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Änderung der EU - Richtlinien zur Kfz-Haftpflichtversicherung

Am 08.04.2003 wurde vom zuständigen Berichterstatter des Europäischen Parlaments der Berichtsentwurf über den von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlag für eine 5. EU - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsrichtlinie (5. KH-Richtlinie) vorgelegt. Gefordert wird hiermit u.a. die Einbeziehung notwendiger und angemessener Kosten der Rechtsverfolgung in die durch die Haftpflichtversicherung gedeckten Schäden. Zudem soll der verschuldensunabhängig gewährte Versicherungsschutz für schwache Verkehrsteilnehmer auf beim Betrieb des Fahrzeugs verursachte Personen- und Sachschäden aller Dritten, die nicht selbst Fahrer sind, ausgeweitet werden.

Unterdessen hat die EU-Kommission beschlossen, gegen Frankreich, Luxemburg, Italien, Irland und Portugal ein Vetragsverletzungsverfahren einzuleiten, weil diese Länder die 4. EU - Kraftfahrzeug-HaftpflichtversicherungsrichtlinieRichtlinie (2000/26/EG) nicht fristgerecht zum 20. Juli 2002 umgesetzt haben. Der deutsche Gesetzgeber hatte diese Richtlinie mit dem am 01.01.2002 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften (BGBl. Nr. 48 vom 17.07.2002, S. 2586) umgesetzt.

Folgende Dateien stehen zum download als PDF-Files bereit:

Kommissionsvorschlag zur 5. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsrichtlinie

Berichtsvorschlag

Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich, Luxemburg, Italien, Irland und Portugal

4. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsrichtlinie
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