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* AnwaltOnline - Verkehrsrecht
Juli 2002 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/verkehrsrecht/
*
* ISSN: 1619-7151
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Disclaimer
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*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Erstattung von fiktiven Repararurkosten?
Der Geschädigte hat keinen Anspruch
auf Erstattung fiktiver
Reparaturkosten auf Gutachtenbasis, wenn
diese Kosten über
dem Betrag des Wiederbeschaffungswertes abzüglich
Restwertes
des Fahrzeuges liegen und er das Fahrzeug
nicht reparieren,
sondern verschrotten lässt.
KG - 12 U 5931/00
Quelle: NZV 2002, 89-90
>> Gebrauchtwagen & manipulierter Tacho
Wird ein Gebrauchtwagen mit einem manipulierten
Tacho vom
Verkäufer erworben, wobei dieser nicht
der Erstbesitzer des
Wagens war, so muß der Käufer
die Kenntnis von der Ab-
weichenden Laufleistung beweisen. Dies gilt,
soweit die ab-
weichende Laufleistung "soweit bekannt" zugesichert
wurde.
OLG Düsseldorf - 22 U 175/01
>> Trickdiebstahl - Versicherungsschutz für
Autohändler?
Ein Trickdiebstahl kann den Autohändler
auch den Ver-
sicherungsschutz kosten, wenn ein Autohändler
wie im vor-
liegenden Fall grob fahrlässig handelt.
Dieses ist der Fall,
wenn bei laufendem Motor das Fahrzeug vom
Händler verlassen
wird, um einen angeblichen Kunden ans Steuer
zu lassen und
der Händler nicht zuvor die Identität
des Interessenten
festgestellt habe.
Gerade beim Kauf von Gebrauchtwagen muß
mit Trickdiebstählen
gerechnet werden. Aufgrund des grob fahrlässigen
Fehlver-
haltens des Händlers sei die Versicherung
leistungsfrei
geworden.
OLG Frankfurt - Az.: 7 U 54/01
>> Neuwagenkauf - Keine Abnahmepflicht bei
wesentlicher
Modelländerung
Wer einen Pkw ohne Heckspoiler bestellt,
ist nach zwischen-
zeitlicher Modelländerung bis zur Auslieferung
nicht ver-
pflichtet, einen Wagen mit Heckspoiler abzunehmen.
LG Bochum, Urteil v. 14.01.2002 - 6 O 265/01
Quelle: NJW RR 2002, 810
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Monat zusätzlich:
>> Sexuelle Übergriffe auf Fahrschülerinnen
>> Versicherungsschutz beim Ausweichen vor
Kleinwild ?
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Weitere aktuelle Urteile
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*2* Das Thema des Monats
>> Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit
In der Ferienreisezeit gilt an Samstagen wieder
ein Fahr-
verbot für schwere Lkw. Die Regelung
sieht im Einzelnen
vor:
* Das Fahrverbot gilt für Lkw mit einem
zulässigen Gesamt-
gewicht über 7,5 Tonnen sowie für
Anhänger hinter Lkw
(Ausnahmen sind der Ferienreiseverordnung
zu entnehmen, die
vollständig im Internet zur Verfügung
steht.)
* Die Regelung gilt an allen Samstagen vom
1. Juli bis zum
31. August in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr.
* Die Regelung umfasst bestimmte Autobahnstrecken
und
einige Bundesstraßen, die in der Ferienreiseverordnung
detailliert aufgeführt sind.
Autobahnen:
A 1 von Autobahnkreuz Leverkusen-West über
Wuppertal,
Kamener Kreuz, Münster bis Anschlussstelle
Cloppenburg und
von Anschlussstelle Oyten bis Horster Dreieck
A 2 / E 30 von Autobahnkreuz Oberhausen bis
Autobahnkreuz
Hannover-Ost
A 3 von Oberhausener Kreuz bis Autobahndreieck
Heumar, von
Mönchhof Dreieck über Frankfurter
Kreuz bis Autobahnkreuz
Nürnberg
A 4 / E 40 vom Kirchheimer Dreieck bis Dreieck
Dresden-Nord
A 5 von Hattenbacher Dreieck über Frankfurt,
Karlsruhe bis
Autobahndreieck Neuenburg
A 6 von Anschlussstelle Schwetzingen-Hockenheim
bis Auto-
bahnkreuz Nürnberg-Süd
A 7 von Anschlussstelle Schleswig/Jagel bis
Anschlussstelle
Hamburg-Schnelsen-Nord von Abzweig A 250
(Nördlich des
Horster Dreiecks) über Horster Dreieck,
Hannover, Kassel,
Hattenbacher Dreieck, Autobahnkreuz Biebelried,
Autobahn-
kreuz Ulm/Elchingen und Autobahndreieck Allgäu
bis zum An-
schluss an B 309
A 8 von Autobahndreieck Karlsruhe bis Anschlussstelle
München-West und von Anschlussstelle
München-Ramersdorf bis
Anschlussstelle Bad Reichenhall
A 9 / E 51 Berliner Ring (Abzweig Leipzig
/ Autobahndreieck
Potsdam) bis Anschlussstelle München-Schwabing
A 10 Berliner Ring, ausgenommen der Bereich
zwischen der
Anschlussstelle Berlin-Spandau über
Autobahndreieck Havel-
land bis Autobahndreieck Oranienburg und
der Bereich
zwischen dem Autobahndreieck Spreeau bis
Autobahndreieck
Werder
A 13 / E 55 von Anschlussstelle Ortrand bis
Dreieck
Dresden-Nord
A 13 / E 36 / E 55 vom Schönefelder Kreuz
bis Autobahn-
dreieck Spreewald
A 45 von Anschlussstelle Dortmund-Süd
über Westhofener
Kreuz und Gambacher Kreuz bis Seligenstädter
Dreieck
A 61 von Autobahnkreuz Meckenheim über
Autobahnkreuz
Koblenz bis Autobahndreieck Hockenheim
A 81 von Autobahnkreuz Weinsberg bis Anschlussstelle
Gärtringen
A 92 von Autobahndreieck München-Feldmoching
bis Anschluss-
stelle Oberschleißheim und von Autobahnkreuz
Neufahrn bis
Anschlussstelle Erding
A 93 von Autobahndreieck Inntal bis Anschlussstelle
Reischenhart
A 99 von Autobahndreieck München-Eschenried
über Autobahn-
dreieck München-Feldmoching und Autobahnkreuz
München-Nord
bis Autobahnkreuz München-Süd
A 215 von Autobahndreieck Bordesholm bis Anschlussstelle
Blumenthal
A 831 von Anschlussstelle Stuttgart-Vaihingen
bis Autobahn-
kreuz Stuttgart
A 980 von Autobahnkreuz Allgäu bis Anschlussstelle
Waltenhofen
A 995 von Anschlussstelle Sauerlach bis Autobahnkreuz
München-Süd
Bundesstraßen:
B 31 von Anschlussstelle Stockach-Ost der
A 98 bis An-
schlussstelle Sigmarszell der A 96
E 22 Stralsund bis Anschlussstelle Rostock-Ost
der A 19
E 251 Greifswald bis Berlin
Ausnahmen vom Lkw-Fahrverbot in der
Ferienreisezeit
Das Verbot gilt nicht für:
1. kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße
vom Versender
bis zum nächstgelegenen Verladebahnhof
oder vom nächstge-
legenen Entladebahnhof bis zum Empfänger,
2. kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße
zwischen Belade-
oder Entladestelle und einem innerhalb eines
Umkreises von
höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen
(An- oder Abfuhr),
3. Beförderungen von
a. frischer Milch und frischen
Milcherzeugnissen,
b. frischem Fleisch und frischen
Fleischerzeugnissen,
c. frischen Fischen, lebenden
Fischen und frischen
Fischerzeugnissen,
4. Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten
nach Nummer
3 stehen.
Quelle: BMVBW-Presseamt
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Monat zusätzlich:
>> Kommission schlägt Aktualisierung
und Verbesserung der
Kfz-Versicherungsrichtlinien
vor
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*3* Neues bei AnwaltOnline
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2. AnwaltOnline bietet mehr als Rechtsinformationen
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