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Änderungen im BußgeldkatalogAb dem 1. Mai werden
die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen und Abstandsverstöße
erhöht. Es kann ein Bußgeld von bis zu 250 Euro und ein- bis
dreimonatiges Fahrverbot verhängt werden. Der Mindestabstand zum vorausfahrenden
Auto muß ab einer Geschwindigkeit von 80 km/h mindestens fünf
Zehntel des halben Tachowertes betragen.
Beispiele bei Mißachtung: Weniger als 15 m Abstand bei 101 km/h: 100 Euro, 1 Monat Fahrverbot Weniger als 10 m Abstand bei 101 km/h: 150 Euro, 2 Monate Fahrverbot Weniger als 5 m Abstand bei 101 km/h: 200 Euro, 3 Monat Fahrverbot Zu beachten ist jedoch, daß Abstandsmessungen der Polizei oft falsch sind. Daher sollte im Zweifelsfall zunächst Widerspruch gegen einen etwaigen Bußgeldbescheid eingelegt werden. Drängelei im Straßenverkehr wird künftig mit einer Geldbuße i.H.v. 150 Euro statt bisher 100 Euro sowie einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Die Mißachtung eines Haltesignals an Bahnübergängen wird nun mit einem Bußgeld I.H.v. 150 Euro sowie einem Monat Fahrverbot geahndet. |