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* AnwaltOnline - Verkehrsrecht
September 2002 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/verkehrsrecht/
*
* ISSN: 1619-7151
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Disclaimer
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*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Entzug der Fahrerlaubnis wegen verweigerten
Drogentests I
Die Fahrerlaubnis kann einem Fahrzeugführer
nicht allein
auf der Grundlage des einmalig festgestellten
Haschisch-
besitzes verbunden mit der Weigerung des
Fahrzeugführers,
am Drogenscreening teilzunehmen, entzogen
werden. Vielmehr
bildet der einmalige oder gelegentliche Cannabiskonsum
ohne
Bezug zum Straßenverkehr für sich
allein betrachtet noch
kein ausreichendes Verdachtsmoment für
eine Fahruntüchtig-
keit. Wenn indes weitere konkrete Verdachtsmomente
dafür
ermittelt werden, dass der Betroffene den
Konsum von
Cannabis und die aktive Teilnahme am Straßenverkehr
nicht
zu trennen vermag, bestehen gegen die Anordnung
einer
Fahreignungsprüfung keine verfassungsrechtlichen
Bedenken.
BverfG, Beschl. v. 20.6.2002, Az.: 1 BvR 2062/96
>> Fahrzeugherausgabe gegen "Schuldanerkenntnis"
Schleppt ein privater Unternehmer auf
Veranlassung der
Behörde ein falsch geparktes Fahrzeug
ab, hat er keinen
eigenen Anspruch gegen den Fahrer bzw. Halter
des abge-
schleppten Fahrzeuges. Macht er die
Herausgabe des Fahr-
zeuges vor Ort nichtsdestoweniger von der
Unterzeichnung
eines als "Auftrag/Rechnung" bezeichneten
Formulares ab-
hängig, kann der auf dieser Grundlage
später eingeforderten
Zahlung vom Halter bzw. Fahrer der Einwand
der Bereicherung
(§ 821 BGB) entgegengehalten werden
und die Zahlung kann
verweigert werden.
AG Bensheim, Urt. v. 17.1.2002, Az.: 6 C 1073/02
>> Entzug der Fahrerlaubnis wegen verweigerten
Drogentests
II
Stellt die Polizei bei einem Fahrzeugführer
nicht nur den
Besitz von Cannabis, sondern auch die Reste
eines mit
Haschisch versetzten Joints im Aschenbecher
des Fahrzeugs
fest und kann der Fahrzeugsführer den
Verdacht nicht ent-
kräften, er selbst habe kurz zuvor das
Haschisch konsumiert,
bestehen gegen den Entzug der Fahrerlaubnis
keine ver-
fassungsrechtlichen Bedenken.
BverfG, Beschl. v. 8.7.2002, Az.: 1 BvR 2428/95
>> Keine Klage auf Punkteabzug
Eine auf Punkteabzug gem. § 4 StVG
gerichtete Ver-
pflichtungsklage ist nicht zulässig.
Über eine Reduzierung
der Punkte gem. § 4 StVG ist nicht durch
gesonderten Ver-
waltungsakt zu entscheiden. Ein Punkteabzug
gem. § 4 V StVG
ist vielmehr lediglich inzident als ein Element
bei der
Berechnung des Punktestandes im Rahmen einer
Entscheidung
nach dem Punktesystem gem. § 4 III StVG
zu berücksichtigen.
Auch ein Rechtsschutzbedürfnis, dem
Betroffenen im Wege
einer Leistungs- oder Feststellungsklage
Rechtsschutz zu
gewähren, ist in der Regel nicht gegeben.
OVG Magdeburg, Beschl. v. 22.3.2002, Az.:
1 L 18/02
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Monat zusätzlich:
>> Benachrichtigung eines Falschparkers über
angegebene
Mobiltelefonnummer
>> Fahren ohne Fahrerlaubnis trotz ausländischer
Fahrer-
laubnis
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Weitere aktuelle Urteile
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*2* Das Thema des Monats
>> Schleudertrauma
Zu den häufigsten Schadensausprägungen
bei Auffahrunfällen
zählt das HWS-Schleudertrauma. Die Verletzung
wird im
Zusammenhang mit Unfällen zunehmend
im Hinblick auf die
Erlangung eines Schmerzensgeldes mißbraucht,
da sie durch
den Arzt mit einfachen Behandlungsmethoden
nicht zweifels-
frei festgestellt werden kann und dieser
sich insofern auf
die Angaben des Patienten verlassen muss.
Das Bestehen eines HWS-Syndroms wird daher
für Zwecke des
Schadensausgleiches in jüngerer
Zeit oftmals interdis-
ziplinär begutachtet. Neben die medizinische
Begutachtung
tritt eine verkehrstechnische Analyse des
Unfalls. Hierfür
sind i.d.R. folgende Unterlagen erforderlich:
- Photographien der Unfallstelle bzw. der
beschädigten
Fahrzeuge.
- Angaben zu den Fahrzeugen (Ausstattung,
Fahrzeugtyp,
Beladung etc.)
- Angaben zu den Beschädigungen der
Fahrzeuge.
- Angaben zu den Personendaten des Verletzten
(Körpergröße,
Alter, Gewicht etc.).
- Angaben zu der Körper- und Kopfhaltung
des Geschädigten
im Zeitpunkt der Kollision.
- Vorerkrankungen des Verletzten im Bereich
der Halswirbel-
säule.
Wird letztlich ein HWS-Syndrom nachgewiesen,
ist der
Schädiger zur Zahlung von Schadensersatz
und Schmerzensgeld
verpflichtet. Die Beweislast für das
Bestehen des Schadens
und den Umfang seiner Auswirkungen liegt
beim Geschädigten.
Ist noch nicht abzusehen, wie sich die Schäden
künftig
entwickeln werden, kann der Geschädigte
den Erlaß eines
sog. Grundurteils anstreben.
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Monat zusätzlich:
>> Leitfaden für Wassersportler
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