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Union will Fahrgästen mehr Rechte im öffentlichen Personenverkehr einräumen

Das Recht der Personenbeförderung für die Benutzung von Eisenbahnen und anderen öffentlichen Personenverkehrsunternehmen wie Straßenbahnen, Omnibussen und Kraftfahrzeugen soll einheitlich geregelt und verkehrsmittelübergreifend ausgestaltet werden.
Die das Rechtsverhältnis zwischen Fahrgast und Verkehrsunternehmen betreffenden Regelungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes sowie die darauf basierende Eisenbahn-Verkehrsordnung und die Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Omnibusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen sollen herausgelöst und im bürgerlichen Recht verankert werden. Dies fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (15/1236).
Fahrgastrechte von Bahnkunden und Verbrauchern im öffentlichen Personenverkehr seien im Vergleich zu anderen Bereichen des Geschäftsverkehrs unterentwickelt. Der Bahnkunde, dessen Zug sich verspätet oder ganz ausfällt und der dadurch wesentliche Nachteile erleidet, habe den vollen Fahrpreis zu entrichten und keinen Anspruch auf Entschädigung.
Rechtliche Instrumentarien,
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