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Führerscheine: Gewährleistung von Sicherheit und FreizügigkeitDie Kommission hat
die Umgestaltung der europäischen Regeln für die Führerscheine,
die sich im Besitz von rund 200 Millionen Unionsbürgern befinden,
vorgeschlagen. Ziel ist die Verbindung von größerer Freizügigkeit
mit strengeren Maßnahmen zum Schutz vor Betrug und einer erhöhten
Verkehrssicherheit zum Nutzen aller europäischen Verkehrsteilnehmer
in Europa. Im neuen Richtlinienentwurf wird daher vorgeschlagen:
Allgemein den Plastikkartenführerschein
nach EU-Muster einzuführen. Dieses Muster ermöglicht einen besseren
Schutz vor Betrug. Die bisherigen Führerscheine auf Papier werden
nicht umgetauscht, aber ab Beginn der Anwendung der neuen Rechtsvorschrift
nicht mehr ausgestellt. die Mitgliedstaaten können, wenn sie dies
wünschen, die neuen Führerscheine mit einem Mikrochip ausstatten,
der die auf der Karte aufgedruckten Angaben enthält um weiteren Schutz
vor Betrug bietet. Die Verwendung dieses Mikrochips ist streng auf die
Zwecke des Führerschein beschränkt und soll sicherstellen, dass
ein Führerschein weiterhin nach einem schweren Verstoß entzogen
werden kann.
Das Konzept der begrenzten Gültigkeitsdauer
der Führerscheine einzuführen. Alle ab Beginn der Anwendung der
vorgeschlagenen Richtlinie neu ausgestellten Führerscheine müssen
regelmäßig erneuert werden. Die Fahrer behalten ihre erworbenen
Rechte, aber durch die regelmäßige Erneuerung des Dokuments
werden die heute bestehenden Betrugsmöglichkeiten eingeschränkt,
indem der Schutz aller Führerscheine vor Betrug und das Foto des Inhabers
aktualisiert werden. Dadurch wird auch die Freizügigkeit der Fahrer
gewährleistet: alle Führerscheine haben die gleiche Gültigkeitsdauer
und sie sind während dieser Gültigkeitsdauer in allen Mitgliedstaaten
ohne Bedingungen gültig. Dadurch wird verhindert, dass die Mitgliedstaaten
strengere Maßnahmen auf Inhaber von Führerscheinen aus anderen
Mitgliedstaaten anwenden, indem sie die einzelstaatlichen Vorschriften
bezüglich der Gültigkeitsdauer und ärztlicher Untersuchungen
auf sie anwenden. Alle neuen Führerscheine der Klassen A (Krafträder)
und B (Pkw) werden zehn Jahre gültig sein bzw. fünf Jahre, wenn
der Inhaber über 65 Jahre alt ist. Alle neuen Führerscheine der
Klassen C (Lkw) und D (Busse) werden fünf Jahre gültig sein bzw.
ein Jahr, wenn der Inhaber über 65 Jahre alt ist.
Den „Führerscheintourismus“
zu beenden durch die kohärente und europaweite Anwendung bei Entzug
einer Fahrerlaubnis. Heute lassen sich zu viele Bürger in einem anderen
Mitgliedstaat nieder, um einen neuen Führerschein zu beantragen, wenn
ihnen die Fahrerlaubnis in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren ordentlichen
Wohnsitz haben, wegen eines schweren Verkehrsverstoßes entzogen wurde.
Die Kommission schlägt daher vor, das Konzept ‚ein Inhaber - ein Führerschein'
zu stärken, das einen Mitgliedstaat daran hindert, einen Führerschein
für eine Person auszustellen, die bereits Inhaber eines anderen Führerscheins
ist, auch wenn dieser Führerschein entzogen wurde.
Im Interesse der Verkehrssicherheit
den stufenweisen Zugang stärken zu:
Den leistungsstärksten
Krafträdern durch die Festlegung eines unterschiedlichen Mindestalters
zwischen 16 und 24 Jahren, abhängig von den technischen Merkmalen
des Kraftrades und der Erfahrung des Fahrers.
Den leistungsstärksten Lastkraftwagen und Bussen um sicherzustellen, dass für alle Fahrer von Lkw und Bussen, einschließlich jene, die bislang nicht unter die Rechtsvorschriften für die Ausbildung von Berufskraftfahrern fielen, der stufenweise Zugang gilt. Eine neue Führerscheinklasse für Mopeds einzuführen, die zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für die besonders unfallgefährdeten Jugendlichen auf unseren Straßen beitragen wird. Da sie ein sehr beliebtes Verkehrsmittel sind, sollten Mopeds nicht länger vom Geltungsbereich dieser Richtlinie ausgenommen sein. Die Zeitabstände der ärztlichen Untersuchungen von Berufskraftfahrern zu harmonisieren. Mindestanforderungen an die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrprüfer einzuführen, die bislang nicht harmonisiert waren. Dadurch werden die Fahrprüfungen in der EU einander ähnlicher. Vorgeschlagene neue Klassen,
Mindestalter und Prüfungen
AM: Mopeds, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
45 km/h, < 50 cm³ oder Leistung < 4kW
A1: Leichtkrafträder, <
125cm³ oder Leistung < 11 kW mit Verhältnis Leistung/Gewicht
<0,1kW/kg
A2: Krafträder, Leistung
<35kW mit Verhältnis Leistung/Gewicht < 0,2 kW/kg und keine
Abwandlung einer Fahrzeugausführung, deren Motorleistung mehr als
doppelt so hoch ist
A: Krafträder
B: Kraftwagen <3500kg, in
denen außer dem Fahrzeugführer nicht mehr als acht Personen
befördert werden + Anhänger <750 kg
B1: fakultative Klasse für
dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge
C: Kraftwagen zur Güterbeförderung
>3500 kg + Anhänger < 750 kg
C1: Kraftwagen zur Güterbeförderung
>3500 kg aber < 6000 kg, in denen außer dem Fahrzeugführer
nicht mehr als acht Personen befördert werden + Anhänger <
750 kg
D: Kraftwagen zur Beförderung
von mehr als acht Fahrgästen + Anhänger < 750 kg
D1: Kraftwagen zur Beförderung
von bis zu sechzehn Fahrgästen, Höchstlänge 7 Meter + Anhänger
< 750 kg
E: in Kombination mit den vorstehend
genannten Klassen, Anhänger >750kg
Häufig gestellte
Fragen
- Muss Jede(r) seinen/ihren
Führerschein erneuern?
Nein. Die vorgeschlagene
Erneuerung gilt nur für ab dem Datum der Anwendung der Richtlinie
ausgestellte Führerscheine.
Natürlich laufen Führerscheine, die von Mitgliedstaaten ausgestellt wurden, in denen bereits eine begrenzte Gültigkeitsdauer gilt, wie vorgesehen aus. Ab dem Zeitpunkt des Ablaufs gilt die neue Gültigkeitsdauer. Verlorene oder gestohlene Führerscheine werden durch einen neuen Führerschein mit begrenzter Gültigkeitsdauer ersetzt. - Also behalten die bisherigen
Führerscheine ihre Gültigkeit und müssen nicht umgetauscht
werden?
Das trifft zu. Auch
ein auf Lebenszeit gültiger Führerschein behält seine Gültigkeit.
Auch beim Umzug in einen anderen EU-Mitgliedstaat bleibt er auf Lebenszeit
gültig.
Wenn Sie jedoch Ihren Führerschein verlieren oder er gestohlen wird, findet die neue Regelung Anwendung, da als Ersatz ein neuer Führerschein ausgestellt werden muss. - Bedeutet das, dass im Fall
eines Diebstahls meine Rechte verringert werden könnten?
Nein, die mit der
Fahrerlaubnis erworbenen Rechte sind garantiert, aber der neu ausgestellte
Führerschein hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer und muss regelmäßig
erneuert werden.
- Warum schlägt die
Kommission die obligatorische Erneuerung aller Führerscheine alle
zehn Jahre vor?
Heute sind über
80 verschiedenen Führerscheinmodelle in der EU in Umlauf. Daher ist
eine Strafverfolgung nicht möglich und die Behörden haben Schwierigkeiten
damit, die Rechte eines Führerscheininhabers festzustellen und zu
gewährleisten. Dies führt zu Problemen in Bezug auf die Sicherheit
im Straßenverkehr, die allgemeinen Sicherheit und die Freizügigkeit
der Bürger.
Darüber hinaus sind viele Führerscheine überhaupt nicht vor Betrug geschützt. Angesichts der Ereignisse des 11. September 2001 ist dies nicht länger hinnehmbar, da Führerscheine weithin als Identitäsdokumente akzeptiert werden und auf jeden Fall das Recht zum Führen von Fahrzeugen mit zuweilen erheblichem Gewicht und Abmessungen übertragen. Die regelmäßige Erneuerung ist die einzige langfristige Lösung: sie ermöglicht die kontinuierliche Erneuerung aller im Umlauf befindlichen Führerscheine und gleichzeitig die Nutzung der modernsten Techniken zum Schutz vor Betrug. Damit wird verhindert, dass in Zukunft die gleiche Lage wie jetzt - mit vielen unterschiedlichen Führerscheinmodellen - eintritt. - Gibt es in anderen Ländern
weltweit eine begrenzte Gültigkeitsdauer für Führerscheine?
Ja. In den USA,
Kanada, Japan und Australien haben Führerscheine eine begrenzte Gültigkeitsdauer
von in der Regel zwischen zwei und vier Jahren. Die Diskussion über
den Schutz vor Betrug steht derzeit auf der Tagesordnung Internationaler
Organisationen wie der Internationalen Organisation Normungsorganisation
und der UN-Wirtschaftskommission für Europa.
- Warum werden bei Inkrafttreten
der Richtlinie nicht alle Führerscheine auf Papier durch Kreditkartenmodelle
ersetzt?
Die Kommission schlägt
die Ersetzung aller noch in Umlauf befindlichen Führerscheine auf
Papier aus folgenden Gründen nicht vor:
(a) dies würde zu einem umfangreichen Umtauschverfahren führen, das nicht zu bewältigen ist: bei den meisten Führerscheinen handelt es sich um Papierfassungen oder Plastikkarten mit einem anderen Format als dem derzeitigen EU-Muster. Das Umtauschverfahren, auch mit einem längeren zeitlichen Rahmen, würde eine Erhöhung der Herstellung von Plastikkartenführerscheinen und der Arbeitsbelastung der Führerscheinbehörden um das Zehnfache erfordern. (b) die erworbenen Rechte sollen unberührt bleiben. Der Umtausch würde einen Eingriff in die Rechte darstellen, die den Bürgern von ihren zuständigen einzelstaatlichen Behörden gewährt wurden. Durch frühere Entscheidungen der Kommission wurden diese Rechte garantiert. Die Mitgliedstaaten sind jedoch verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den bestmöglichen Schutz vor Betrug sicherzustellen, einschließlich der Überwachung von Betrugsfällen in Zusammenhang mit älteren Führerscheinen, wobei die älteren Muster schrittweise auslaufen werden. Dies erlaubt die Unterscheidung zwischen älteren Modellen, die ausreichend vor Betrug geschützt sind, und solchen, die überhaupt nicht geschützt sind. Die Verantwortung liegt bei den Mitgliedstaaten, da sie in Einklang mit dem Subsidaritätsprinzip am besten in der Lage sind, das Tempo des Erneuerungsverfahrens zu bestimmen. - Aber damit enthält
der Vorschlag einen Widerspruch: auf der einen Seiten möchte die Kommission
eine regelmäßige Erneuerung neuer Führerscheine vorschreiben,
um die Betrugsbekämpfung zu verbessern, auf der anderen Seite schlägt
sie nicht die Erneuerung aller bestehenden Modelle vor. Ist das nicht unlogisch?
Nein. Die Kommission
legt einen praktischen, durchführbaren und rechtlich korrekten Vorschlag
vor. Der Einzug der alten Führerscheine und ihre Erneuerung wäre
nur mit erheblichem Kostenaufwand sowie der Aufhebung der Dokumente und
der erworbenen Rechte möglich. Daher wird diese Zuständigkeit
bei den Mitgliedstaaten belassen und die Kommission überwacht natürlich
das Verfahren.
- Schlägt die Kommission
vor, dass ich meinen Führerschein erneuern lassen muss, wenn ich 65
oder 75 Jahre alt werde?
Nur Inhaber neuer
Führerscheine unterliegen dieser Erneuerungspflicht. Der Vorschlag
betrifft nicht die heutigen Inhaber von Führerscheinen. Natürlich
laufen Führerscheine mit zeitlich befristeter Gültigkeit irgendwann
ab und müssen dann erneuert werden.
- Wird der Mikrochip im Führerschein
verbindlich vorgeschrieben?
Nein. Die Mitgliedstaaten
führen den Mikrochip nur ein, wenn sie dies wünschen. Sie müssen
dabei die Bestimmungen im technischen Anhang erfüllen, die von der
Kommission festgelegt werden, um die künftige Kompatibilität
zu gewährleisten.
- Werden die Mitgliedstaaten
den Mikrochip für das Strafpunktesystem oder andere Zwecke nutzen
können?
Der Mikrochip wird
aus Gründen der Betrugsbekämpfung eingeführt. Alle Angaben,
die auf dem Führerschein zu lesen sind, werden auch auf dem Chip gespeichert.
Beschliesst ein Mitgliedstaat, auf dem Chip zustäzliche Angaben zu
speichern, so muss er die EU-Rechtsvorschriften zum den Schutz der persönlichen
Daten beachten. Um die ordnungsgemäße Arbeitsweise des Mikrochips
sicherzustellen, können jedoch nur unmittelbar mit der Funktion eines
Führerscheins verbundene Angaben auf im gespeichert werden.
- Wird der vorgeschlagene
Mikrochip nicht einen „Der große Bruder sieht dich“-Effekt haben?
Nein. Diese Angst
ist unbegründet, das die EU Rechtsvorschriften zum Schutz der persönlichen
Daten verabschiedet hat. Darüber hinaus muss die Funktion des Führerscheins
gewähreistet werden und in den Mikrochip können keine anderen
Angaben als die bereits auf dem Führerschein zu lesenden aufgenommen
werden. Das bedeutet, dass es auch in Zukunft möglich sein wird, einen
Führerschein zu entziehen, wenn der Inhaber gegen Rechtsvorschriften
verstoßen hat.
- Möchte die Kommission
ärztliche Untersuchungen zum Zeitpunkt der Erneuerung vorschreiben?
Nein. Die Kommission
schlägt keine Verpflichtung zur ärztlichen Untersuchung der Inhaber
von Führerscheinen für Pkw oder Krafträder vor. Die Mitgliedstaaten
können jedoch in Zusammenhang mit der Erneuerung ärztliche Untersuchungen
oder andere Maßnahmen in Bezug auf die Straßenverkehrssicherheit
vorschreiben.
Für Lkw- und Busfahrer schlägt die Kommission eine Harmonisierung der Zeitabstände dieser bereits verbindlich vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchungen vor, damit sie mit der Erneuerung zeitlich zusammenfallen. - Möchte die Kommission
zum Zeitpunkt der Erneuerung eine obligatorische Überprüfung
des Sehvermögens vorschreiben?
Nein. Die Kommission
schlägt keine besondere Überprüfung des Sehvermögens
für Fahrer von Pkw oder Krafträdern vor. Für Lkw- und Busfahrer
ist die Sehprüfung bereits heute Teil der vorgeschriebenen ärztlichen
Untersuchung.
- Will die Kommission untersagen,
dass 14-Jährige bereits Mopeds fahren?
Nein. Die Kommission
schlägt die unionsweite Einführung einer theoretischen Prüfung
als Mindestanforderung für das Führen von Mopeds vor. Es steht
den Mitgliedstaaten frei, weitere Anforderungen, beispielsweise eine praktische
Prüfung oder eine ärztliche Untersuchung, einführen. Was
das Alter betrifft, so liegt das vorgeschlagene Mindestalter bei 16 Jahren,
die Mitgliedstaaten können jedoch 14-Jährigen das Führen
von Mopeds auf ihrem nationalen Hoheitsgebiet erlauben.
- Schlägt die Kommission
vor, dass 17-Jährige keine Personenkraftwagen führen dürfen?
Nein. Die bisherige
Richtlinie bleibt in diesem Punkt unverändert. Die Mitgliedstaaten
haben das Recht, Führerscheine für Pkw (Klasse B) an 17-Jährige
auszuhändigen, die dann auf ihrem Hoheitsgebiet fahren dürfen.
Die Kommission schlägt jedoch vor, nicht länger zu gestatten,
dass ein 17-Jähriger einen Führerschein für einen Pkw mit
Anhänger (Klasse B+E) besitzt. Nur 18-Jährige sollten in Zukunft
einen solchen Führerschein beantragen dürfen. Auf diese Weise
kann zunächst Erfahrung mit dem Führen eines Pkw gesammelt werden.
Zu beachten ist, dass das reguläre Mindestalter weiterhin bei 18 Jahren liegt, was in fast allen Mitgliedstaaten das Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B ist. - Schlägt die Kommission
vor, dass 21-Jährige keine schweren Krafträder führen dürfen?
Nein. In der Richtlinie
wird das System des stufenweisen Zugangs zu den leistungsstärksten
Krafträdern verfeinert. Der Zugang wird weiterhin auf zwei Arten möglich
sein: direkter oder indirekter Zugang. Heute wird der direkte Zugang mit
21 Jahren und der stufenweise Zugang ab 20 Jahren nach zweijähriger
Erfahrung mit einem Kraftrad mit beschränkter Leistung gewährt.
Hat ein 21-Jähriger bereits dreijährige Erfahrung mit einem Kraftrad
mit beschränkter Leistung (Klasse A2) erworben, so kann er mit 21
Jahren nach Bestehen einer praktischen Prüfung Zugang zu den leistungsstärksten
Krafträdern erhalten. Ohne diese zuvor erworbene Erfahrung muss jedoch
bis zum 24. Lebensjahr gewartet werden.
Die Kommission möchte das bisherige System des stufenweisen Zugangs verbessern. Heute warten Jugendliche oft bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres und erhalten dann ohne vorherige Erfahrung unmittelbar Zugang zu den leistungsstärksten Krafträdern. Einige erwerben auch mit 18 Jahren eine Fahrerlaubnis für Krafträder mit eingeschränkter Leistung und warten dann einfach zwei Jahre, bevor sie ein Kraftrad ohne Beschärnkung erwerben. Dies ist möglich, weil bislang die mit einem beschränkten Kraftrad gesammelte Erfahrung nicht überprüft werden kann. Der Kommissionsvorschlag wird dem ein Ende setzen und so die Verkehrssicherheit erhöhen. - Schlägt die Kommission
vor, dass Wohnwagen nicht länger mit einem Pkw-Führerschein (Klasse
B) geführt werden dürfen?
Die Kommission schlägt
vor, die „Anhänger“-Führerscheine zu vereinfachen und stärker
zu vereinheitlichen. Pkw-Anhänger-Kombinationen können heute
mit einem einfachen Führerschein der Klasse B geführt werden,
sofern die Kombination nicht 3500 kg überschreitet und die zulässige
Gesamtmasse des Anhängers nicht die Leermasse des Pkw übersteigt.
Die bisherige Begriffsbestimmung ist sehr komplex und hat zu Schwierigkeiten
geführt, wenn Bürger entweder das Fahrzeug oder den Anhänger
wechseln. Durch diese Begriffsbestimmung werdenLkw- oder Busfahrer diskriminiert,
denen für ihre Führerscheinklassen nicht die gleichen Rechte
übertragen wurden, auch wenn sie oft mehr Erfahrung besitzen und sich
einer eingehenden Ausbildung und Prüfungen unterziehen müssen.
Die Kommission möchte sicherstellen, dass Pkw-Fahrer zum Führen von zuweilen 8 bis 12 Meter langen Kraftfahrzeugkombinationen eine angemessene Ausbildung und Prüfung durchlaufen. Das bedeutet in der Tat, dass die meisten Wohnwagen künftig nur mit einem Führerschein der Klasse B+E geführt werden dürfen. Andererseits werden die erworbenen Rechte gewährleistet und Inhaber von Führerscheinen, die vor dem Datum der Anwendung dieses Richtlinienvorschlags ausgestellt wurden, können von diesen Rechten weiterhin Gebrauch machen. - Warum schlägt die
Kommission Anforderungen für Fahrprüfer vor?
In einigen Mitgliedstaaten
durchlaufen die Fahrprüfer fast keine besondere Ausbildung oder sind
nicht einmal im Besitz eines Führerscheins der Klasse, für die
sie Prüfung abnehmen. Dies sollte nicht länger möglich sein.
Mit dem vorliegenden Vorschlag werden Mindestanforderungen für die
Grundqualifikation und die regelmäßige Fortbildung der Fahrprüfer
eingeführt. Dadurch werden die Prüfungsqualität in der EU
und die Vergleichbarkeit der Ergebnisse erhöht - ein wichtiger Faktor
in einem System der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine. Außerdem
wird die Verkehrssicherheit erhöht.
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