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4. KH - Richtlinie - Deutsche Auskunftsstelle

Der Zentralruf der Autoversicherer ist ab 01. Januar 2003 Deutsche Auskunftsstelle im Rahmen der 4. KH - Richtlinie.
In welchen Staaten kann die Auskunftsstelle ermitteln?
In allen EU-Staaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein.
Wie ist die Auskunftsstelle erreichbar?
Grundsätzlich auf gleichem Wege wie der bekannte Zentralruf der Autoversicherer: telefonisch unter 0180 - 25026 oder per Fax unter (040) 33965401 oder per Mailanfrage Der Zentralruf der Autoversicherer ist rund um die Uhr an allen Tagen im Jahr zu erreichen. Einschränkung: Telefonische Anfragen zu ausländischen Fahrzeugen werden zur Zeit montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr entgegengenommen. Es wird empfohlen, Anfragen zu ausländischen Fahrzeugen per Fax oder eMail zu stellen, um eine schriftliche Rückantwort mit allen für die Schadenregulierung notwendigen Daten erhalten zu können.
Gibt es weiterhin das Grüne Karte - Büro und wofür ist dieses zuständig?
Ja, sofern der Unfall in Deutschland stattgefunden hat, kann sich der Geschädigte nach wie vor an das Grüne Karte - Büro wenden.
Bearbeitet die Auskunftsstelle auch Anfragen zu Schäden, die sich vor dem 01. Januar 2003 ereignet haben?
Nein, das neue System kann nur für Schäden, die sich ab dem 01. Januar 2003 ereignet haben, genutzt werden.
Welche Daten werden benötigt, um ermitteln zu können?
Es wird das Herkunftsland des Unfallgegners, dessen Fahrzeugkennzeichen sowie das Schadendatum benötigt.
Worin besteht die Auskunft genau?
Sie erhalten grundsätzlich Angaben über das Versicherungsverhältnis Ihres Unfallgegners sowie einen von seinem Versicherungsunternehmen in Deutschland benannten Schadenregulierungsbeauftragten, an den Sie sich mit Ihrer Korrespondenz wenden können.
Entstehen Kosten?
Nein, außer den Telefonkosten entstehen dem Geschädigten für die Anfrage keine Kosten.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Für die Ermittlung zu ausländischen Kennzeichen wird mit einer Bearbeitungsdauer von einigen Tagen bis ca. zwei Wochen gerechnet.

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