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Verkehrsverstöße europaweit ahnden

Verkehrsrecht

Für Verkehrsverstöße in anderen Mitgliedstaaten sollen zukünftig Bußgelder erhoben werden. Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag für eine Richtlinie vorgelegt, die die grenzübergreifende Ahndung der gefährlichsten Verstöße gegen die Verkehrsordnung erleichtern soll. Zur Ermittlung der Identität von Fahrern sollen technische Geräte und Rechtsinstrumente eingesetzt werden. Dadurch wird es möglich, bei Verstößen auch Autofahrer aus anderen Mitgliedstaaten zu identifizieren. Die vorgeschlagene Richtlinie erfasst vier Arten von Verkehrsdelikten: Geschwindigkeitsübertretungen, Trunkenheit im Straßenverkehr, das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes und das Überfahren einer roten Ampel. Die Maßnahmen sollen für eine erhebliche Verbesserung der Sicherheit auf den europäischen Straßen sorgen.

„Die Straßenverkehrssicherheit geht alle an, und sie ist eine der Prioritäten der Kommission. 2001 haben wir uns das Ziel gesetzt, die Anzahl der Verkehrstoten in 10 Jahren zu halbieren. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen heute weitere Anstrengungen unternommen werden. Der jetzt angenommene Richtlinienvorschlag ist ein sehr bedeutendes Element des Bündels von Maßnahmen, die zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit in Europa getroffen wurden“, erklärte der für Verkehr zuständige Kommissionsvizepräsident Jacques Barrot.

Wenn heute ein Fahrer mit einem im europäischen Ausland zugelassenen Fahrzeug einen Verstoß gegen die Verkehrsordnung begeht, so bleibt er von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen straffrei, weil seine Identität nicht ermittelt oder die Zulassungsanschrift des Fahrzeugs nicht überprüft werden kann. Diese Straffreiheit beeinträchtigt nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern stellt auch eine Diskriminierung der einheimischen Fahrer dar, deren Verkehrsdelikte geahndet werden.

Um diesem Missstand abzuhelfen, möchte die Kommission in der EU ein System einrichten, das die grenzübergreifende Verfolgung von Verkehrsverstößen erleichtert. So wird ein europäisches Netz für den elektronischen Datenaustausch ermöglichen, Bußgeldbescheide ins Ausland zu übermitteln. Dazu müssen die Mitgliedstaaten zwar die entsprechenden Verwaltungsstrukturen schaffen, dennoch stellt dies gegenüber der heute üblichen manuellen Bearbeitung eine Vereinfachung dar.

Die in der Richtlinie erfassten Verkehrsdelikte sind die Hauptursachen schwerer und tödlicher Unfälle: nahezu 75 Prozent der Todesfälle im Straßenverkehr gehen darauf zurück.

Die EU verfolgt im Bereich der Straßenverkehrssicherheit seit 2001 das Ziel, die Zahl der tödlichen Unfälle innerhalb von 10 Jahren zu halbieren. 2001 verunglückten auf den Straßen der 27 jetzigen EU-Mitgliedstaaten 54 000 Personen tödlich.

Im Oktober 2003 hat die Kommission eine Empfehlung zu guten Durchsetzungspraktiken im Bereich der Straßenverkehrsordnung abgegeben (2004/345/EG). Die beobachtete Entwicklung der Zahl der Verkehrsunfälle zeigt jedoch, dass dieses nicht bindende Instrument zum Erzielen von Ergebnissen nicht ausreicht. Die bestehenden bilateralen Übereinkünfte blieben bis auf wenige Ausnahmen wirkungslos. Durch die Einrichtung eines wirksamen Systems für die grenzübergreifende Verfolgung von Verkehrsdelikten kann die Zahl der Verkehrsunfälle deutlich gesenkt werden.

Veröffentlicht: 28.10.2017

Quelle: PM EU-Komission

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