Das Parken auf bewirtschafteten Parkflächen kann künftig in der ersten halben Stunde gebührenfrei bleiben. Das sieht eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vor.Quelle: PM Bundesregierung
Nach dieser können die Gemeinden zukünftig autonom entscheiden, ob sie in der ersten halben Stunde Gebühren erheben. Die bisherige Verpflichtung sah eine Mindestparkgebühr von 0,05 € je angefangene halbe Stunde für Parkscheinautomaten oder Parkuhren vor.