Bundesrat
will Fahrverbot auf Zeit in das Strafgesetzbuch aufnehmen
Der Bundesrat will
ein Fahrverbot auf Zeit im Strafgesetzbuch verankern. Er hat dazu einen
Gesetzentwurf vorgelegt (16/8695). Die Länderkammer verspricht sich
davon eine deutliche Wirkung auf den Verurteilten wegen des "deutlichen
Prestigewerts", die ein Führerschein mit sich bringe. Der Bundesrat
argumentiert, immer wieder kämen in der Praxis Fälle vor, in
denen die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des
Verurteilten für eine Geldstrafe nicht geeignet seien, die mit ihr
verfolgten Zwecke zu erfüllen. Andererseits erscheine eine Freiheitsstrafe
nach Lage des Falles oft unangemessen hart. Das Fahrverbot könne hierbei
als selbstständige Hauptstrafe aufgewertet werden, ohne Geld- oder
Freiheitsstrafe verhängen zu müssen. Ein weiteres Beispiel seien
nicht ganz so schwerwiegende Taten mit extremistischem Hintergrund - oft
unter Anwendung von Gewalt. Ein verhältnismäßig hoher Anteil
gerade junger Täter sei betroffen, so die Regierung. Für solche
Menschen könne der Entzug des Führerscheins ein wirkungsvoller
"Schuss vor den Bug" sein. Die Bundesregierung hat zugesagt, die Anliegen
zu prüfen.
Quelle: PM Bundestag