung wurde nicht zugelassen, da der
allgemeine
Sprachgebrauch für Landwirtschaft die
"bloß hobbygärtner-
ische Landbestellung" nicht einschließt.
Die Klage wurde
bereits vom VG Düsseldorf zurückgewiesen.
Der Kläger be-
gründete sein Parken damit, daß
er sein nahe gelegenes
Kleingartengrundstück zumutbar erreichen
wollte. Dem
polizeilich angeordneten Abschleppen kam
er zwar zuvor, die
Leefahrt und Verwaltungsgebühr über
ca. EURO 63,00 sollte
er jedoch bezahlen. Der OVG-Beschluß
ist unanfechtbar.
OVG Münster - AZ: 5 A 1533/01
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>> Keine Kündigung des Leasingvertrages
bei fehlendem
Versicherungsnachweis
>> Haftung bei unzureichender Absicherung
einer Unfallstelle
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Weitere aktuelle Urteile
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*2* Das Thema des Monats
>> Verkehrssünden - Was Kosten
Geschwindigkeitsüber-
schreitungen?
Zwar sank die Zahl der bundesweiten Unfälle
durch Tempo-
überschreitungen in den letzen drei
Jahren um fast 1000
Fälle. Doch der Geschwindigkeitsrausch
rangiert in Deutsch-
land noch immer als Unfallursache auf dem
vordersten Platz.
Zudem kann der allzu großzügige
gebrauch des "Gasfußes"
auch empfindliche Löcher in die Kasse
reißen:
Tempoüberschreitungen - Geldbuße
- Punkte - Fahrverbot
außerorts
- in Euro - - (Monate)
bis 10 km/h
- 15 - keine - nein
11 - 15 km/h
- 20 - keine - nein
16 - 20 km/h
- 30 - keine - nein
21 - 25 km/h
- 40 - 1
- nein
26 - 30 km/h
- 50 - 3
- 1 bei wieder-
- -
- holtem Verstoß
31 - 40 km/h
- 75 - 3
- 1 bei wieder-
- -
- holtem Verstoß
41 - 50 km/h
- 100 - 3 -
1
51 - 60 km/h
- 150 - 4 -
1
61 - 70 km/h
- 275 - 4 -
2
über 70 km/h
- 375 - 4 -
3
Quelle: ADAC
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>> Einführung der LKW-Maut
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