Steurpriveleg
für schwere Geländewagen abschaffen
Die Bundesregierung
soll dafür sorgen, dass die als Nutzfahrzeuge zugelassenen schweren
Geländewagen nur noch als Pkw zugelassen und besteuert werden können.
Dies verlangen SPD und Bündnis
90/Die Grünen in einem Antrag (15/3468), über den der Bundestag
am 1.7. abstimmte.
Schwere Geländewagen,
heißt es zur Begründung, erfreuten sich zunehmender Beliebtheit.
Die Neuzulassungen seien im vergangenen Jahr um 22,8 Prozent gestiegen,
ihr Anteil am Gesamtbestand der Fahrzeuge habe bei knapp zwölf Prozent
gelegen.
Viele Modelle, die unter
das Steuerprivileg fielen, hätten im letzten Jahr überdurchschnittliche
Zuwächse bei den Neuzulassungen zu verzeichnen gehabt.
Wegen ihres hohen Gewichts
seien die Fahrzeuge durch hohen Spritverbrauch und zum Teil erhöhten
Schadstoffausstoß gekennzeichnet.
Der Bundesfinanzhof habe
1998 entschieden, dass für die als Pkw zugelassenen schweren Geländewagen
mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen nicht die
schadstoffbezogene Hubraumbesteuerung für Pkw, sondern die günstigere
Besteuerung für Nutzfahrzeuge (nach Gewicht) anzuwenden sei.
Bei dieser Einstufung würden
Schadstoffemissionen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5
Tonnen nach den günstigeren Vorschriften für Nutzfahrzeuge berechnet.
Somit dürften diese Wagen mehr Schadstoffe ausstoßen als vergleichbare
Pkw und seien noch steuerlich begünstigt.
Für die gewerbliche
Nutzung bieten einzelne Hersteller nach Darstellung der Fraktionen schwere
Kombi-Pkw auch als Nutzfahrzeug an. Weiterhin gebe es die Möglichkeit,
die höhere Hubraumbesteuerung durch Umrüstung in ein Nutzfahrzeug
zu vermeiden.
Quelle: PM Bundestag