Die Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), mit dem die Gefahrguttransporte in Deutschland, in den übrigen europäischen Ländern sowie im grenzüberschreitenden Verkehr geregelt ist, wurden in überarbeiteter Fassung im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2003 II S. 1743) veröffentlicht.
Die Neufassung kann auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen unterhttp://www.bmvbw.de/Alle-Artikel-zum-Thema-Verkehr-.392.8357/.htm
heruntergeladen werden.