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Fahrerlaubnisverordnung soll im Sinne behinderter Menschen ergänzt werdenDie Fahrerlaubnisverordnung
soll so geändert werden, dass künftig für das Führen
von motorisierten Krankenfahrstühlen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 6 km/h (Elektro-Rollstühle) kein Mindestalter mehr
notwendig ist. Dies fordern die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (15/1093). Nach gegenwärtiger Rechtslage sei es behinderten Kindern, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, grundsätzlich verboten, Elektro-Rollstühle im öffentlichen Verkehrsraum selbständig zu führen, selbst wenn der Krankenfahrstuhl nicht schneller als 10 km/h fahren kann. Einige Bundesländer ließen zwar unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen zu; dies gelte aber nicht für alle Länder. Für die betroffenen Eltern und die behinderten Kinder sei diese unklare Rechtslage eine schwere Hürde, heißt es in der Begründung. Deshalb halten es die Antragsteller für angezeigt, die Fahrerlaubnisverordnung Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |