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Änderung der Mindestparkgebühr bei ParkuhrenDas Parken auf bewirtschafteten
Parkflächen kann künftig in der ersten halben Stunde gebührenfrei
bleiben. Das sieht eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
vor.
Nach dieser können die Gemeinden zukünftig autonom entscheiden, ob sie in der ersten halben Stunde Gebühren erheben. Die bisherige Verpflichtung sah eine Mindestparkgebühr von 0,05 € je angefangene halbe Stunde für Parkscheinautomaten oder Parkuhren vor. |