************************************************************
* AnwaltOnline - Verkehrsrecht Juli 2002 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/verkehrsrecht/ *
* ISSN: 1619-7151 *
************************************************************Dieses Abonnement ist für Sie völlig k o s t e n f r e i.
Wie Sie kündigen können, steht am Ende dieser email.************************************************************
In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Disclaimer
************************************************************
*1* Interessante Urteile & Neues
>> Erstattung von fiktiven Repararurkosten?
Der Geschädigte hat keinen Anspruch auf Erstattung fiktiver
Reparaturkosten auf Gutachtenbasis, wenn diese Kosten über
dem Betrag des Wiederbeschaffungswertes abzüglich Restwertes
des Fahrzeuges liegen und er das Fahrzeug nicht reparieren,
sondern verschrotten lässt.KG - 12 U 5931/00
Quelle: NZV 2002, 89-90>> Gebrauchtwagen & manipulierter Tacho
Wird ein Gebrauchtwagen mit einem manipulierten Tacho vom
Verkäufer erworben, wobei dieser nicht der Erstbesitzer des
Wagens war, so muß der Käufer die Kenntnis von der Ab-
weichenden Laufleistung beweisen. Dies gilt, soweit die ab-
weichende Laufleistung "soweit bekannt" zugesichert wurde.
OLG Düsseldorf - 22 U 175/01>> Trickdiebstahl - Versicherungsschutz für Autohändler?
Ein Trickdiebstahl kann den Autohändler auch den Ver-
sicherungsschutz kosten, wenn ein Autohändler wie im vor-
liegenden Fall grob fahrlässig handelt. Dieses ist der Fall,
wenn bei laufendem Motor das Fahrzeug vom Händler verlassen
wird, um einen angeblichen Kunden ans Steuer zu lassen und
der Händler nicht zuvor die Identität des Interessenten
festgestellt habe.Gerade beim Kauf von Gebrauchtwagen muß mit Trickdiebstählen
gerechnet werden. Aufgrund des grob fahrlässigen Fehlver-
haltens des Händlers sei die Versicherung leistungsfrei
geworden.
OLG Frankfurt - Az.: 7 U 54/01>> Neuwagenkauf - Keine Abnahmepflicht bei wesentlicher
ModelländerungWer einen Pkw ohne Heckspoiler bestellt, ist nach zwischen-
zeitlicher Modelländerung bis zur Auslieferung nicht ver-
pflichtet, einen Wagen mit Heckspoiler abzunehmen.LG Bochum, Urteil v. 14.01.2002 - 6 O 265/01
Quelle: NJW RR 2002, 810Bei AnwaltOnline Direkt finden Sie diesen Monat zusätzlich:
>> Sexuelle Übergriffe auf Fahrschülerinnen
>> Versicherungsschutz beim Ausweichen vor Kleinwild ?Für EURO 1,92 im Monat sind auch Sie dabei! (Nur Jahres-
abonnement möglich) - AnwaltOnline-DirektWeitere aktuelle Urteile
************************************************************
>> Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit
In der Ferienreisezeit gilt an Samstagen wieder ein Fahr-
verbot für schwere Lkw. Die Regelung sieht im Einzelnen
vor:* Das Fahrverbot gilt für Lkw mit einem zulässigen Gesamt-
gewicht über 7,5 Tonnen sowie für Anhänger hinter Lkw
(Ausnahmen sind der Ferienreiseverordnung zu entnehmen, die
vollständig im Internet zur Verfügung steht.)* Die Regelung gilt an allen Samstagen vom 1. Juli bis zum
31. August in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr.* Die Regelung umfasst bestimmte Autobahnstrecken und
einige Bundesstraßen, die in der Ferienreiseverordnung
detailliert aufgeführt sind.Autobahnen:
A 1 von Autobahnkreuz Leverkusen-West über Wuppertal,
Kamener Kreuz, Münster bis Anschlussstelle Cloppenburg und
von Anschlussstelle Oyten bis Horster DreieckA 2 / E 30 von Autobahnkreuz Oberhausen bis Autobahnkreuz
Hannover-OstA 3 von Oberhausener Kreuz bis Autobahndreieck Heumar, von
Mönchhof Dreieck über Frankfurter Kreuz bis Autobahnkreuz
NürnbergA 4 / E 40 vom Kirchheimer Dreieck bis Dreieck Dresden-Nord
A 5 von Hattenbacher Dreieck über Frankfurt, Karlsruhe bis
Autobahndreieck NeuenburgA 6 von Anschlussstelle Schwetzingen-Hockenheim bis Auto-
bahnkreuz Nürnberg-SüdA 7 von Anschlussstelle Schleswig/Jagel bis Anschlussstelle
Hamburg-Schnelsen-Nord von Abzweig A 250 (Nördlich des
Horster Dreiecks) über Horster Dreieck, Hannover, Kassel,
Hattenbacher Dreieck, Autobahnkreuz Biebelried, Autobahn-
kreuz Ulm/Elchingen und Autobahndreieck Allgäu bis zum An-
schluss an B 309A 8 von Autobahndreieck Karlsruhe bis Anschlussstelle
München-West und von Anschlussstelle München-Ramersdorf bis
Anschlussstelle Bad ReichenhallA 9 / E 51 Berliner Ring (Abzweig Leipzig / Autobahndreieck
Potsdam) bis Anschlussstelle München-SchwabingA 10 Berliner Ring, ausgenommen der Bereich zwischen der
Anschlussstelle Berlin-Spandau über Autobahndreieck Havel-
land bis Autobahndreieck Oranienburg und der Bereich
zwischen dem Autobahndreieck Spreeau bis Autobahndreieck
WerderA 13 / E 55 von Anschlussstelle Ortrand bis Dreieck
Dresden-NordA 13 / E 36 / E 55 vom Schönefelder Kreuz bis Autobahn-
dreieck SpreewaldA 45 von Anschlussstelle Dortmund-Süd über Westhofener
Kreuz und Gambacher Kreuz bis Seligenstädter DreieckA 61 von Autobahnkreuz Meckenheim über Autobahnkreuz
Koblenz bis Autobahndreieck HockenheimA 81 von Autobahnkreuz Weinsberg bis Anschlussstelle
GärtringenA 92 von Autobahndreieck München-Feldmoching bis Anschluss-
stelle Oberschleißheim und von Autobahnkreuz Neufahrn bis
Anschlussstelle ErdingA 93 von Autobahndreieck Inntal bis Anschlussstelle
ReischenhartA 99 von Autobahndreieck München-Eschenried über Autobahn-
dreieck München-Feldmoching und Autobahnkreuz München-Nord
bis Autobahnkreuz München-SüdA 215 von Autobahndreieck Bordesholm bis Anschlussstelle
BlumenthalA 831 von Anschlussstelle Stuttgart-Vaihingen bis Autobahn-
kreuz StuttgartA 980 von Autobahnkreuz Allgäu bis Anschlussstelle
WaltenhofenA 995 von Anschlussstelle Sauerlach bis Autobahnkreuz
München-SüdBundesstraßen:
B 31 von Anschlussstelle Stockach-Ost der A 98 bis An-
schlussstelle Sigmarszell der A 96E 22 Stralsund bis Anschlussstelle Rostock-Ost der A 19
E 251 Greifswald bis Berlin
Ausnahmen vom Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit
Das Verbot gilt nicht für:
1. kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender
bis zum nächstgelegenen Verladebahnhof oder vom nächstge-
legenen Entladebahnhof bis zum Empfänger,2. kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade-
oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von
höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr),3. Beförderungen von
a. frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
b. frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
c. frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen
Fischerzeugnissen,
4. Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer
3 stehen.Quelle: BMVBW-Presseamt
Bei AnwaltOnline Direkt finden Sie diesen Monat zusätzlich:
>> Kommission schlägt Aktualisierung und Verbesserung der
Kfz-Versicherungsrichtlinien vorFür EURO 1,92 im Monat sind auch Sie dabei! (Nur Jahres-
abonnement möglich) - AnwaltOnline-Direkt************************************************************
1. Wie immer aktualisieren und ergänzen wir laufend unsere
Urteilsdatenbank und erweitern unser Angebot für Sie.2. AnwaltOnline bietet mehr als Rechtsinformationen zum
Verkehrsrecht. Auch zu den Gebieten des Mietrechts,
des Arbeitsrechtes, des Betreuungsrechts und des
Familienrechtes erhalten Sie umfangreiche kostenfreie
Informationen.Weiterhin bietet Ihnen AnwaltOnline die Möglichkeit,
sich direkt von unseren Anwälten beraten zu lassen,
sollten Sie Ihr Problem einmal nicht über unsere
Website lösen können.
http://www.anwon.net/b.asp?x=VR3. Sie nutzen unsere Webseiten häufig? Bleiben Sie immer
auf dem neuesten Stand - AnwaltOnline Direkt sendet
Ihnen via Mail alle Updates und die neuesten Informationen
zu. Zusätzlich gibt es viele exclusive Extras auf unseren
Seiten. Für nur EURO 22,99 / Jahr entgeht Ihnen nichts
mehr - und das sind noch nicht mal EURO 1,92 im Monat!Alle AnwaltOnline Direkt Abonnenten erhalten zudem ange-
forderte Beratungsleistungen ohne Vorauskasse.Wie Sie abonnieren und was Sie sonst noch von AnwaltOnline
Direkt haben, erfahren Sie unter
http://www.anwon.net/direkt.asp?x=VN4. Sie haben Interesse an anderen Rechtsgebieten?
Abonnieren Sie doch einfach einen unserer kostenlosen
Newsletter zum Thema Ihres Interesses:Arbeitsrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=AR
Mietrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=MR
Familienrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=FR
Reiserecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=RR
Betreuungsrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=BR
Verkehrsrecht - http://www.anwon.net/j.asp?x=VR
5. Fragen und Meinungen mit anderen Besuchern austauschen?
Nutzen Sie unser Forum, um Ihre Fragen zu stellen. Bitte
beachten Sie hierbei, daß über das Forum keine Rechts-
beratung durch Anwälte erfolgt. Die Fragen werden auch
nicht von AnwaltOnline beantwortet.Forum für Fragen und Themen zum Verkehrsrecht
************************************************************
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen
Um AnwaltOnline zu kontaktieren oder einen
Verbesserungsvorschlag zu machen:
mailto:kontakt@anwaltonline.comUm das Abonnement zu kündigen, senden Sie eine email
mit der Adresse, unter der Sie eingetragen sind an:
mailto:leave-VR-news@anwaltonline.orgoder besuchen Sie http://www.anwaltonline.com/l.asp?x=VR
Um zu abonnieren, senden Sie eine email an:
mailto:join-VR-news@anwaltonline.orgoder besuchen Sie http://www.anwaltonline.com/j.asp?x=VR
Wenn Sie Ihre Adresse ändern wollen, so tragen Sie sich
mit Ihrer alten Adresse aus und abonnieren den Newsletter
erneut unter Ihrer neuen Adresse oder besuchen Sie
http://www.anwaltonline.com/c.asp?x=VRFür Werbung auf AnwaltOnline, senden Sie eine mail an:
mailto:sales@anwaltonline.comInhalte von AnwaltOnline auch auf Ihrer Webseite?
Sprechen Sie mit uns - Wir haben Lösungen für jede
Webseite.
mailto:winter@anwaltonline.com?subject=Content-Anfrage************************************************************
Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger
Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die
private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich
gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen
Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den
vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von http://www.AnwaltOnline.com