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[AnwaltOnline - Verkehrsrecht Oktober 2002]
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* AnwaltOnline - Verkehrsrecht                Oktober 2002 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/verkehrsrecht/           *
* ISSN: 1619-7151                                          *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Disclaimer

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*1* Interessante Urteile & Neues

>> Selbstjustiz im Straßenverkehr

 Absichtliches scharfes Bremsen, das dazu dient, den nach-
folgenden Autofahrer zu maßregeln, führt zur vollen Haftung
für die Folgen eines Auffahrunfalls.
Im vorliegenden Fall hatte sich ein Verkehsrteilnehmer aus
Verärgerung über die Fahrweise eines anderen Verkehrsteil-
nehmers vor diesen gesetzt und scharf gebremst. Der
"gemaßregelte" Verkehrsteilnehmer konnte nicht rechtzeitig
abbremsen und fuhr auf. Da Selbstjstiz jedoch im Straßen-
verkehr nicht hinzunehmen ist, kann der Grundsatz "Wer
auffährt, hat Schuld" nicht angewendet werden - es wurde
vorsätzlich eine Gefahrensituation geschaffen.

LG Mönchengladbach - AZ: 5 S 86/01

>> Neuwagen - fabrikneu?

 Auch nach 18 Monaten kann ein nicht gefahrenes Auto als
Neuwagen verkauft werden. Die Zusicherung "Neuwagen" ist
nicht mit "fabrikneu" gleichzusezten.
Im vorliegenden Fall wurde die Klage eines Autokäufers auf
Rückzahlung des Kaufpreises von 30.000 EURO abgewiesen.
Der Kläger wurde vom Verkäufer darauf hingewiesen, daß
bereits seit 10 Monaten ein neueres Model des Wagens auf
dem Markt sei. Der Wagen war ausschließlich aus Neuteilen
hergestellt worden und durch die lange Standzeit nicht
mangelhaft geworden.
Bei der Zulassung bemerkte der Käufer, daß der Wagen bereits
18 Monate alt sei und wollte darauf hin sein Geld zurück-
haben. Fabrikneu sei jedoch nicht zugesichert worden, es
bestand kein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises.

LG Coburg - AZ: 12 O 694/01, OLG Bamberg - AZ: 6 U 9/02

>> Fahrräder mit Hilfsmotor

 Das Umfahren einer roten Ampel mit einem Fahrrad mit Hilfs-
motor kann teuer werden.
Im vorliegenden Fall hatte ein Mann beim Rechtsabbiegen mit
seinem motorisierten Fahrrad eine rote Ampel umfahren,
indem er zunächst auf den Gehsteig fuhr und nach der Kurve
auf die Straße zurückkehrte.
Die Klage des Fahrers gegen eine Geldstrafe von EURO 200
und ein einmonatiges Fahrverbot blieb erfolglos.

OLG Hamm - AZ: 2 Ss Owi 222/02

>> Keine Ausnahmen für motorisierte Hobbygärtner

 Ein motorisierter Hobbygärtner gilt nicht als landwirt-
schaftlicher Verkehr. Die entsprechenden Ausnahmeregelungen
gelten daher nicht. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger
der abgewiesenen Klage einen Strafzettel erhalten, der
dieser mit seinem Auto auf einem für Fahrzeuge verbotenen
Weg (mit Ausnahme landwirtschaftlicher Verkehr) auf den
Rheinwiesen parkte.
Die Berufung wurde nicht zugelassen, da der allgemeine

Sprachgebrauch für Landwirtschaft die "bloß hobbygärtner-
ische Landbestellung" nicht einschließt. Die Klage wurde
bereits vom VG Düsseldorf zurückgewiesen. Der Kläger be-
gründete sein Parken damit, daß er sein nahe gelegenes
Kleingartengrundstück zumutbar erreichen wollte. Dem
polizeilich angeordneten Abschleppen kam er zwar zuvor, die
Leefahrt und Verwaltungsgebühr über ca. EURO 63,00 sollte
er jedoch bezahlen. Der OVG-Beschluß ist unanfechtbar.

OVG Münster - AZ: 5 A 1533/01

Bei AnwaltOnline Direkt finden Sie diesen Monat zusätzlich:
>> Keine Kündigung des Leasingvertrages bei fehlendem
   Versicherungsnachweis
>> Haftung bei unzureichender Absicherung einer Unfallstelle

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Weitere aktuelle Urteile

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*2* Das Thema des Monats

 >> Verkehrssünden - Was Kosten Geschwindigkeitsüber-
    schreitungen?

Zwar sank die Zahl der bundesweiten Unfälle durch Tempo-
überschreitungen in den letzen drei Jahren um fast 1000
Fälle. Doch der Geschwindigkeitsrausch rangiert in Deutsch-
land noch immer als Unfallursache auf dem vordersten Platz.
Zudem kann der allzu großzügige gebrauch des "Gasfußes"
auch empfindliche Löcher in die Kasse reißen:

Tempoüberschreitungen - Geldbuße - Punkte - Fahrverbot
außerorts             - in Euro  -        - (Monate)
bis 10 km/h           -  15      - keine  - nein
11 - 15 km/h          -  20      - keine  - nein
16 - 20 km/h          -  30      - keine  - nein
21 - 25 km/h          -  40      - 1      - nein
26 - 30 km/h          -  50      - 3      - 1 bei wieder-
                      -          -        - holtem Verstoß
31 - 40 km/h          -  75      - 3      - 1 bei wieder-
                      -          -        - holtem Verstoß
41 - 50 km/h          -  100     - 3      - 1
51 - 60 km/h          - 150      - 4      - 1
61 - 70 km/h          - 275      - 4      - 2
über 70 km/h          - 375      - 4      - 3

Quelle: ADAC

Bei AnwaltOnline Direkt finden Sie diesen Monat zusätzlich:
 >> Einführung der LKW-Maut

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2. AnwaltOnline bietet mehr als Rechtsinformationen zum
   Verkehrsrecht. Auch zu den Gebieten des Mietrechts,
   des Arbeitsrechtes, des Betreuungsrechts und des
   Familienrechtes erhalten Sie umfangreiche kostenfreie
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   sich direkt von unseren Anwälten beraten zu lassen,
   sollten Sie Ihr Problem einmal nicht über unsere
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