Neuregelung
der Lenk- und Ruhezeiten
Das Europäische
Parlament hat am 2. Februar 2006 einen Entwurf europäischer Rechtsvorschriften
zur Verbesserung der Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern und zur
Verstärkung der Kontrolle von Lastkraftwagen angenommen. So wird den
Fahrern alle zwei Wochen eine Ruhezeit von mindestens zwei Tagen und eine
längere tägliche Mindestruhe gewährt. Durch die neuen Vorschriften
werden die Praktiken der einzelnen europäischen Staaten einander angenähert.
Der für Verkehr zuständige
Kommissionsvizepräsident Jacques Barrot betonte: "Die Marktöffnung
muss mit Vorschriften einhergehen, die für alle gelten, damit gerechte
Arbeitsbedingungen gewährleistet sind. Durch diese europäischen
Sozialvorschriften werden neue Arbeitnehmerrechte und ein Schutz vor Sozialdumping
geschaffen." Zurzeit gilt im Kraftverkehr eine Richtlinie vom 23. März
2005. Darin wird die wöchentliche Höchstarbeitszeit auf 60 Stunden
und die durchschnittliche Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden innerhalb eines
Bezugszeitraums von 4 Monaten festgesetzt.
Durch die nunmehr verabschiedeten
Rechtsvorschriften werden die Vorschriften zur Arbeitszeit vervollständig
und die Sozialvorschriften im Kraftverkehrssektor gestärkt. Während
es den Mitgliedstaaten stets freisteht, bei ausschließlich in ihrem
Hoheitsgebiet durchgeführten Beförderungen noch strengere Vorschriften
anzuwenden, dürfen die europäischen Mindestvorschriften nicht
unterschritten werden.
Mit dem Paket werden eine
vorgeschriebene tägliche Mindestruhezeit für die Fahrer von 9
Stunden (derzeit 8 Stunden) und eine vorgeschriebene Ruhezeit von mindestens
45 Stunden alle zwei Wochen eingeführt. Dieses « Wochenende
» der Berufskraftfahrer in Form einer echten Ruhezeit ist in den
meisten Mitgliedstaaten unbekannt. Diese Innovation ist von erheblicher
Bedeutung für das Wohlbefinden der Betroffenen, ihrer Familien und
für die Sicherheit aller. Eine weitere wichtige Maßnahme ist
die Verringerung der maximal zulässigen Lenkzeit der Berufskraftfahrer.
Heute dürfen sie bis zu 74 Wochenstunden fahren. Nach Inkrafttreten
dieser Rechtsvorschrift darf kein europäischer Berufskraftfahrer mehr
als 56 Stunden pro Woche ein Fahrzeug lenken. Die neuen Vorschriften werden
durch verstärkte Kontrollen ergänzt.
Das neue Legislativpaket
muss nun vom Rat gebilligt werden.
Quelle: PM EU-Kommission