Verstöße
gegen fahrpersonalrechtliche Vorschriften
Etwa 953.000 Verstöße
gegen fahrpersonalrechtliche Vorschriften hat das Bundesamt für Güterverkehr
seit dem Jahr 2000 registriert. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung
(16/7840) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/7565) hervor. Die
Liberalen hatten sich über die Vorschriften erkundigt, die mit Beschluss
des Bundestages am 14. Juli vergangenen Jahres in Kraft traten. Mit den
Regeln wurde eine entsprechende EU-Verordnung, die bereits seit dem 11.
April 2007 gültig ist, in nationales Recht umgesetzt. Betroffen sind
beispielsweise Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht
von mehr als 2,8 Tonnen, wenn sie im gewerblichen Einsatz Güter befördern.
Ob ein Fahrzeug unter die fahrpersonalrechtlichen Vorschriften falle, hänge
auch vom konkreten Einsatz des Kfz ab, heißt es in der Antwort der
Bundesregierung.
Quelle: PM Bundestag