AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

Kfz-Halter müssen Prüfberichte aufheben

Weil Fälschungen von Hauptuntersuchungs-Stempeln und Abgassonderuntersuchungs-Protokollen stark zugenommen haben, hat die Bezirksregierung die Straßenverkehrsämter jetzt angewiesen, diese Unterlagen strenger zu kontrollieren.

Kraftfahrzeughalter müssen den aktuellen Bericht der Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll der Abgassonderuntersuchung aufheben und der Zulassungsstelle bei Um- und Abmeldungen, Neu- und Wiederzulassungen von Kraftfahrzeugen, vorlegen. Liegen keine Nachweise vor, muss der Kraftfahrzeug-Halter auf eigene Kosten eine Zweitschrift beschaffen oder eine neue Hauptuntersuchung oder Abgassonderuntersuchung durchführen. Käufer von Gebrauchtfahrzeugen sollten darauf achten, dass ihnen neben den Kraftfahrzeug-Papieren auch diese Unterlagen ausgehändigt werden.

So sollen Fälschungen nutzlos und die Zulassung von verkehrsunsicheren Fahrzeugen verhindert werden.
Quelle: PM des Stadt Braunschweig
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von SWR / ARD Buffet und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Verkehrsrecht  | Nach Oben