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Zwei neue VerkehrszeichenDer Bundesrat hat
am 10.3.2006 die Einführung von zwei neuen Verkehrszeichen beschlossen
und hiermit die EU-Tunnelrichtlinie umgesetzt, die der Unfallvermeidung
dienen soll.
Das Zeichen 327 (blau umrandete stilisierte Tunneleinfahrt) soll an jeder Tunneleinfahrt stehen. Es verpflichtet beim Durchfahren zum Einschalten des Abblendlichts. Das Wenden im Tunnel ist verboten. Das Zeichen 328 (blau umrandete stilisierte Haltebucht) dient der Regelung der Nothalte- und Pannenbuchten. Diese dürfen nur im Notfall benutzt werden und nicht zum halten oder gar parken zweckentfremdet werden. |