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Bußgeld bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes in BussenDer Bundesrat hat
am 19.12.2003 der "Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher
und personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften" nach Maßgabe
einer kleinen Änderung zugestimmt. Mit der Verordnung soll die Verkehrssicherheit,
insbesondere im Zusammenhang mit dem Bus- und Lkw-Verkehr verbessert werden.
Damit werden auch Konsequenzen aus den zum Teil schweren Unfällen
mit Reisebussen im Frühjahr und Sommer dieses Jahres gezogen. Im Einzelnen
ist vorgesehen, Sicherheitsgurte in allen Bussen vorzuschreiben und bei
Verstößen die Möglichkeit zu schaffen, Bußgelder
zu verhängen; die Busfahrer sollen die Fahrgäste auf die Verpflichtung
zum Anlegen von Sicherheitsgurten hinweisen. Der Bundesrat verlangt die
Streichung einer in diesem Zusammenhang vorgesehenen Bußgeldbewehrung
für jene Busfahrer, die ihre Fahrgäste nicht auf die Gurtpflicht
hingewiesen haben.
Geschwindigkeitsverstöße mit Bussen und Lastwagen und verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Mängel an diesen Fahrzeugen sollen teurer werden. Unzulässig lang andauernde Überholvorgänge mit Lkw, unzureichende Ladungssicherung und das Versäumen der Fahrzeuguntersuchung sollen ebenfalls verschärft geahndet werden, daneben auch das Telefonieren während der Fahrt und die Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch rechtswidriges Parken. |