Kraftfahrzeughalter müssen den aktuellen Bericht der Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll der Abgassonderuntersuchung aufheben und der Zulassungsstelle bei Um- und Abmeldungen, Neu- und Wiederzulassungen von Kraftfahrzeugen, vorlegen. Liegen keine Nachweise vor, muss der Kraftfahrzeug-Halter auf eigene Kosten eine Zweitschrift beschaffen oder eine neue Hauptuntersuchung oder Abgassonderuntersuchung durchführen. Käufer von Gebrauchtfahrzeugen sollten darauf achten, dass ihnen neben den Kraftfahrzeug-Papieren auch diese Unterlagen ausgehändigt werden.
So sollen Fälschungen nutzlos und die Zulassung von verkehrsunsicheren Fahrzeugen verhindert werden.