Regierung
will Geltung des Führerscheins der Klasse B erweitern
Angehörige
von Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und des Katastrophenschutzes
sollen mit dem Führerschein der Klasse B auch Fahrzeuge bis zu einem
Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen fahren können. Dies sieht ein Gesetzentwurf
der Bundesregierung (16/13108) vor. Darin heißt es, dass bei Freiwilligen
Feuerwehren, Rettungsdiensten, den technischen Hilfsdiensten und dem Katastrophenschutz
immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge zur Verfügung ständen,
da seit 1999 mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B nur noch Kraftfahrzeuge
bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen gefahren
werden dürfen. Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse
von bis zu 7,5 Tonnen sei seitdem eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erforderlich.
Lediglich ältere Führerscheininhaber, die vor dem 1. Januar 1999
ihren Führerschein gemacht hätten, könnten aufgrund des
für sie geltenden Bestandschutzes auch diese Fahrzeuge mit dem bisherigen
Führerschein der alten Klasse 3 fahren. Um die Einsatzfähigkeit
zu erhalten, solle deshalb das Straßenverkehrsgesetz geändert
werden.