Kfz-Schein
und -Brief im neuen Look
Am Oktober erscheint
der europäische Look auch auf Kfz-Schein und -Brief. Die bisherigen
Dokumente werden durch die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ersetzt.
Diese sind fälschungssicher und beinhalten europaweit die gleichen
Identifizierungscodes sowie chiffrierte Angaben.
Die alten Papiere sind indes
nicht umgehend auszutauschen - sie behalten Ihre Gültigkeit. Vielmehr
werden diese nach und nach ausgetauscht. Alle Umschreibungen, Wiederinbetriebnahme
und Neuzulassungen erfolgen ab Oktober mit den neuen Dokumenten.
Die Zulassungsbescheinigung
Teil I entspricht dem Kfz-Schein, Teil II dem Kfz-Brief. Der Klartext beispielsweise
über die Höchstgeschwindigkeit wurde durch Buchstaben- und Zahlenkombinationen
ersetzt, deren Bedeutung auf der Rückseite des Teil I erläutert
wird. Teil II wird künftig im DIN A4 Format ausgestellt und einseitig
beschrieben und enthält künftig maximal 2 Halter. Bei weiteren
Haltern wird ein neues Dokument ausgestellt, was die Fahrzeuggeschichte
schwieriger zu überblicken macht. Vermerkt wird allerdings die Gesamtzahl
der bisherigen Halter.