Fahrlehrergesetz
soll an EU-Recht angepasst werden
Die Bundesregierung
will das Fahrlehrergesetz an EU-Vorgaben anpassen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf
vorgelegt (16/7080) in dem geregelt wird, was Fahrlehrer, die ihre Fahrlehrerbefugnis
im EU-Ausland oder in einem Land, das zum EU-Wirtschaftraum gerechnet wird,
abgelegt haben, vorweisen können müssen, um in Deutschland als
angestellter oder selbstständiger Fahrlehrer arbeiten zu können.
"Der Gesetzentwurf enthält allgemeine Regelungen zum Anwendungsbereich
und zur Wirkung der Anerkennung einer in einem anderen Mitgliedstaat der
Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über
den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworbenen Befähigung
zur Fahrschülerausbildung, zu den vorzulegenden Unterlagen für
die Anerkennung der Befähigungsnachweise sowie der Nachweise über
die Zuverlässigkeit und die geistige und körperliche Eignung
der Bewerber", schreibt die Bundesregierung. Außerdem wird gesetzlich
fixiert, dass die ausländischen Fahrlehrer über die nötigen
Sprachkenntnisse verfügen müssen. Die Richtlinie des europäischen
Parlaments (2005/36/EG), in der die Anerkennung von Berufsqualifikationen,
die in anderen EU-Ländern erworben worden sind, neu geregelt wird,
hätte bereits bis zum 20. Oktober dieses Jahres in deutsches Recht
umgesetzt werden müssen. Der deutsche Normenkontrollrat hat keine
Einwände gegen die von der Regierung geplante Anpassung. Der Entwurf
wird am 15. November im Bundestag in erster Lesung beraten.
Quelle: Bundestag