Bundesregierung
will das Straßenverkehrsgesetz ändern
Um eine einheitliche
und systematische Kontrolle bei der kostenlosen Rücknahme von Altfahrzeugen
gewährleisten und das nach einer EG-Richtlinie vorgeschriebene Monitoring
unterstützen zu können, will die Bundesregierung auf Wunsch des
Bundesrates das Straßenverkehrsgesetz (15/3351) ändern.
Ergänzt werden sollen
die Regelungen über die Speicherung von Angaben über vorgelegte
Verwertungsnachweise im Zentralen Fahrzeugregister beim Kraftfahrt-Bundesamt
sowie in den örtlichen Fahrzeugregistern.
Hersteller sollen künftig
kontrollieren können, ob Altfahrzeuge, die sie vom letzten Fahrzeughalter
zurückgenommen haben, auch tatsächlich stillgelegt worden sind.
Darüber hinaus sollen neben den Fahrzeughaltern auch die betroffenen
Versicherer Daten über die Haftpflichtversicherung der Zulassungsbehörde
mitteilen können.
Auch sollen künftig
Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister an die Auskunftsstelle nach dem
Pflichtversicherungsgesetz sowie an die mit der Steuerfahndung betrauten
Dienststellen der Landesfinanzbehörden übermittelt werden können.
Des Weiteren gelte es zu
verhindern, dass Sozialhilfeleistungen nicht zu Unrecht in Anspruch genommen;
dazu seien Daten über Fahrzeuge und Halter aus den Fahrzeugregistern
zu übermitteln. Ferner legt die Bundesregierung fest, dass der Fahrlehrer
auch bei der Rückfahrt der Fahrprüfung sowie bei der Hin- und
Rückfahrt zur Fahrprüfung der verantwortliche Fahrzeugführer
ist, wenn der Betroffene keine Fahrerlaubnis besitzt.
Die bei Anpassung des Zentralen
Fahrzeugregisters beim Kraftfahrt-Bundesamt sowie das Auskunftsverfahren
anfallenden Kosten für den Bund möchte die Regierung eigenen
Angaben zufolge über Gebühren bei der Auskunftserteilung decken.
Angaben zu den Kosten für die Änderung der örtlichen Register,
die sich auf die Haushalte der Länder und Gemeinden auswirken, seien
nicht abzuschätzen.
Quelle: PM Bundestag