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4. KH - Richtlinie - Deutsche AuskunftsstelleDer Zentralruf der Autoversicherer
ist ab 01. Januar 2003 Deutsche Auskunftsstelle im Rahmen der 4. KH - Richtlinie.
In welchen Staaten kann
die Auskunftsstelle ermitteln?
In allen EU-Staaten sowie
Norwegen, Island und Liechtenstein.
Wie ist die Auskunftsstelle
erreichbar?
Grundsätzlich auf gleichem
Wege wie der bekannte Zentralruf der Autoversicherer: telefonisch unter
0180 - 25026 oder per Fax unter (040) 33965401 oder per Mailanfrage Der
Zentralruf der Autoversicherer ist rund um die Uhr an allen Tagen im Jahr
zu erreichen. Einschränkung: Telefonische Anfragen zu ausländischen
Fahrzeugen werden zur Zeit montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr entgegengenommen.
Es wird empfohlen, Anfragen zu ausländischen Fahrzeugen per Fax oder
eMail zu stellen, um eine schriftliche Rückantwort mit allen für
die Schadenregulierung notwendigen Daten erhalten zu können.
Gibt es weiterhin
das Grüne Karte - Büro und wofür ist dieses zuständig?
Ja, sofern der Unfall in
Deutschland stattgefunden hat, kann sich der Geschädigte nach wie
vor an das Grüne Karte - Büro wenden.
Bearbeitet die Auskunftsstelle
auch Anfragen zu Schäden, die sich vor dem 01. Januar 2003 ereignet
haben?
Nein, das neue System kann
nur für Schäden, die sich ab dem 01. Januar 2003 ereignet haben,
genutzt werden.
Welche Daten werden
benötigt, um ermitteln zu können?
Es wird das Herkunftsland
des Unfallgegners, dessen Fahrzeugkennzeichen sowie das Schadendatum benötigt.
Worin besteht die
Auskunft genau?
Sie erhalten grundsätzlich
Angaben über das Versicherungsverhältnis Ihres Unfallgegners
sowie einen von seinem Versicherungsunternehmen in Deutschland benannten
Schadenregulierungsbeauftragten, an den Sie sich mit Ihrer Korrespondenz
wenden können.
Entstehen Kosten?
Nein, außer den Telefonkosten
entstehen dem Geschädigten für die Anfrage keine Kosten.
Wie lange dauert
die Bearbeitung?
Für die Ermittlung
zu ausländischen Kennzeichen wird mit einer Bearbeitungsdauer von
einigen Tagen bis ca. zwei Wochen gerechnet.
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