Bundesrat
plädiert für Reform des Personenbeförderungsgesetzes
Nach dem Willen
des Bundesrates soll künftig für Unternehmen des gewerblichen
Busverkehrs, die Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen anbieten oder den
Verkehr mit Mietomnibussen organisieren, nur noch eine einheitliche Genehmigung
erforderlich sein.
Zurzeit benötigen die
Unternehmen je nach der Form des Gelegenheitsverkehrs hierzulande jeweils
eine gesonderte Genehmigung. Der Bundesrat hat seine Vorstellungen über
eine Reform des Personenbeförderungsgesetzes in einem Gesetzentwurf
(16/1341) dargelegt.
Dabei tritt er für
eine einheitliche Gültigkeitsdauer von fünf Jahren für die
Genehmigung der Personenbeförderung auf deutschen Straßen ein.
Da die Mehrzahl der Verkehrsunternehmen des Omnibusgewerbes sich neben
den erforderlichen Genehmigungen zur Personenbeförderung in Deutschland
auch eine Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden Verkehr
innerhalb der EU ausstellen ließen, plädiert die Länderkammer
für eine einheitliche Genehmigungsurkunde, die für innerstaatliche
und europäische Fahrten gleichermaßen gelten soll. Außerdem
fordert der Bundesrat als Genehmigungsvoraussetzung festzuschreiben, dass
das Antrag stellende Unternehmen einen Betriebssitz oder eine Niederlassung
im Inland nachweisen muss.
Gleiches soll auch für
Subunternehmen gelten, die mit einer Verkehrsleistung beauftragt werden.
Sie begründet ihre Forderung damit, dass die "Zuverlässigkeit
und finanzielle Leistungsfähigkeit" nachprüfbar sein müsse.
Die Bundesregierung erklärt sich in ihrer Stellungnahme mit der Zielsetzung
des Gesetzentwurfs einverstanden, regt aber Änderungen an, etwa angemessene
Umsetzungsfristen für die Teile des Vorhabens, die das Genehmigungsverfahren
für den Gelegenheitsverkehr betreffen.
Quelle: PM Bundestag