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Kfz-Halter müssen Prüfberichte aufhebenWeil Fälschungen von
Hauptuntersuchungs-Stempeln und Abgassonderuntersuchungs-Protokollen stark
zugenommen haben, hat die Bezirksregierung die Straßenverkehrsämter
jetzt angewiesen, diese Unterlagen strenger zu kontrollieren.
Kraftfahrzeughalter müssen den aktuellen Bericht der Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll der Abgassonderuntersuchung aufheben und der Zulassungsstelle bei Um- und Abmeldungen, Neu- und Wiederzulassungen von Kraftfahrzeugen, vorlegen. Liegen keine Nachweise vor, muss der Kraftfahrzeug-Halter auf eigene Kosten eine Zweitschrift beschaffen oder eine neue Hauptuntersuchung oder Abgassonderuntersuchung durchführen. Käufer von Gebrauchtfahrzeugen sollten darauf achten, dass ihnen neben den Kraftfahrzeug-Papieren auch diese Unterlagen ausgehändigt werden. So sollen Fälschungen nutzlos und die Zulassung von verkehrsunsicheren Fahrzeugen verhindert werden. |